Pfändungsfreigrenzen ab Juli 2026 So viel mehr von Ihrem Gehalt bleibt jetzt geschützt
Bild: KI-generiert
Geschrieben von Michael Radtke · Zuletzt aktualisiert: 30. Juni 2026
Neu ab 1. Juli 2026

Pfändungsfreigrenzen ab Juli 2026: So viel mehr von Ihrem Gehalt bleibt jetzt geschützt

Wer Schulden hat und gepfändet wird, darf ab dem 1. Juli 2026 mehr von seinem Netto behalten. Der geschützte Grundbetrag steigt auf 1.587,40 € im Monat. Hier sehen Sie auf einen Blick, was bei Ihrem Einkommen unangetastet bleibt – und was Sie jetzt selbst tun müssen, damit der höhere Schutz auch wirklich greift.

Das ändert sich konkret

1.587,40 €geschützter Grundbetrag pro Monat (ohne Unterhalt)vorher 1.555,00 €
+2,10 %höhere Freigrenzen als im VorjahrAnpassung jedes Jahr zum 1. Juli
597,42 €Aufschlag für die erste unterhaltsberechtigte Personvorher 585,23 €
4.866,30 €ab diesem Netto ist alles darüber voll pfändbarvorher 4.766,99 €

Die Werte gelten bis zum 30. Juni 2027. Grundlage ist die amtliche Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2026 nach § 850c der Zivilprozessordnung.

Pfändungs-Check: Was bleibt mir?

Geben Sie Ihr monatliches Netto ein und wählen Sie, für wie viele Personen Sie Unterhalt zahlen (zum Beispiel Kinder oder den Ex-Partner). Der Check zeigt, ob bei Ihnen überhaupt gepfändet werden darf.

Ihr Schnell-Check

Tragen Sie Ihr Netto ein – das Ergebnis erscheint sofort.

Die neue Pfändungstabelle 2026/2027 im Überblick

Bis zu diesem Netto-Einkommen bleibt Ihr Gehalt komplett geschützt – abhängig davon, für wie viele Personen Sie Unterhalt zahlen. Erst was darüber liegt, wird gestaffelt gepfändet.

UnterhaltspflichtenKomplett geschützt bis
0 Personen (alleinstehend)1.589,99 €
1 Person2.189,99 €
2 Personen2.519,99 €
3 Personen2.859,99 €
4 Personen3.189,99 €
5 oder mehr3.519,99 €

Liegt Ihr Netto unter dem geschützten Betrag, darf der Gläubiger nichts vom Lohn nehmen. Liegt es darüber, bleibt trotzdem ein guter Teil bei Ihnen: Je niedriger das Einkommen und je mehr Unterhaltspflichten, desto kleiner ist der pfändbare Anteil.

Drei Beispiele aus dem Alltag

1.600 € netto, alleinstehend: Es dürfen nur rund 8,82 € gepfändet werden. Es bleiben Ihnen 1.591,18 €.
1.800 € netto, ein Kind unterhaltspflichtig: Es wird nichts gepfändet. Das ganze Einkommen ist geschützt.
3.500 € netto, alleinstehend: Rund 1.339 € sind pfändbar – also etwa 38 Prozent. Der Rest bleibt bei Ihnen.

Wichtig: Der höhere Schutz kommt nicht von allein

Das ist der Punkt, an dem viele Geld verschenken. Banken, Arbeitgeber und Ämter stellen den höheren Freibetrag nicht automatisch und nicht überall von selbst um. Wer nicht aufpasst, wird im Juli weiter nach den alten, niedrigeren Werten gepfändet. Diese vier Schritte sichern Ihnen den neuen Schutz:

  1. Lohnabrechnung ab Juli prüfen. Schauen Sie nach, ob Ihr Arbeitgeber die neuen Freibeträge anwendet. Stimmt der Abzug nicht, wenden Sie sich an die Lohnbuchhaltung.
  2. P-Konto-Freibetrag erhöhen lassen. Beim Pfändungsschutzkonto (P-Konto) wird der Grundfreibetrag automatisch geschützt – höhere Beträge wegen Unterhalt aber nur mit einer Bescheinigung. Die Bank macht das nicht von selbst.
  3. Unterhaltspflichten nachweisen. Jede unterhaltsberechtigte Person erhöht Ihren Freibetrag. Halten Sie Geburtsurkunden, Unterhaltstitel oder Meldebescheinigungen bereit.
  4. Zu viel Gepfändetes zurückfordern. Wurde nach der alten Tabelle zu viel abgezogen, können Sie die Differenz von Arbeitgeber, Bank oder Amt zurückverlangen.

Was ist ein P-Konto – und warum ist es so wichtig?

Eine Lohnpfändung greift beim Gehalt. Eine Kontopfändung greift beim Guthaben auf Ihrem Konto. Beides kann gleichzeitig laufen. Genau hier schützt das P-Konto: Sie können Ihr normales Girokonto bei der Bank in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln lassen. Dann bleibt das Guthaben in Höhe Ihres Freibetrags vor dem Zugriff der Gläubiger sicher. Pfändungstabelle und P-Konto greifen ineinander – sie nutzen dieselben Freibeträge.

Wenn das eigentliche Problem die Schulden sind

Die höheren Freigrenzen und ein P-Konto schützen Ihr Existenzminimum – sie lösen aber nicht die Schulden selbst. Wenn mehrere Gläubiger pfänden oder das Geld trotz Schutz nicht reicht, ist der ehrlichste und oft beste Weg eine kostenlose Schuldnerberatung. Viele Beratungsstellen (zum Beispiel der Verbraucherzentralen oder Wohlfahrtsverbände) helfen unentgeltlich und richten bei Bedarf einen außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan ein.

In manchen Fällen lässt sich vorher noch sinnvoll umschulden: Wer mehrere teure Kredite und einen teuren Dispo hat, kann diese unter Umständen zu einer einzigen, günstigeren Rate zusammenfassen und so den teuren Dispo ablösen, bevor eine Pfändung überhaupt droht. Auch eine Umschuldung mehrerer Kredite zu einer Rate kann die monatliche Belastung senken. Läuft die Pfändung schon, sind die Spielräume enger – was bei einer laufenden Lohnpfändung mit einer neuen Finanzierung realistisch noch geht, sollten Sie nüchtern prüfen.

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Ehrlich eingeordnet

Ein neuer Kredit ist bei laufender Pfändung selten die Lösung und wird oft teuer. Finger weg von Angeboten mit garantierter Zusage oder Vorkosten – das sind unseriöse Maschen. Prüfen Sie immer zuerst die kostenfreien Wege: P-Konto, Freibetrag erhöhen lassen und Schuldnerberatung. Erst danach kann eine Umschuldung sinnvoll sein, wenn sie die Rate wirklich senkt.

Häufige Fragen

Ab wann gelten die neuen Pfändungsfreigrenzen?
Die neuen Werte gelten ab dem 1. Juli 2026 und bleiben bis zum 30. Juni 2027 unverändert. Die Freigrenzen werden jedes Jahr zum 1. Juli angepasst.
Wie viel von meinem Lohn ist geschützt?
Ohne Unterhaltspflichten sind monatlich 1.589,99 € komplett geschützt. Mit jeder unterhaltsberechtigten Person steigt der geschützte Betrag – bei einer Person auf 2.189,99 €, bei zwei auf 2.519,99 € und so weiter. Was darüber liegt, wird nur anteilig gepfändet.
Bekomme ich den höheren Freibetrag automatisch?
Beim P-Konto wird der reine Grundfreibetrag automatisch geschützt. Höhere Beträge wegen Unterhaltspflichten oder bestimmter Sozialleistungen gibt es nur mit einer Erhöhungsbescheinigung. Die Bank stellt diese nicht selbst aus, muss sie aber akzeptieren.
Was ist der Unterschied zwischen Lohnpfändung und Kontopfändung?
Die Lohnpfändung setzt direkt beim Gehalt an, bevor es ausgezahlt wird. Die Kontopfändung greift beim Guthaben auf Ihrem Konto. Beides kann gleichzeitig laufen. Das P-Konto schützt das Guthaben in Höhe Ihres Freibetrags.
Gilt die Tabelle auch für Selbstständige?
Ja. Bei Selbstständigen wird statt des Nettolohns das pfändbare Einkommen nach Abzug der notwendigen Betriebsausgaben herangezogen.
Wurde nach der alten Tabelle zu viel gepfändet – bekomme ich das zurück?
Ja. Wurde ab Juli noch nach den alten, niedrigeren Werten gepfändet, können Sie die zu viel einbehaltenen Beträge von Arbeitgeber, Bank oder dem zuständigen Sozialleistungsträger zurückverlangen.

Quelle der Werte: Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 80 vom 26.03.2026), § 850c ZPO. Diese Seite ersetzt keine Rechts- oder Schuldnerberatung.

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