Meta entfernt Gesichtserkennung aus Smart-Glasses-App – nach WIRED-Bericht
Aktualisiert: 9. Juni 2026 · Lesezeit ca. 9 Minuten · Thema: Überwachung, Datenschutz & Smart Glasses
Nachdem WIRED aufgedeckt hatte, dass Meta ein ruhendes, nicht freigeschaltetes Gesichtserkennungssystem („NameTag") in die Meta-AI-App auf über 50 Millionen Handys eingebettet hatte, hat das Unternehmen den entsprechenden Code in der neuesten Version wieder entfernt – innerhalb von rund einem Tag. Meta widerspricht der Darstellung, nennt die Funktion exploratorisch und betont, es sei keine endgültige Entscheidung gefallen; warum der Code verschwunden ist oder ob er zurückkehrt, sagt das Unternehmen nicht. Was geschah, was Meta dazu sagt und was es für deine Privatsphäre bedeutet.
Das Wichtigste in Kürze
- Aufdeckung: WIRED fand am 4. Juni ruhenden Gesichtserkennungs-Code („NameTag") in der Meta-AI-App.
- Reichweite: Die App ist nötig, um Metas Smart Glasses zu koppeln – verteilt auf über 50 Mio. Geräte, nie aktiviert.
- Reaktion: Schon einen Tag später entfernte ein Update den Code; WIRED bestätigte dies wenig später.
- Metas Sicht: rein exploratorisch, keine endgültige Entscheidung; die Berichterstattung sei „irreführend".
- Offen: Meta sagt nicht, warum der Code weg ist, ob er zurückkommt oder was mit Testdaten geschah.
Was passiert ist
Am 4. Juni berichtete WIRED, dass Meta wesentliche Teile eines Gesichtserkennungssystems namens „NameTag" in die Meta-AI-App integriert hatte – jene Begleit-App, die nötig ist, um Metas Ray-Ban- und Oakley-Smartglasses per Bluetooth mit dem Handy zu koppeln. Der Code war seit mindestens Januar auf über 50 Millionen Geräten verteilt, jedoch nie öffentlich freigeschaltet. Er war darauf ausgelegt, von der Brille erfasste Gesichter in biometrische Signaturen („Faceprints") umzuwandeln, lokal zu speichern und gegen eine Datenbank abzugleichen, die Aktualisierungen von Metas Servern erhielt. WIRED fand zudem, dass nicht erkannte Gesichter zugeschnitten, indexiert und lokal für eine spätere Verarbeitung gespeichert wurden. Bereits einen Tag nach dem Bericht erschien ein Update, das den Code entfernte; die Folge-Analyse von WIRED bestätigte, dass die einschlägigen Bibliotheken und Speicherordner in der neuesten Version fehlen. Die Bürgerrechtsorganisation EFF gab an, die ursprünglichen Funde per statischer Analyse verifiziert zu haben.
Gesichtserkennung & „Faceprint"
Bei der Gesichtserkennung wird ein Gesicht in eine eindeutige biometrische Signatur (einen „Faceprint") umgerechnet, die sich mit gespeicherten Profilen vergleichen lässt. Solche biometrischen Daten gelten als besonders sensibel, weil sie Personen dauerhaft und aus der Ferne identifizierbar machen können.
Metas Sicht: „exploratorisch", keine endgültige Entscheidung
Meta widerspricht der Einordnung deutlich. Andy Stone, Kommunikationschef von Meta, bezeichnete die Funktion als rein exploratorisch und erklärte, es sei keine endgültige Entscheidung über das weitere Vorgehen gefallen – „wenn überhaupt". Auf Fragen zur Funktionsweise entgegnete er, man könne diese nicht beantworten, weil die Funktion nicht existiere. Metas Technikchef Andrew Bosworth wies die Berichterstattung als „irreführend" und „unehrlich" zurück. WIRED zufolge ließ Meta zehn gestellte Fragen unbeantwortet, darunter die, ob bereits eine Datenbank mit Gesichtsprofilen angelegt worden sei. Wichtig zur fairen Einordnung: Der Code war zu keinem Zeitpunkt für Nutzer aktiv oder verfügbar.
Warum es dennoch Fragen aufwirft
Kritiker betonen einen anderen Punkt: Der Code wurde still auf über 50 Millionen Telefone ausgeliefert, ohne dass Nutzer darüber informiert wurden. Bereits im Februar hatte die New York Times unter Berufung auf interne Unterlagen über NameTag berichtet; ein Vermerk soll eine Veröffentlichung in einem „dynamischen politischen Umfeld" erwogen haben, in dem Datenschutz-Fürsprecher abgelenkt wären. Die EFF wertete die Entfernung als Erfolg öffentlichen Drucks, warnte aber, Metas Ambitionen bei Gesichtserkennung dürften nicht verschwunden sein – und kritisierte, dass offen bleibt, was mit möglichen Testdaten geschah. Beide Lesarten lassen sich nebeneinander halten: Die Funktion war nicht aktiv, und zugleich bleiben berechtigte Fragen zu Transparenz und Datenumgang offen.
Einordnung für Deutschland und die EU
In der EU gelten biometrische Daten wie Faceprints nach der DSGVO als besondere Kategorie personenbezogener Daten, deren Verarbeitung grundsätzlich nur unter strengen Voraussetzungen – etwa mit ausdrücklicher Einwilligung – zulässig ist. Der EU AI Act schränkt zudem bestimmte Formen biometrischer Identifizierung ein. Eine flächendeckende Erkennung fremder Personen im öffentlichen Raum wäre hierzulande rechtlich hochproblematisch. Das ersetzt keine Rechtsberatung, zeigt aber, warum solche Funktionen in Europa besonders kritisch gesehen werden.
Was du jetzt tun kannst
- App aktuell halten: Die neueste Version der Meta-AI-App enthält den Code nicht mehr – Updates zeitnah einspielen.
- Berechtigungen prüfen: Sieh dir die Kamera-, Foto- und Standortfreigaben deiner Apps bewusst an und entziehe Unnötiges.
- Smart Glasses einordnen: Sei dir bewusst, dass kamerabasierte Brillen aufnehmen und potenziell Personen erfassen können – auch in deinem Umfeld.
- Bewusst entscheiden: Überlege, ob und wann du solche Geräte nutzt oder dich in ihrer Nähe aufhältst – Diskretion ist Teil des Selbstschutzes.
- Dranbleiben: Beobachte, ob Aufsichtsbehörden in EU/UK Schritte einleiten; öffentlicher und regulatorischer Druck wirkt.
Die eigentliche Lehre
Selbst ruhender Code in einer installierten App kann eine Funktion vorbereiten, von der Nutzer nichts wissen. Dass öffentlicher Druck hier zu einer schnellen Entfernung führte, zeigt die Wirkung von Transparenz – ersetzt aber keine verbindlichen Regeln zum Schutz biometrischer Daten.
Mehr zu Überwachungstechnik und ihren Folgen findest du im Zukunfts-Bereich und im Sicherheits-Bereich.
Häufige Fragen (FAQ)
Was hat Meta entfernt?
War die Funktion jemals aktiv?
Was sagt Meta dazu?
Bin ich in Deutschland davon betroffen?
Was sollte ich jetzt tun?
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Quellen u. a.: WIRED (ursprünglicher Bericht und Folge-Analyse) sowie die Electronic Frontier Foundation; Aussagen von Meta sind als offizielle Unternehmensstellungnahmen attribuiert. Angaben ohne Gewähr; Informationsstand: Juni 2026.
Dieser Beitrag dient der Information und Einordnung und stellt keine Rechtsberatung dar. Unternehmensaussagen werden als deren Standpunkt wiedergegeben.
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