Energieausweis: Pflicht, Kosten, Gültigkeit und welcher Ausweis für dein Gebäude gilt
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Geschrieben von Michael Radtke · Zuletzt aktualisiert: 28. Juli 2026

Energieausweis: Pflicht, Kosten, Gültigkeit und welcher Ausweis für dein Gebäude gilt

Wer ein Haus oder eine Wohnung verkauft oder vermietet, braucht einen Energieausweis. Das steht im Gebäudeenergiegesetz, kurz GEG. Der Ausweis zeigt in Zahlen, wie viel Energie ein Gebäude verbraucht oder rechnerisch benötigt. Er ist damit für Käufer und Mieter die einzige verlässliche Angabe zum Energiestandard, bevor der Vertrag unterschrieben ist. Diese Seite erklärt Schritt für Schritt, wann der Energieausweis Pflicht ist, welche Art du brauchst, was ihn teuer oder günstig macht, wie lange er gilt und was passiert, wenn er fehlt.

Kurz beantwortet: Den Energieausweis brauchst du immer dann, wenn ein Gebäude oder eine Wohnung verkauft, vermietet, verpachtet oder geleast wird. Er muss spätestens bei der Besichtigung unaufgefordert vorgelegt und spätestens bei Vertragsabschluss übergeben werden. Es gibt zwei Arten: den Verbrauchsausweis auf Basis der tatsächlichen Verbräuche und den Bedarfsausweis auf Basis der Bausubstanz. Ein Energieausweis gilt zehn Jahre. Wer keinen vorlegt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro.

Was ein Energieausweis ist und was er nicht ist

Der Energieausweis ist ein standardisiertes Dokument über die energetische Qualität eines Gebäudes. Er wird für das gesamte Gebäude ausgestellt, nicht für die einzelne Wohnung. Wer eine Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus vermietet, legt deshalb den Ausweis des ganzen Hauses vor. Bei gemischt genutzten Gebäuden, also Wohnen und Gewerbe unter einem Dach, kann es zwei getrennte Ausweise für die beiden Gebäudeteile geben.

Auf dem Ausweis stehen unter anderem der Endenergiebedarf oder der Endenergieverbrauch, der Primärenergiebedarf, die Energieeffizienzklasse von A+ bis H, der wesentliche Energieträger der Heizung, das Baujahr des Gebäudes, das Baujahr der Heizung und seit dem GEG auch die Treibhausgasemissionen des Gebäudes. Dazu kommen Modernisierungsempfehlungen, falls der Aussteller sinnvolle Maßnahmen erkennt.

Was der Energieausweis nicht ist: Er ist keine Energieberatung und kein Sanierungsfahrplan. Er sagt dir nicht, welche Dämmung sich für dein Haus rechnet, und er ersetzt kein Angebot eines Handwerkers. Er ist auch keine Garantie für die späteren Heizkosten. Ein Verbrauchsausweis bildet ab, wie die bisherigen Bewohner geheizt haben. Wer anders heizt, hat andere Kosten. Der Ausweis ist ein Vergleichsmaßstab, nicht eine Kostenprognose.

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Wann der Energieausweis Pflicht ist

Die Pflicht hängt nicht am Gebäude, sondern am Vorgang. Solange du dein Haus einfach nur selbst bewohnst, brauchst du keinen Energieausweis. Sobald das Gebäude oder eine Wohnung darin den Besitzer oder den Mieter wechselt, wird er fällig. Konkret gilt die Pflicht in diesen Fällen:

  • Verkauf eines Hauses, einer Eigentumswohnung oder eines Grundstücks mit Bestandsgebäude
  • Vermietung einer Wohnung oder eines ganzen Hauses an neue Mieter
  • Verpachtung und Leasing von Gebäuden oder Gebäudeteilen
  • Neubau: Nach der Fertigstellung muss der Bauherr einen Energiebedarfsausweis erhalten
  • Größere Sanierung mit Erweiterung des Gebäudes, wenn dabei energetische Berechnungen anfallen
  • Aushangpflicht in behördlich genutzten Gebäuden mit starkem Publikumsverkehr ab 250 Quadratmetern Nutzfläche; in anderen Gebäuden mit starkem Publikumsverkehr, etwa Läden, Hotels oder Gaststätten, muss ein vorhandener Ausweis ausgehängt werden

Wichtig für Verkäufer und Vermieter: Der Energieausweis muss unaufgefordert vorgelegt werden, spätestens bei der Besichtigung. Du musst also nicht warten, bis ein Interessent danach fragt. Spätestens bei Vertragsabschluss ist der Ausweis oder eine Kopie davon zu übergeben. Wer erst nach dem Notartermin daran denkt, hat die Frist bereits verpasst.

Auch Immobilienmakler stehen in der Verantwortung. Wer eine Anzeige in einem kommerziellen Medium schaltet, muss die Pflichtangaben aus dem Energieausweis nennen. Dazu weiter unten mehr. In der Praxis heißt das: Der Ausweis muss vor der ersten Anzeige vorliegen, nicht erst zur Besichtigung.

Wann du keinen Energieausweis brauchst

Es gibt Ausnahmen. Sie sind eng gefasst, also verlass dich nicht auf ein Bauchgefühl, sondern prüfe sie genau:

  • Reine Eigennutzung. Solange du weder verkaufst noch vermietest, besteht keine Pflicht.
  • Kleine Gebäude mit weniger als 50 Quadratmetern Nutzfläche sind ausgenommen.
  • Baudenkmäler sind ausgenommen. Entscheidend ist der Eintrag in der Denkmalliste, nicht das gefühlte Alter des Hauses. Ein 1890 gebautes Haus ohne Denkmalschutz braucht ganz normal einen Ausweis.
  • Verlängerung eines bestehenden Mietvertrags mit denselben Mietern löst keine neue Pflicht aus. Erst ein neuer Vertrag mit neuen Mietern tut das.
  • Abriss. Wird ein Gebäude verkauft, das der Käufer nachweislich abreißt, ist der Ausweis entbehrlich. Hier lohnt sich eine schriftliche Absicherung im Kaufvertrag.

Nicht ausgenommen sind: Ferienwohnungen, die dauerhaft vermietet werden, Garagen mit Wohnnutzung darüber, unsanierte Altbauten und Häuser, die ohnehin bald saniert werden sollen. Der häufigste Irrtum lautet: Das Haus ist so alt, da lohnt sich der Ausweis nicht. Das Gegenteil stimmt. Gerade bei alten Gebäuden schaut die Aufsicht genauer hin, und gerade dort fragen Käufer und Mieter nach.

Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis: der Unterschied in einfachen Worten

Beide Ausweise beantworten dieselbe Frage, aber auf verschiedenen Wegen. Der Verbrauchsausweis schaut zurück. Er nimmt die tatsächlichen Verbräuche der vergangenen Jahre und rechnet daraus einen Kennwert. Der Bedarfsausweis schaut auf das Gebäude selbst. Ein Fachmann erfasst Wände, Fenster, Dach, Keller und Heizung und berechnet daraus, wie viel Energie das Gebäude bei normierter Nutzung braucht.

VerbrauchsausweisBedarfsausweis
GrundlageAbrechnungen der letzten drei JahreBausubstanz, Hülle und Anlagentechnik
Einfluss der Bewohnerhoch, Heizverhalten schlägt voll durchkeiner, gerechnet wird nach Norm
Aufwandgering, Datenerfassung genügt ofthoch, jedes Bauteil muss erfasst werden
Aussagekraftzeigt die reale Vergangenheitzeigt die bauliche Qualität
Typische NutzungMehrfamilienhäuser, vermietete ObjekteNeubau, Sanierung, Förderanträge
Kostenrahmenniedrigerdeutlich höher

Die Faustregel: Wer nur die gesetzliche Pflicht erfüllen will und die Wahl hat, nimmt in der Regel den Verbrauchsausweis. Wer saniert, fördern lassen will oder mit einem guten energetischen Zustand werben möchte, ist mit dem Bedarfsausweis besser bedient. Denn ein sparsam beheiztes, schlecht gedämmtes Haus sieht im Verbrauchsausweis gut aus und im Bedarfsausweis schlecht. Umgekehrt kann ein gut gedämmtes Haus mit einer Familie, die gern warm duscht, im Verbrauchsausweis schlechter abschneiden, als es ist.

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Wann du die Wahl hast und wann nicht

Die freie Wahl zwischen beiden Ausweisarten ist nicht selbstverständlich. Das Gesetz schreibt in bestimmten Fällen den Bedarfsausweis zwingend vor. Die entscheidende Regel betrifft kleine, alte Wohngebäude.

Ein Bedarfsausweis ist Pflicht, wenn alle drei Punkte zusammenkommen:

  1. Es handelt sich um ein Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen.
  2. Der Bauantrag wurde vor dem 1. November 1977 gestellt.
  3. Das Gebäude wurde seither nicht auf das Niveau der Wärmeschutzverordnung von 1977 gebracht.

Fehlt einer dieser drei Punkte, hast du die Wahl. Ein Haus von 1965, das zwischenzeitlich eine neue Fassadendämmung und neue Fenster bekommen hat, fällt also nicht unter den Zwang, weil der dritte Punkt entfällt. Ein Sechsfamilienhaus von 1960 fällt ebenfalls nicht darunter, weil es mehr als vier Wohnungen hat. Für Neubauten gilt ohnehin immer der Bedarfsausweis.

Achtung bei der Nachrüstung: Der Nachweis, dass ein Altbau auf das Niveau der Wärmeschutzverordnung 1977 gebracht wurde, liegt bei dir. Wer sich hier auf eine vage Erinnerung stützt und den günstigeren Verbrauchsausweis nimmt, hat im Zweifel einen Ausweis, der nicht gültig ist. Sammle Rechnungen und Nachweise über Dämmung, Fenster und Dach, bevor du bestellst.

Was ein Energieausweis kostet und was den Preis bestimmt

Feste Preise nennen wir hier bewusst nicht, weil sie sich ändern und vom Objekt abhängen. Entscheidend ist, dass du verstehst, wodurch der Preis entsteht. Dann erkennst du, ob ein Angebot realistisch ist.

  • Ausweisart. Der Bedarfsausweis ist immer teurer als der Verbrauchsausweis, weil er eine Berechnung des gesamten Gebäudes erfordert.
  • Gebäudegröße und Komplexität. Ein Reihenhaus ist schneller erfasst als ein verwinkeltes Mehrfamilienhaus mit Anbauten und mehreren Heizsystemen.
  • Datenqualität. Wer Baupläne, Sanierungsnachweise und drei Jahre Heizkostenabrechnungen sauber beisammen hat, spart Aufwand. Wer nichts findet, zahlt für die Rekonstruktion.
  • Vor-Ort-Termin oder Online-Verfahren. Die persönliche Begehung durch einen Energieberater kostet mehr als ein digitales Verfahren mit Fotos und Formular.
  • Zusatzleistungen. Beratung, Sanierungsfahrplan oder Förderberatung sind eigene Leistungen und im reinen Ausweis nicht enthalten.

Ein Hinweis zur Einordnung: Ein sehr billiger Bedarfsausweis ohne jede Datenaufnahme sollte dich stutzig machen. Eine seriöse Bedarfsberechnung ohne Angaben zu Bauteilen ist nicht möglich. Umgekehrt ist ein Verbrauchsausweis für ein normales Wohngebäude ein standardisiertes Produkt, für das niemand einen Gutachtenpreis verlangen muss.

So läuft die Ausstellung ab, Schritt für Schritt

Der Weg zum Energieausweis ist überschaubar, wenn du die Reihenfolge kennst. Beim Online-Verfahren läuft er in der Regel so:

  1. Ausweisart klären. Prüfe zuerst, ob du überhaupt die Wahl hast. Die Regel dazu steht weiter oben.
  2. Unterlagen sammeln. Je nach Ausweisart sind das Heizkostenabrechnungen oder Baupläne und Sanierungsnachweise.
  3. Formular ausfüllen. Gebäudedaten, Baujahr, Wohnfläche, Heizungsart, Warmwasserbereitung, Leerstandszeiten.
  4. Fotos oder Begehung. Der Aussteller muss sich ein Bild vom Gebäude machen. Ohne Vor-Ort-Termin geht das über aussagekräftige Fotos, die du selbst lieferst.
  5. Prüfung durch den Aussteller. Ein berechtigter Fachmann kontrolliert die Angaben und rechnet.
  6. Registrierung. Der Ausweis erhält eine Registriernummer beim Deutschen Institut für Bautechnik.
  7. Zustellung. Du erhältst den fertigen Ausweis als PDF und kannst ihn Interessenten vorlegen.

Der zeitkritische Punkt ist fast immer Schritt zwei. Wer die Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre erst beim Verwalter anfordern muss, verliert Tage. Wenn eine Besichtigung schon terminiert ist, fordere die Unterlagen zuerst an und starte die Bestellung parallel.

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Welche Daten du bereithalten solltest

Welche Unterlagen du brauchst, hängt an der Ausweisart. Diese Liste hilft dir beim Sortieren, bevor du startest.

Für den Verbrauchsausweis

  • Heizkostenabrechnungen oder Energierechnungen über 36 zusammenhängende Monate
  • Angaben zum Energieträger, also Gas, Öl, Fernwärme, Pellets, Wärmepumpe
  • beheizte Wohnfläche und Zahl der Wohnungen
  • Leerstandszeiten, denn leer stehende Wohnungen verzerren den Kennwert und werden herausgerechnet
  • Angabe, ob das Warmwasser über die Heizung läuft oder separat erzeugt wird

Für den Bedarfsausweis

  • Baupläne, Grundrisse und Schnitte, wenn vorhanden
  • Angaben zu Außenwänden, Dach, oberster Geschossdecke und Kellerdecke samt Dämmung
  • Fenstertyp und Verglasung, also einfach, zweifach oder dreifach
  • Heizungstyp, Baujahr des Kessels, Art der Warmwasserbereitung, Lüftungsanlage
  • Nachweise über durchgeführte Sanierungen mit Datum

Der wichtigste Zahlenwert: Beim Verbrauchsausweis wird der Verbrauch witterungsbereinigt. Das heißt, ein besonders kalter Winter wird herausgerechnet, damit dein Gebäude mit anderen vergleichbar bleibt. Du musst dafür nichts tun, aber du solltest wissen, warum der ausgewiesene Wert von deiner Abrechnung abweicht.

Energieeffizienzklassen von A+ bis H verstehen

Die Effizienzklasse ist die Zahl, auf die Käufer und Mieter zuerst schauen. Sie richtet sich nach dem Endenergiebedarf beziehungsweise Endenergieverbrauch je Quadratmeter und Jahr.

KlasseEndenergie in kWh je m² und JahrEinordnung
A+unter 30Passivhausniveau, sehr selten im Bestand
Aunter 50Neubaustandard, sehr gut gedämmt
Bunter 75moderner Neubau oder umfassend saniert
Cunter 100guter Standard, meist saniert
Dunter 130solider Durchschnitt im Bestand
Eunter 160typischer unsanierter Altbau
Funter 200energetischer Nachholbedarf
Gunter 250hoher Verbrauch, Sanierung sinnvoll
Hab 250schlechtester Wert, hohe Heizkosten

Zwei Dinge solltest du beim Lesen im Kopf behalten. Erstens sagt die Klasse nichts über die absolute Höhe deiner Heizkostenrechnung, denn die hängt auch an Fläche und Energiepreis. Zweitens ist die Klasse aus einem Verbrauchsausweis nur eingeschränkt mit einer Klasse aus einem Bedarfsausweis vergleichbar, weil die beiden auf unterschiedlichen Grundlagen beruhen. Wer zwei Objekte vergleicht, sollte immer schauen, welche Art von Ausweis jeweils vorliegt.

Pflichtangaben in Immobilienanzeigen

Sobald du in einem kommerziellen Medium inserierst, also im Portal, in der Zeitung oder im Maklerexposé, musst du Angaben aus dem Energieausweis nennen. Fehlen sie, ist das ein eigener Verstoß, unabhängig davon, ob ein Ausweis existiert. In die Anzeige gehören:

  • die Art des Energieausweises, also Verbrauchs- oder Bedarfsausweis
  • der Endenergiebedarf oder Endenergieverbrauch des Gebäudes
  • der wesentliche Energieträger der Heizung
  • das Baujahr des Gebäudes
  • die Energieeffizienzklasse

Praktische Folge: Der Ausweis muss vorliegen, bevor die erste Anzeige online geht. Wer erst inseriert und dann bestellt, hat die Pflicht schon verletzt. Wenn du mit einem Makler arbeitest, klärt am besten schriftlich, wer die Angaben einpflegt. Die Verantwortung liegt bei beiden.

Bußgeld: was passiert, wenn der Ausweis fehlt

Bis zu 10.000 Euro: Das Gebäudeenergiegesetz stuft Verstöße rund um den Energieausweis als Ordnungswidrigkeit ein. Der Rahmen reicht bis 10.000 Euro. Geahndet werden nicht nur fehlende Ausweise, sondern auch fehlende Pflichtangaben in Anzeigen, falsche Angaben und der Fall, dass der Ausweis nicht rechtzeitig vorgelegt oder übergeben wurde.

In der Praxis kommt der Ärger selten von der Behörde. Er kommt vom Vertragspartner. Ein Käufer, der nach dem Einzug feststellt, dass der Energiestandard deutlich schlechter ist als dargestellt, hat einen Anknüpfungspunkt für Streit über den Kaufpreis. Ein Mieter, dem nie ein Ausweis vorgelegt wurde, hat ein Argument mehr in der Auseinandersetzung über Nebenkosten. Der Ausweis kostet vergleichsweise wenig und nimmt genau diese Diskussion vorweg.

Gültigkeit: zehn Jahre und die Ausnahmen davon

Ein Energieausweis gilt zehn Jahre ab dem Ausstellungsdatum. Danach ist er wertlos, auch wenn sich am Gebäude nichts geändert hat. Wer 2016 einen Ausweis erstellen ließ und 2026 vermieten will, braucht einen neuen.

Früher als nach zehn Jahren brauchst du einen neuen Ausweis, wenn du wesentlich saniert hast und die alten Werte nicht mehr stimmen. Das ist keine reine Pflichtfrage, sondern auch eine Chance: Wer die Fassade gedämmt oder die Heizung getauscht hat, kann mit einem aktualisierten Ausweis eine bessere Effizienzklasse ausweisen und damit im Verkauf oder in der Vermietung besser dastehen. Ein alter Ausweis, der den Zustand vor der Sanierung zeigt, verschenkt genau diesen Vorteil.

Prüfe deshalb bei jeder Vermietung und jedem Verkauf zuerst das Ausstellungsdatum auf Seite eins. Der Klassiker im Alltag ist der Ausweis aus der Schublade, der noch aus dem letzten Mieterwechsel stammt und unbemerkt abgelaufen ist.

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Woran du einen seriösen Aussteller erkennst

Energieausweise dürfen nicht von jedem ausgestellt werden. Berechtigt sind je nach Gebäudeart bestimmte Berufsgruppen, etwa Architekten, Bauingenieure, Handwerksmeister der einschlägigen Gewerke und Personen mit entsprechender Fortbildung. Diese Punkte solltest du prüfen:

  • Registriernummer. Jeder gültige Ausweis trägt eine Registriernummer des Deutschen Instituts für Bautechnik. Fehlt sie, ist das Dokument kein gültiger Energieausweis.
  • Datenaufnahme. Der Aussteller muss sich ein Bild vom Gebäude machen, entweder vor Ort oder über aussagekräftige Fotos. Ein Anbieter, der nach null Angaben zum Zustand sofort einen Bedarfsausweis liefert, arbeitet nicht sauber.
  • Rückfragen. Ein guter Anbieter fragt nach, wenn Angaben unplausibel sind, etwa bei einem sehr niedrigen Verbrauch in einem großen Altbau.
  • Klare Leistungsabgrenzung. Ausweis, Beratung und Sanierungsfahrplan sind drei verschiedene Dinge. Wer alles in einen Topf wirft, verkauft unklar.
  • Nachvollziehbare Konditionen ohne automatische Folgeverträge oder Abos.

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Für wen der Online-Weg passt und für wen nicht

Ein Energieausweis über einen Online-Anbieter ist kein zweitklassiger Ausweis. Er hat dieselbe Registriernummer und dieselbe Gültigkeit wie einer, der nach einem Vor-Ort-Termin entsteht. Der Unterschied liegt im Aufwand und darin, wer die Daten erfasst.

Der Online-Weg passt, wenn dein Gebäude überschaubar ist, du die Unterlagen beisammen hast und du einfach die gesetzliche Pflicht erfüllen willst. Das trifft auf die große Mehrheit der Vermietungen und Verkäufe von Wohnimmobilien zu.

Der Online-Weg passt nicht, wenn dein Gebäude baulich kompliziert ist, mehrere Heizsysteme oder Anbauten hat, wenn Unterlagen fehlen und rekonstruiert werden müssen, oder wenn du den Ausweis als Grundlage für eine Sanierungsplanung und Förderanträge nutzen willst. In diesen Fällen ist eine Energieberatung vor Ort die bessere Investition, auch wenn sie mehr kostet.

Was der Ausweis über dein Haus verrät und was du daraus machst

Viele behandeln den Energieausweis als lästige Pflicht. Dabei steht auf zwei Seiten die kompakteste Zusammenfassung, die es über die Energiekosten deines Gebäudes gibt. Drei Punkte lohnen einen zweiten Blick.

Erstens die Modernisierungsempfehlungen. Sie sind unverbindlich, aber sie zeigen, wo der Aussteller den größten Hebel sieht. Meist steht dort nicht die teuerste Maßnahme zuerst, sondern die wirksamste je Euro, etwa die Dämmung der obersten Geschossdecke.

Zweitens der Vergleichsbalken. Der Ausweis ordnet dein Gebäude neben typische Vergleichswerte ein. Wenn dein Altbau dort deutlich rechts steht, ist das ein Hinweis, dass deine Heizkosten dauerhaft über dem Durchschnitt liegen werden. Das ist eine Zahl, mit der du beim Kauf verhandeln kannst.

Drittens die Treibhausgasemissionen. Sie stehen seit dem GEG mit auf dem Ausweis und sind für Vermieter relevant geworden, weil sich die Aufteilung der CO2-Kosten zwischen Mieter und Vermieter am Emissionswert des Gebäudes orientiert. Je schlechter das Gebäude, desto größer der Anteil, den der Vermieter trägt. Der Energieausweis ist damit nicht mehr nur ein Formular, sondern eine Größe, die direkt auf die eigene Abrechnung durchschlägt.

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Wenn der Energieausweis eine schwache Effizienzklasse zeigt, ist die nächste Frage fast immer, wie sich die laufenden Energiekosten senken lassen, ohne gleich die ganze Gebäudehülle anzufassen. Eine eigene Stromerzeugung auf dem Dach setzt genau dort an. Wie sich das rechnet, welche Rolle Eigenverbrauch, Amortisation und die steuerliche Behandlung spielen, steht ausführlich in unserem Beitrag zur Wirtschaftlichkeit einer Photovoltaikanlage. Der Energieausweis liefert dir dafür die Ausgangsgröße, nämlich den tatsächlichen Energiebedarf deines Gebäudes. Erst beides zusammen ergibt eine belastbare Rechnung.

Ein Punkt, den viele Eigentümer unterschätzen: Eine Solaranlage bringt vor allem dann etwas, wenn der Strom auch dann zur Verfügung steht, wenn er gebraucht wird, also morgens und abends. Genau das leistet ein Speicher. Ob sich die Nachrüstung im Bestand lohnt, welche Größe zum Verbrauch passt und wo die Grenzen liegen, haben wir in der Übersicht zum Nachrüsten eines Stromspeichers zusammengetragen. Wer ohnehin saniert, spart Aufwand, wenn Speicher und Elektrik in einem Zug mitgedacht werden.

Wer nach dem Blick in den Energieausweis gleich größer denkt und über eine komplette Dachanlage nachdenkt, steht vor der Frage nach Komponenten, Auslegung und Anbietern. Unser Leitfaden zum Kauf einer Solaranlage als Komplettset geht die Planung von der Dachfläche über die Modulwahl bis zum Vergleich der Angebote durch. Das ist besonders dann sinnvoll, wenn ein Verkauf ansteht, denn eine vorhandene Anlage verändert die Wahrnehmung eines Objekts spürbar, auch wenn sie im Energieausweis selbst nur begrenzt auftaucht.

Für Mieter und für Eigentümer kleiner Wohnungen ist die große Lösung meist keine Option. Hier bleibt der Einstieg über eine Steckersolaranlage, die ohne Eingriff in die Gebäudetechnik auskommt. Was bei Anmeldung, Zustimmung und Ertrag zu beachten ist, erklärt der Beitrag zum Einstieg ins Balkonkraftwerk. Der Energieausweis des Hauses ist dabei die ehrliche Bezugsgröße: Er zeigt, wie viel von den Energiekosten überhaupt am Gebäude hängt und wie viel am eigenen Verbrauch.

Häufige Fragen zum Energieausweis

Wer muss den Energieausweis bezahlen, Vermieter oder Mieter?

Die Kosten trägt der Eigentümer. Der Energieausweis ist keine umlagefähige Betriebskostenposition, kann also nicht über die Nebenkostenabrechnung auf Mieter verteilt werden.

Brauche ich für eine einzelne Eigentumswohnung einen eigenen Ausweis?

Nein. Der Energieausweis wird für das gesamte Gebäude ausgestellt. Wenn du eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus vermietest oder verkaufst, legst du den Ausweis des Hauses vor. Zuständig für die Erstellung ist in der Regel die Eigentümergemeinschaft beziehungsweise die Verwaltung.

Wie lange ist ein Energieausweis gültig?

Zehn Jahre ab Ausstellungsdatum. Nach einer wesentlichen Sanierung kann ein neuer Ausweis sinnvoll sein, weil er die verbesserten Werte zeigt.

Was passiert, wenn ich keinen Energieausweis vorlege?

Das ist eine Ordnungswidrigkeit nach dem Gebäudeenergiegesetz mit einem Bußgeldrahmen von bis zu 10.000 Euro. Zusätzlich schaffst du dir Angriffsfläche gegenüber Käufern und Mietern.

Kann ich frei zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis wählen?

In den meisten Fällen ja. Zwingend vorgeschrieben ist der Bedarfsausweis bei Wohngebäuden mit weniger als fünf Wohnungen, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde und die seither nicht auf das Niveau der Wärmeschutzverordnung 1977 gebracht wurden. Neubauten brauchen immer einen Bedarfsausweis.

Ist ein Energieausweis aus dem Internet gültig?

Ja, sofern er von einem ausstellungsberechtigten Fachmann erstellt und beim Deutschen Institut für Bautechnik registriert wurde. Die Registriernummer auf dem Dokument ist das entscheidende Merkmal. Ein Ausweis ohne Registriernummer ist kein gültiger Energieausweis.

Welche Angaben muss ich in eine Immobilienanzeige aufnehmen?

Art des Ausweises, Endenergiebedarf oder Endenergieverbrauch, wesentlicher Energieträger der Heizung, Baujahr des Gebäudes und Energieeffizienzklasse. Diese Angaben müssen bereits in der ersten Anzeige stehen.

Muss ich den Ausweis auch bei einer Mietvertragsverlängerung vorlegen?

Nein. Wird derselbe Vertrag mit denselben Mietern verlängert, entsteht keine neue Vorlagepflicht. Erst ein neuer Mietvertrag mit neuen Mietern löst sie wieder aus.

Was ist, wenn ich die Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre nicht habe?

Ohne 36 zusammenhängende Monate an Verbrauchsdaten lässt sich kein Verbrauchsausweis erstellen. Fordere die Abrechnungen bei Verwaltung oder Energieversorger an. Ist das nicht möglich, bleibt der Bedarfsausweis.

Gilt die Pflicht auch beim Verkauf an Familienmitglieder?

Ja. Das Gesetz stellt auf den Verkauf ab, nicht auf das Verhältnis der Beteiligten. Auch beim Verkauf innerhalb der Familie ist der Energieausweis vorzulegen und zu übergeben.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information rund um den Energieausweis nach dem Gebäudeenergiegesetz. Er ersetzt keine Energieberatung und keine Rechtsberatung im Einzelfall. Maßgeblich sind die jeweils geltende Gesetzeslage und die Angaben des ausstellenden Fachbetriebs.

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