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Geschrieben von Michael Radtke · Zuletzt aktualisiert: 22. August 2026

Finanzen · Ratgeber · Sicherheit

Einlagensicherung: Wie sicher ist mein Geld auf dem Konto wirklich?

Wer Geld auf dem Giro-, Tagesgeld- oder Festgeldkonto liegen hat, will vor allem eines: dass es sicher ist. Genau dafür gibt es die Einlagensicherung. Sie schützt dein Guthaben, falls eine Bank einmal zahlungsunfähig wird. Hier erfährst du, wie hoch der Schutz ist, was er umfasst und wie du bei größeren Beträgen auf der sicheren Seite bleibst.

Auf einen Blick: In der gesamten EU sind Bankeinlagen bis 100.000 Euro pro Kunde und Bank gesetzlich geschützt. Bei einem Gemeinschaftskonto mit zwei gleichberechtigten Kontoinhabern sind in der Regel insgesamt bis zu 200.000 Euro gedeckt, weil grundsätzlich bis zu 100.000 Euro je Einleger berücksichtigt werden. Viele Banken bieten darüber hinaus zusätzlichen Schutz über freiwillige Sicherungsfonds oder – bei Genossenschaftsbanken und Sparkassen – über eine Institutssicherung. Wer mehr als 100.000 Euro anlegt, verteilt sinnvoll auf mehrere Banken, um überall im geschützten Rahmen zu bleiben.

Stand: August 2026. Grundlage sind die aktuell geltenden deutschen Regelungen des Einlagensicherungsgesetzes (EinSiG). Die EU hat das Einlagensicherungsrecht mit der Richtlinie (EU) 2026/804 weiterentwickelt; die entsprechenden neuen nationalen Regeln sind jedoch grundsätzlich erst ab Mai 2028 anzuwenden. Die auf dieser Seite genannten Beträge beschreiben deshalb den derzeit geltenden deutschen Rechtsstand.

Warum es die Einlagensicherung überhaupt gibt

Eine Bank verwahrt dein Geld nicht in einem Tresor, sondern arbeitet damit: Sie vergibt Kredite, kauft Wertpapiere, finanziert Immobilien. Genau das ist ihr Geschäftsmodell – und genau daraus entsteht das Risiko. Zu jedem Zeitpunkt ist nur ein Bruchteil der Kundeneinlagen tatsächlich als Bargeld oder Zentralbankguthaben verfügbar.

Solange nur wenige Kunden gleichzeitig abheben, funktioniert das reibungslos. Kritisch wird es, wenn viele auf einmal ihr Geld wollen. Genau diesen Ansturm soll die Einlagensicherung verhindern: Wer weiß, dass sein Guthaben ohnehin geschützt ist, hat keinen Grund, panisch abzuheben. Der Schutz wirkt deshalb doppelt: Er schafft einen Entschädigungsanspruch im Sicherungsfall und stärkt das Vertrauen der Einleger. Dadurch kann er den Anreiz für einen panikartigen Bank-Run deutlich reduzieren – verhindern kann er eine Bankenkrise jedoch nicht.

Der zweite Grund ist historisch. Nach der Finanzkrise 2008 wurde die EU-weite Deckungsgrenze von 100.000 Euro harmonisiert. Der heute maßgebliche deutsche Rahmen beruht auf dem Einlagensicherungsgesetz von 2015, mit dem die überarbeitete EU-Einlagensicherungsrichtlinie von 2014 umgesetzt wurde.

Was das praktisch bedeutet: Der gesetzliche Anspruch richtet sich gegen das für die Bank zuständige Einlagensicherungssystem. Diese Systeme werden im Wesentlichen durch Beiträge der angeschlossenen Kreditinstitute finanziert. Reichen die vorhandenen Mittel in einem Entschädigungsfall nicht aus, sieht das Einlagensicherungsgesetz unter anderem Sonderbeiträge und die Aufnahme von Krediten zur Deckung des Mittelbedarfs vor.

So rechnet die Sicherung: drei Beispiele

Die Regel klingt einfach, die Anwendung wirft trotzdem Fragen auf. Drei typische Fälle machen deutlich, worauf es ankommt.

SituationRechnungErgebnis
Einzelperson, Girokonto mit 20.000 Euro und Tagesgeld mit 95.000 Euro bei derselben Bankbeide Konten werden zusammengerechnet: 115.000 Euro100.000 Euro geschützt, 15.000 Euro ungeschützt
Ehepaar mit Gemeinschaftskonto über 180.000 EuroSchutz gilt pro Person, also zweimal 100.000 Eurovollständig geschützt
Einzelperson mit je 90.000 Euro bei drei verschiedenen Bankenjede Bank wird getrennt betrachtetalle 270.000 Euro geschützt

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Der zweite Fall zeigt die Stärke des Gemeinschaftskontos, der dritte die einfachste Lösung überhaupt: Verteilen schlägt jede Feinheit. Wichtig ist nur, dass es sich wirklich um verschiedene Institute handelt – nicht um mehrere Marken desselben Hauses.

Die Falle mit den Marken: Manche Banken treten unter mehreren Namen auf, gehören aber zur selben juristischen Person. Dann greift die Grenze nur einmal für alle Guthaben zusammen. Ob zwei Angebote wirklich zwei Banken sind, verrät ein Blick ins Impressum: Steht dort dieselbe Gesellschaft, wird zusammengerechnet.

Der gesetzliche Schutz: 100.000 Euro pro Kunde und Bank

Grundlage ist die EU-weit einheitliche gesetzliche Einlagensicherung. Sie garantiert, dass deine Einlagen bis 100.000 Euro pro Kunde und Bank erstattet werden, falls das Institut ausfällt. Dieser Schutz gilt automatisch – du musst nichts beantragen. Entscheidend ist das Wort „pro Bank": Der Betrag bezieht sich auf die Summe deiner Guthaben bei einem Institut, nicht auf ein einzelnes Konto. Hast du also mehrere Konten bei derselben Bank, werden sie für die Sicherung zusammengerechnet.

Was die Einlagensicherung abdeckt

  • Geschützt sind Guthaben. Girokonto, Tagesgeld, Festgeld und Sparbuch fallen unter die Sicherung – also klassische Einlagen.
  • Pro Person, nicht pro Konto. Bei einem Gemeinschaftskonto gilt der Schutz für jeden Inhaber separat, in Summe also bis 200.000 Euro.
  • Zeitweise höher bei Lebensereignissen. Für bestimmte Anlässe wie den Verkauf einer selbst genutzten Immobilie ist für einige Monate ein höherer Betrag geschützt.

Zusätzlicher Schutz: freiwillig und institutsbezogen

Über den gesetzlichen Rahmen hinaus gibt es weitere Sicherungssysteme. Viele private Banken gehören einem freiwilligen Einlagensicherungsfonds an, der zusätzlichen Schutz bieten kann. Dieser ist jedoch rechtlich nicht dasselbe wie der gesetzliche Anspruch bis 100.000 Euro: Auf eine Leistung des freiwilligen Fonds besteht kein vergleichbarer gesetzlicher Rechtsanspruch. Seit 2025 liegt der maximale Schutz für natürliche Personen grundsätzlich bei bis zu 3 Millionen Euro je Kreditinstitut; die tatsächlich maßgebliche Sicherungsgrenze kann institutsspezifisch niedriger liegen. Genossenschaftsbanken und Sparkassen setzen dagegen auf eine Institutssicherung: Dabei stützt der Verbund eine angeschlagene Bank, sodass es im Ergebnis gar nicht erst zu einem Einlagenausfall kommen soll. Für dich als Kunde bedeutet beides ein zusätzliches Sicherheitsnetz.

Gesetzlich

  • EU-weit einheitlich,
  • bis 100.000 Euro pro Kunde,
  • gilt automatisch,
  • Auszahlung binnen weniger Tage.

Zusätzlich

  • freiwillige Fonds privater Banken,
  • Institutssicherung bei Genossen & Sparkassen,
  • oft weit über 100.000 Euro,
  • je nach Institut unterschiedlich.

Drei Sicherungssysteme in der Praxis

Am besten versteht man die Systeme an konkreten Beispielen. Diese drei Banken stehen jeweils für einen anderen Weg, wie deine Einlagen abgesichert werden:

Genossenschaftliche Institutssicherung: BBBank

Die BBBank – eine bundesweit tätige Genossenschaftsbank – kombiniert die gesetzliche Einlagensicherung mit der Institutssicherung ihres Verbunds. Der Verbund stützt ein angeschlagenes Institut, sodass es gar nicht erst zum Ausfall kommen soll.

BBBank Girokonto ansehen

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Deutsche Bank mit freiwilligem Fonds: IKB direkt

Die IKB Deutsche Industriebank AG unterliegt der gesetzlichen Einlagensicherung über die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken bis 100.000 Euro pro Einleger. Zusätzlich ist sie Mitglied im freiwilligen Einlagensicherungsfonds der privaten Banken. Dieser kann nach Maßgabe seines Statuts weitergehenden Schutz bieten; dieser freiwillige Schutz ist rechtlich vom gesetzlichen Entschädigungsanspruch zu unterscheiden.

IKB Tagesgeld ansehen

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EU-Ausland: Renault Bank direkt

Die Renault Bank direkt ist ein Geschäftsbereich der RCI Banque S.A. Niederlassung Deutschland. Hinter ihr steht die französische RCI Banque S.A.; für die Einlagen gilt das französische Sicherungssystem FGDR bis zur gesetzlichen Grenze – ein Beispiel dafür, dass EU-Banken denselben Mindestschutz bieten und das System des Heimatlandes zuständig ist.

Renault Tagesgeld ansehen

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Mehr Hintergrund in der BBBank-Übersicht. Wie du Erspartes sinnvoll anlegst, zeigt der Überblick zu Tagesgeld und Festgeld.

Was die Einlagensicherung nicht abdeckt

Genauso wichtig wie die Frage, was geschützt ist, ist die Frage nach dem Gegenteil. Viele Anlageformen liegen bei einer Bank, fallen aber ausdrücklich nicht unter die Einlagensicherung – teils, weil sie ohnehin anders geschützt sind, teils, weil gar kein Schutz besteht.

AnlageformVon der Einlagensicherung erfasst?Was stattdessen gilt
Girokonto, Tagesgeld, Festgeld, Sparbuchjagesetzlicher Schutz bis 100.000 Euro pro Kunde und Bank
Aktien, Fonds- und ETF-Anteile im Depotneinkeine Einlagen; bei Insolvenz der Depotbank besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Herausgabe beziehungsweise Übertragung der verwahrten Wertpapiere. Das Fondsvermögen eines Investmentfonds ist zusätzlich als Sondervermögen von der Kapitalverwaltungsgesellschaft getrennt
Zertifikate und Inhaberschuldverschreibungen der BankneinForderung gegen die Bank; bei einer Insolvenz droht der Ausfall
Guthaben bei E-Geld- und Zahlungsinstituten sowie manchen NeobankenneinKundengelder müssen nach den Sicherungsvorgaben des ZAG abgesichert werden – etwa durch getrennte Hinterlegung beziehungsweise bestimmte sichere Anlagen oder durch eine Versicherung beziehungsweise vergleichbare Garantie
Kryptowährungen auf einer Handelsplattformneinkein Einlagenschutz; im Insolvenzfall entscheidet die Rechtslage der Plattform
Bausparguthabenjagrundsätzlich gesetzliche Einlagensicherung bis 100.000 Euro je Einleger und Institut; je nach Bausparkasse kann zusätzlicher Institutsschutz bestehen
Lebensversicherungneinfällt nicht unter die Bank-Einlagensicherung; hierfür gelten die Sicherungsmechanismen der Versicherungsbranche

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Der Punkt, der am häufigsten überrascht: Wertpapiere im Depot sind anders geschützt als Bankguthaben. Sie fallen nicht unter die Einlagensicherung, gehören bei einer Insolvenz der Depotbank aber grundsätzlich nicht zu deren frei verfügbarer Insolvenzmasse; Depotkunden können ihre Herausgabe beziehungsweise Übertragung verlangen. Anders sieht es bei Zertifikaten und Anleihen der eigenen Bank aus: Die sind eine Forderung gegen genau das Institut, das ausfällt.

Zeitweise höherer Schutz bei Lebensereignissen

Es gibt Momente, in denen deutlich mehr als 100.000 Euro auf einem Konto liegen, ohne dass das eine Anlageentscheidung wäre – nach dem Verkauf einer selbst genutzten Immobilie zum Beispiel. Für solche Fälle sieht das Gesetz einen befristet erhöhten Schutz vor.

Geschützt sind dann bis zu 500.000 Euro für sechs Monate ab Gutschrift. Typische Anlässe sind beispielsweise der Verkauf einer privat genutzten Immobilie, bestimmte Abfindungen, Versicherungsleistungen sowie gesetzlich erfasste Lebensereignisse wie Heirat, Scheidung, Ruhestand, Geburt, Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Behinderung oder Tod.

Wichtig: Der normale Schutz bis 100.000 Euro wird im Entschädigungsfall grundsätzlich automatisch berücksichtigt. Für die erhöhte Deckung bis 500.000 Euro musst du den besonderen Anlass dagegen gegenüber dem zuständigen Einlagensicherungssystem gesondert schriftlich nachweisen beziehungsweise glaubhaft machen.

Wichtig ist außerdem die Frist: Nach sechs Monaten gilt wieder die normale Grenze. Wer das Geld bis dahin nicht anders untergebracht hat, steht mit dem übersteigenden Betrag ungeschützt da. Der erhöhte Schutz ist deshalb eine Überbrückung, keine Dauerlösung.

Was im Sicherungsfall tatsächlich passiert

Die häufigste Sorge lautet, man müsse im Ernstfall selbst aktiv werden und monatelang warten. Beides trifft nicht zu.

  • Du musst nichts beantragen. Die Entschädigungseinrichtung wird von sich aus tätig und schreibt dich an. Wer im Sicherungsfall eine Aufforderung erhält, Kontodaten über einen Link zu bestätigen, sollte besonders misstrauisch sein – solche Situationen ziehen Betrugsversuche an.
  • Die Erstattung erfolgt im Regelfall innerhalb von sieben Arbeitstagen nach Feststellung des Entschädigungsfalls. Bei Sonderfällen – insbesondere der erhöhten Deckung bis 500.000 Euro oder ungeklärten Ansprüchen – kann sich die Auszahlung bis zur Prüfung der Voraussetzungen verzögern.
  • Zinsen zählen mit. Erstattet wird das Guthaben einschließlich der bis zum Sicherungsfall aufgelaufenen Zinsen – solange die Gesamtsumme innerhalb der Grenze liegt.

Neobanken, Zinsportale und Banken aus dem EU-Ausland

Bei modernen Anbietern lohnt ein genauer Blick, denn hinter ähnlich aussehenden Konten stehen unterschiedliche Rechtsformen.

Vollbank oder E-Geld-Institut? Nur eine Bank mit Vollbanklizenz führt Einlagen im rechtlichen Sinn und fällt unter die Einlagensicherung. Manche Anbieter arbeiten dagegen als E-Geld- oder Zahlungsinstitut. Dort greift nicht automatisch die klassische Einlagensicherung; Kundengelder müssen stattdessen nach den gesetzlichen Sicherungsvorgaben des ZAG abgesichert werden – etwa durch getrennte Hinterlegung beziehungsweise bestimmte sichere Anlagen oder durch eine Versicherung beziehungsweise vergleichbare Garantie. Das ist ein Schutzkonzept, aber ein anderes – und der Unterschied wird im Marketing selten betont. Ein Blick ins Impressum oder in die Preisliste klärt, welche Aufsicht zuständig ist.

Partnerbank statt Anbieter. Bei einigen Anbietern liegt das Geld nicht beim Anbieter selbst, sondern bei einer Partnerbank. Dann zählt deren Sicherungssystem – und deren Grenze wird mit anderen Guthaben zusammengerechnet, die du bei genau dieser Partnerbank hältst. Wer über mehrere Wege bei derselben Bank landet, hat weniger Schutz als gedacht.

Zinsportale. Über Zinsplattformen vermittelte Festgelder liegen bei der jeweiligen Partnerbank im In- oder Ausland. Maßgeblich ist das Sicherungssystem des Heimatlandes dieser Bank, nicht das der Plattform. Innerhalb der EU gilt überall dieselbe Mindestgrenze von 100.000 Euro; entscheidend ist, ob die Bank tatsächlich in der EU reguliert ist.

Vorsicht bei Angeboten außerhalb der EU: Wo kein EU-Sicherungssystem greift, hängt der Schutz vollständig von der Rechtslage des jeweiligen Landes ab – und die kann von deutschem Recht erheblich abweichen. Der gesetzliche Schutz reduziert das Ausfallrisiko bis zur Deckungsgrenze, beseitigt aber nicht Betrugs-, Zugangs- oder Abwicklungsrisiken.

So bleibst du bei größeren Summen sicher

  • Über 100.000 Euro streuen. Verteile Beträge oberhalb der Grenze auf mehrere Banken, damit du überall im geschützten Rahmen bleibst.
  • Auf EU-Regulierung achten. Bei ausländischen Konten sollte die Bank in einem EU-Land reguliert sein und dem dortigen Sicherungssystem angehören.
  • Wertpapiere getrennt betrachten. Aktien, Fonds- und ETF-Anteile sind keine Einlagen. Sie fallen nicht unter die Einlagensicherung; bei Insolvenz der Depotbank besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Herausgabe beziehungsweise Übertragung.
  • Institut prüfen. Schau, welchem Sicherungssystem deine Bank angehört – die Angaben stehen auf der Website des Instituts.

Wie sicher ist die Bank im Vergleich zu anderen Anlagen?

Die Einlagensicherung wirkt beruhigend – sie schützt allerdings nur gegen ein einziges Risiko: den Ausfall der Bank. Andere Risiken bleiben vollständig bei dir. Diese Übersicht ordnet ein, wogegen die verschiedenen Anlageformen tatsächlich schützen.

AnlageGeschützt gegen Ausfall des Anbieters?Was trotzdem bleibt
Tagesgeld und Festgeldja, bis 100.000 Euro pro Kunde und BankKaufkraftverlust durch Inflation, sinkende Zinsen bei Tagesgeld
Girokontoja, gleiche Grenze, gemeinsam mit allen anderen Einlagenmeist keine oder sehr geringe Verzinsung
Depot mit Fonds oder ETFsanders geschützt: Anspruch auf Herausgabe beziehungsweise Übertragung der Papierevolles Kursrisiko der Wertpapiere
Anleihen und Zertifikate der BankneinAusfallrisiko des Emittenten plus Kursrisiko
Guthaben bei einem E-Geld- oder Zahlungsinstitutnein, stattdessen Sicherung der Kundengelder nach ZAGabweichendes Schutzkonzept, im Insolvenzfall anderer Ablauf
Bargeld zu Hausekeine InstitutsabhängigkeitDiebstahl, Feuer, Inflation, kein Zinsertrag

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Der Vergleich macht den blinden Fleck sichtbar: Ein geschütztes Tagesgeldkonto ist gegen die Bankpleite abgesichert, aber nicht gegen Inflation. Wer über Jahre größere Beträge unverzinst auf dem Girokonto liegen lässt, tauscht ein sehr unwahrscheinliches Risiko gegen ein sehr wahrscheinliches ein.

Was passiert bei einer Bankpleite konkret?

Der Ablauf ist gesetzlich geregelt und läuft in immer derselben Reihenfolge ab.

Feststellung des Entschädigungsfalls. Die Aufsicht stellt fest, dass die Bank Einlagen nicht mehr zurückzahlen kann. Ab diesem Zeitpunkt läuft die Frist. Bis dahin kann es Wochen dauern, in denen bereits Auszahlungsbeschränkungen gelten.

Sperrung des Zahlungsverkehrs. Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen funktionieren in dieser Phase in der Regel nicht mehr. Das ist der praktische Grund, warum ein zweites Konto bei einer anderen Bank sinnvoll ist – nicht wegen des Schutzbetrags, sondern wegen der Handlungsfähigkeit.

Anschreiben durch die Entschädigungseinrichtung. Du wirst von dir aus informiert und musst nichts beantragen. Die Auszahlung erfolgt auf ein von dir benanntes Konto bei einer anderen Bank.

Erstattung binnen sieben Arbeitstagen. Vorgesehen ist die Auszahlung innerhalb dieser Frist nach Feststellung des Entschädigungsfalls.

Beträge oberhalb der Grenze. Sie werden nicht erstattet, sondern als Forderung im Insolvenzverfahren angemeldet. Ob und wie viel davon zurückkommt, entscheidet sich erst nach Jahren.

Der Punkt, den viele unterschätzen: Zwischen den ersten Nachrichten über Schwierigkeiten einer Bank und der offiziellen Feststellung des Entschädigungsfalls können Wochen liegen. In dieser Zeit ist das Konto möglicherweise bereits gesperrt. Wer nur ein einziges Girokonto hat, steht dann ohne Zahlungsverkehr da – unabhängig davon, wie gut das Guthaben abgesichert ist.

Die fünf teuersten Denkfehler

Die Grenze pro Konto verstehen. Der häufigste Irrtum überhaupt. Drei Konten bei derselben Bank ergeben keine 300.000 Euro Schutz, sondern 100.000 – alle Guthaben werden zusammengerechnet.

Zwei Marken für zwei Banken halten. Wer sein Geld auf zwei Angebote desselben Instituts verteilt, hat nichts gewonnen. Entscheidend ist die juristische Person hinter der Marke, nicht der Name auf der Website.

Die Zinsen vergessen. Wer genau 100.000 Euro anlegt, liegt nach einem Jahr darüber. Erstattet wird das Guthaben samt aufgelaufener Zinsen – aber eben nur bis zur Grenze. Ein Puffer nach unten ist deshalb sinnvoll.

Den erhöhten Schutz für dauerhaft halten. Nach einem Immobilienverkauf sind sechs Monate lang bis zu 500.000 Euro geschützt. Danach gilt wieder die normale Grenze – ohne Erinnerung, ohne Hinweis der Bank.

Hohe Zinsen als Qualitätsmerkmal lesen. Ein ungewöhnlich hoher Zinssatz sollte kein Ersatz für die Prüfung des Anbieters sein. Kontrolliere insbesondere, welches Kreditinstitut tatsächlich Vertragspartner ist, welche Banklizenz besteht und welchem Einlagensicherungssystem die Einlage unterliegt.

Checkliste: In fünf Minuten geprüft

Diese Punkte kannst du für jedes deiner Konten durchgehen, ohne Unterlagen zu suchen.

  1. Guthaben je Bank zusammenzählen. Alle Konten und Anlagen bei einem Institut addieren, nicht einzeln betrachten.
  2. Prüfen, ob die Summe unter 100.000 Euro liegt. Zinsen für das laufende Jahr dazurechnen.
  3. Sicherungssystem der Bank nachsehen. Der Informationsbogen zur Einlagensicherung steht auf jeder Bankwebsite und nennt das zuständige System.
  4. Bei mehreren Angeboten das Impressum vergleichen. Steht dort dieselbe Gesellschaft, greift die Grenze nur einmal.
  5. Bei Auslandskonten die Regulierung prüfen. EU-Land bedeutet denselben Mindestschutz, zuständig ist das Heimatland der Bank.
  6. Überschüsse verteilen. Beträge über der Grenze auf ein weiteres Institut legen – oder bewusst entscheiden, das Risiko zu tragen.

Für die meisten Sparer ist die Sache damit erledigt. Wer klassische Einlagen bei einer tatsächlich sicherungspflichtigen Bank hält und insgesamt unter 100.000 Euro je Institut bleibt, liegt grundsätzlich innerhalb der gesetzlichen Deckungsgrenze. Trotzdem sollte einmal geprüft werden, welches Institut tatsächlich Vertragspartner ist und welchem Sicherungssystem es angehört.

Begriffe kurz erklärt

EinlageGuthaben auf einem Konto, das die Bank zurückzahlen muss – Giro, Tagesgeld, Festgeld, Sparbuch. Wertpapiere sind keine Einlage.
Gesetzliche EinlagensicherungDer EU-weit einheitliche Pflichtschutz bis 100.000 Euro pro Kunde und Bank. Gilt automatisch, ohne Antrag.
EinlagensicherungsfondsEin freiwilliger Fonds privater Banken, der über die gesetzliche Grenze hinaus absichert. Umfang und Obergrenzen unterscheiden sich je Institut und ändern sich über die Zeit.
InstitutssicherungDas System von Genossenschaftsbanken und Sparkassen: Der Verbund stützt ein angeschlagenes Institut, damit es gar nicht erst zum Entschädigungsfall kommt.
EntschädigungsfallDie behördliche Feststellung, dass eine Bank Einlagen nicht mehr zurückzahlen kann. Erst damit beginnt die Erstattungsfrist.
SondervermögenDas Vermögen eines Investmentfonds, das rechtlich getrennt von der Kapitalverwaltungsgesellschaft gehalten wird. Nicht zu verwechseln mit der Verwahrung einzelner Wertpapiere im Depot, für die ein Herausgabeanspruch gegenüber der Depotbank besteht.
E-Geld-InstitutEin Zahlungsdienstleister ohne Vollbanklizenz. Kundengelder fallen nicht unter die Einlagensicherung, sondern müssen nach den Vorgaben des ZAG abgesichert werden – durch getrennte Hinterlegung beziehungsweise sichere Anlagen oder durch eine Versicherung beziehungsweise vergleichbare Garantie.
GemeinschaftskontoEin Konto mit mehreren Inhabern. Der Schutz gilt pro Person, bei zwei Inhabern also bis 200.000 Euro.

Häufige Fragen zur Einlagensicherung

Wie hoch ist die Einlagensicherung?

Gesetzlich sind Einlagen bis 100.000 Euro pro Kunde und Bank geschützt – EU-weit einheitlich. Bei einem Gemeinschaftskonto gilt der Betrag pro Person, in Summe also bis 200.000 Euro.

Gilt der Schutz pro Konto oder pro Bank?

Pro Kunde und Bank. Mehrere Konten bei derselben Bank werden zusammengerechnet. Um mehr abzusichern, verteilst du dein Geld auf verschiedene Institute.

Was ist mit Beträgen über 100.000 Euro?

Der gesetzliche Schutz endet bei 100.000 Euro. Darüber hinaus greifen bei vielen Banken freiwillige Sicherungsfonds oder eine Institutssicherung. Sicherer ist es, große Summen auf mehrere Banken zu verteilen.

Sind auch ausländische Banken abgesichert?

Bei Banken aus der EU ja – dort gilt derselbe Schutz bis 100.000 Euro, zuständig ist das Sicherungssystem des Heimatlandes der Bank. Achte darauf, dass die Bank tatsächlich in einem EU-Land reguliert ist.

Was passiert mit meinen Wertpapieren bei einer Bankpleite?

Aktien, Fonds- und ETF-Anteile im Depot sind keine Bankeinlagen und fallen deshalb nicht unter die Einlagensicherung. Bei einer Insolvenz der Depotbank besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Herausgabe beziehungsweise Übertragung der verwahrten Wertpapiere. Das Vermögen eines Investmentfonds ist zusätzlich als Sondervermögen rechtlich von der Kapitalverwaltungsgesellschaft getrennt.

Wie schnell bekomme ich mein Geld im Sicherungsfall?

Im Regelfall erfolgt die gesetzliche Entschädigung innerhalb von sieben Arbeitstagen nach Feststellung des Entschädigungsfalls. Du musst den Anspruch in der Regel nicht gesondert beantragen; das Sicherungssystem wird von sich aus tätig. Bei Sonderfällen – insbesondere der erhöhten Deckung bis 500.000 Euro oder ungeklärten Ansprüchen – kann sich die Auszahlung bis zur Prüfung der Voraussetzungen verzögern.

Was ist eine Institutssicherung?

Bei Genossenschaftsbanken und Sparkassen soll die Institutssicherung wirtschaftliche Schwierigkeiten eines Mitgliedsinstituts bereits vor einer Insolvenz auffangen. Daneben erfüllen die amtlich anerkannten Systeme die gesetzliche Einlagensicherung. Der gesetzlich einklagbare Entschädigungsanspruch richtet sich weiterhin nach den gesetzlichen Deckungsgrenzen; der darüber hinausgehende Schutz beruht auf dem Institutssicherungssystem.

Muss ich die Einlagensicherung beantragen?

Für die reguläre gesetzliche Entschädigung bis 100.000 Euro musst du grundsätzlich keinen gesonderten Antrag auf Einlagenschutz stellen; das Sicherungssystem nimmt nach Feststellung des Entschädigungsfalls Kontakt auf. Willst du die zeitweise erhöhte Deckung bis 500.000 Euro beanspruchen, musst du den besonderen Anlass jedoch gesondert schriftlich nachweisen.

Gilt die Einlagensicherung auch für Fremdwährungskonten?

Ja. Auch entschädigungsfähige Fremdwährungseinlagen werden berücksichtigt. Die Entschädigung erfolgt in Euro. Für die Umrechnung wird grundsätzlich der EZB-Referenzkurs des Tages verwendet, an dem der Entschädigungsfall festgestellt wurde.

Zählen aufgelaufene Zinsen zur Sicherungsgrenze?

Ja. Erstattet wird das Guthaben einschließlich der bis zum Sicherungsfall aufgelaufenen Zinsen. Wer nah an der Grenze liegt, sollte deshalb einkalkulieren, dass die Zinsen den Betrag über 100.000 Euro heben können.

Was gilt bei einem Konto, das ich für jemand anderen führe?

Bei Konten, die erkennbar für einen Dritten geführt werden – etwa Treuhand- oder Anderkonten – kommt es auf den wirtschaftlich Berechtigten an. Die genaue Zuordnung sollte im Einzelfall geklärt werden.

Sind Guthaben bei Neobanken abgesichert?

Das hängt von der Lizenz ab. Führt der Anbieter eine Vollbanklizenz oder liegt das Geld bei einer Partnerbank, greift die Einlagensicherung dieser Bank. Arbeitet der Anbieter als E-Geld- oder Zahlungsinstitut, greift nicht automatisch die klassische Einlagensicherung; die Kundengelder müssen dann nach den Sicherungsvorgaben des ZAG abgesichert werden, etwa durch getrennte Hinterlegung beziehungsweise sichere Anlagen oder durch eine Versicherung.

Was passiert, wenn ich über ein Zinsportal bei derselben Bank mehrfach anlege?

Die Beträge werden zusammengerechnet. Die Grenze gilt pro Kunde und Bank, unabhängig davon, über wie viele Wege oder Verträge das Geld dorthin gelangt ist. Genau hier entsteht ungewollte Konzentration.

Wie erkenne ich, welchem Sicherungssystem meine Bank angehört?

Die Angabe steht auf der Website des Instituts, meist im Impressum, in der Preisliste oder in einem eigenen Informationsbogen zur Einlagensicherung. Diesen Bogen muss die Bank dir zudem regelmäßig zur Verfügung stellen.

Ist mein Geld bei einer Bank aus einem Nicht-EU-Land geschützt?

Nicht durch die EU-Einlagensicherung. Ob und in welchem Umfang ein Schutz besteht, richtet sich dann vollständig nach dem Recht des jeweiligen Landes. Prüfe das vor der Eröffnung, nicht danach.

Wie lange gilt der erhöhte Schutz nach einem Immobilienverkauf?

Bis zu 500.000 Euro sind für sechs Monate ab Gutschrift geschützt. Nach Ablauf dieser Frist gilt wieder die reguläre Grenze – bis dahin sollte der übersteigende Betrag verteilt oder anders angelegt sein.

Fazit

Dein Geld auf dem Konto ist besser geschützt, als viele denken: Die gesetzliche Einlagensicherung deckt EU-weit 100.000 Euro pro Kunde und Bank ab, bei Gemeinschaftskonten das Doppelte. Viele Banken legen mit freiwilligen Fonds oder einer Institutssicherung noch einen drauf. Wichtig ist vor allem, größere Beträge über mehrere Institute zu streuen und bei ausländischen Konten auf die EU-Regulierung zu achten. Wer das beherzigt, bewegt sich mit klassischen Giro-, Tagesgeld- und Festgeldeinlagen grundsätzlich innerhalb eines klar geregelten gesetzlichen Schutzrahmens.

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