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Einlagensicherung: Wie sicher ist mein Geld auf dem Konto wirklich?
Wer Geld auf dem Giro-, Tagesgeld- oder Festgeldkonto liegen hat, will vor allem eines: dass es sicher ist. Genau dafür gibt es die Einlagensicherung. Sie schützt dein Guthaben, falls eine Bank einmal zahlungsunfähig wird. Hier erfährst du, wie hoch der Schutz ist, was er umfasst und wie du bei größeren Beträgen auf der sicheren Seite bleibst.
Der gesetzliche Schutz: 100.000 Euro pro Kunde und Bank
Grundlage ist die EU-weit einheitliche gesetzliche Einlagensicherung. Sie garantiert, dass deine Einlagen bis 100.000 Euro pro Kunde und Bank erstattet werden, falls das Institut ausfällt. Dieser Schutz gilt automatisch – du musst nichts beantragen. Entscheidend ist das Wort „pro Bank": Der Betrag bezieht sich auf die Summe deiner Guthaben bei einem Institut, nicht auf ein einzelnes Konto. Hast du also mehrere Konten bei derselben Bank, werden sie für die Sicherung zusammengerechnet.
Was die Einlagensicherung abdeckt
- Geschützt sind Guthaben. Girokonto, Tagesgeld, Festgeld und Sparbuch fallen unter die Sicherung – also klassische Einlagen.
- Pro Person, nicht pro Konto. Bei einem Gemeinschaftskonto gilt der Schutz für jeden Inhaber separat, in Summe also bis 200.000 Euro.
- Zeitweise höher bei Lebensereignissen. Für bestimmte Anlässe wie den Verkauf einer selbst genutzten Immobilie ist für einige Monate ein höherer Betrag geschützt.
Zusätzlicher Schutz: freiwillig und institutsbezogen
Über den gesetzlichen Rahmen hinaus gibt es weitere Sicherungssysteme. Viele private Banken gehören einem freiwilligen Einlagensicherungsfonds an, der Beträge weit über die 100.000 Euro hinaus absichert. Genossenschaftsbanken und Sparkassen setzen dagegen auf eine Institutssicherung: Dabei stützt der Verbund eine angeschlagene Bank, sodass es im Ergebnis gar nicht erst zu einem Einlagenausfall kommen soll. Für dich als Kunde bedeutet beides ein zusätzliches Sicherheitsnetz.
Gesetzlich
- EU-weit einheitlich,
- bis 100.000 Euro pro Kunde,
- gilt automatisch,
- Auszahlung binnen weniger Tage.
Zusätzlich
- freiwillige Fonds privater Banken,
- Institutssicherung bei Genossen & Sparkassen,
- oft weit über 100.000 Euro,
- je nach Institut unterschiedlich.
Drei Sicherungssysteme in der Praxis
Am besten versteht man die Systeme an konkreten Beispielen. Diese drei Banken stehen jeweils für einen anderen Weg, wie deine Einlagen abgesichert werden:
Genossenschaftliche Institutssicherung: BBBank
Die BBBank – eine bundesweit tätige Genossenschaftsbank – kombiniert die gesetzliche Einlagensicherung mit der Institutssicherung ihres Verbunds. Der Verbund stützt ein angeschlagenes Institut, sodass es gar nicht erst zum Ausfall kommen soll.
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Deutsche Bank mit freiwilligem Fonds: IKB direkt
Die IKB ist eine deutsche Bank, deren Einlagen über die gesetzliche Sicherung bis 100.000 Euro hinaus durch einen freiwilligen Einlagensicherungsfonds geschützt sind. Ein typisches Beispiel für den zusätzlichen Schutz privater Banken.
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EU-Ausland: Renault Bank direkt
Die Renault Bank direkt ist die deutsche Online-Filiale einer französischen Bank. Hier greift die französische Einlagensicherung bis 100.000 Euro – ein Beispiel dafür, dass EU-Banken denselben Schutz bieten, zuständig ist das System des Heimatlandes.
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Mehr Hintergrund in der BBBank-Übersicht. Wie du Erspartes sinnvoll anlegst, zeigt der Überblick zu Tagesgeld und Festgeld.
So bleibst du bei größeren Summen sicher
- Über 100.000 Euro streuen. Verteile Beträge oberhalb der Grenze auf mehrere Banken, damit du überall im geschützten Rahmen bleibst.
- Auf EU-Regulierung achten. Bei ausländischen Konten sollte die Bank in einem EU-Land reguliert sein und dem dortigen Sicherungssystem angehören.
- Wertpapiere getrennt betrachten. Aktien, Fonds und ETFs sind keine Einlagen – sie gehören dir als Sondervermögen und fallen nicht unter die Einlagensicherung, sind bei einer Bankpleite aber ebenfalls geschützt.
- Institut prüfen. Schau, welchem Sicherungssystem deine Bank angehört – die Angaben stehen auf der Website des Instituts.
Fazit
Dein Geld auf dem Konto ist besser geschützt, als viele denken: Die gesetzliche Einlagensicherung deckt EU-weit 100.000 Euro pro Kunde und Bank ab, bei Gemeinschaftskonten das Doppelte. Viele Banken legen mit freiwilligen Fonds oder einer Institutssicherung noch einen drauf. Wichtig ist vor allem, größere Beträge über mehrere Institute zu streuen und bei ausländischen Konten auf die EU-Regulierung zu achten. Wer das beherzigt, kann Giro-, Tagesgeld- und Festgeldkonten mit ruhigem Gewissen nutzen.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Einlagensicherung?
Gesetzlich sind Einlagen bis 100.000 Euro pro Kunde und Bank geschützt – EU-weit einheitlich. Bei einem Gemeinschaftskonto gilt der Betrag pro Person, in Summe also bis 200.000 Euro.
Gilt der Schutz pro Konto oder pro Bank?
Pro Kunde und Bank. Mehrere Konten bei derselben Bank werden zusammengerechnet. Um mehr abzusichern, verteilst du dein Geld auf verschiedene Institute.
Was ist mit Beträgen über 100.000 Euro?
Der gesetzliche Schutz endet bei 100.000 Euro. Darüber hinaus greifen bei vielen Banken freiwillige Sicherungsfonds oder eine Institutssicherung. Sicherer ist es, große Summen auf mehrere Banken zu verteilen.
Sind auch ausländische Banken abgesichert?
Bei Banken aus der EU ja – dort gilt derselbe Schutz bis 100.000 Euro, zuständig ist das Sicherungssystem des Heimatlandes der Bank. Achte darauf, dass die Bank tatsächlich in einem EU-Land reguliert ist.
Was passiert mit meinen Wertpapieren bei einer Bankpleite?
Aktien, Fonds und ETFs sind kein Bankguthaben, sondern dein Eigentum als Sondervermögen. Sie fallen nicht unter die Einlagensicherung, bleiben bei einer Bankpleite aber geschützt und werden auf ein anderes Depot übertragen.
Wie schnell bekomme ich mein Geld im Sicherungsfall?
Die gesetzliche Einlagensicherung sieht eine Erstattung innerhalb weniger Arbeitstage vor. Du musst den Anspruch in der Regel nicht gesondert beantragen; das Sicherungssystem wird von sich aus tätig.
Was ist eine Institutssicherung?
Bei Genossenschaftsbanken und Sparkassen stützt der Verbund ein angeschlagenes Institut, damit es gar nicht erst zum Ausfall kommt. Im Ergebnis sind Einlagen dort über die gesetzliche Grenze hinaus abgesichert.
Muss ich die Einlagensicherung beantragen?
Nein. Der gesetzliche Schutz gilt automatisch für alle Kunden einer sicherungspflichtigen Bank. Du musst nichts unternehmen, um in den Genuss der Absicherung zu kommen.
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