Wenn Sie eine Überwachungskamera außen zur Videoüberwachung Ihres Grundstückes nutzen, müssen Sie auf einige Punkte achten. Öffentliche Bereiche, wie beispielsweise Straßen mit Fußgängerbereichen, sind nämlich von der Videoüberwachung auszuschließen.
Denn auch, wenn die Überwachungskamera heutzutage fast überall einsetzbar ist und von Gemeinden und Städten zur Überwachung von öffentlichen Einrichtungen genutzt wird, müssen Sie einige wichtige Vorschriften und Rechte bei der Videoüberwachung einhalten.
Wer beim Nutzen einer Überwachungskamera die Rechte anderer Personen missachtet, kann mit hohen Bussgeldstrafen, aber sogar auch mit Gefängnisstrafen rechnen. Denn jeder Einzelne das Recht hat, selbst über das eigene Bild und dessen Verwendung zu bestimmen.
Wird die Videoüberwachung innen durch Überwachungskameras beispielsweise in einem Betrieb genutzt, ist natürlich zu beachten, dass Bereiche, die der privaten Beschäftigung dienen, also Sanitär- und Umkleideräume, von der Videoüberwachung ausgeschlossen werden.
Außerdem stellt sich oftmals die Frage, ob eine verdeckte Videoüberwachung überhaupt zulässig ist. Denn zum einen kann das Nutzen einer Überwachungskamera sichtbar sein und bewusst zur Abschreckung dienen.
Eine versteckte Überwachungskamera wird hingegen bei Diebstahlverdacht genutzt, da eine sichtbare Überwachungskamera den Täter nur abschrecken würde und seine Identifikation somit nicht mehr möglich wäre.
Allerdings ist zu beachten, dass eine verdeckte Videoüberwachung nur in nicht öffentlich zugänglichen Räumen (z.B. Lager, Werksgelände oder Personalräume) genutzt werden darf, aber auch nur dann, wenn der Verdacht einer strafbaren Handlung vorliegt und die Videoüberwachung als einziges Hilfsmittel verbleibt.