Elektronische Wertpapiere und Kryptowertpapiere: was das eWpG in Deutschland erlaubt und was nicht
Wenn über Tokenisierung gesprochen wird, geht es fast immer um internationale Beispiele. Dabei hat Deutschland seit 2021 ein eigenes Gesetz dafür, mit klaren Begriffen, einem regulierten Register und einer öffentlichen Liste, in der du jedes Angebot nachschlagen kannst. Dieser Text erklärt die Begriffe in einfachen Worten und zeigt dir vor allem, wie du damit ein Angebot in wenigen Minuten überprüfst.
Warum es dieses Gesetz überhaupt gibt
Ein Wertpapier war in Deutschland jahrhundertelang an eine Sache gebunden: an ein Stück Papier. Wer das Recht übertragen wollte, musste die Urkunde übertragen. Später kam die Sammelurkunde dazu, eine einzige große Urkunde für eine ganze Emission, die in einem Tresor liegt und faktisch nie bewegt wird. Das funktioniert zuverlässig, ist aber ein aufwendiger Apparat mit Kosten und Verzögerungen, von dem der einzelne Anleger nichts mitbekommt.
Der deutsche Gesetzgeber hat diese Bindung an das Papier gelöst. Seit dem Gesetz über elektronische Wertpapiere lässt sich ein Wertpapier ausgeben, ohne dass dafür überhaupt eine körperliche Urkunde entsteht. An die Stelle der Urkunde tritt der Registereintrag. Rechtlich ist das ein größerer Schritt, als es klingt, denn das gesamte Wertpapierrecht war auf die Urkunde aufgebaut.
Das Gesetz ist am 10. Juni 2021 in Kraft getreten. Damit war die rein digitale Ausgabe von Wertpapieren in Deutschland erstmals möglich, ausdrücklich auch auf Basis der Blockchain-Technologie.
Der Kern in einem Satz:An die Stelle der Papierurkunde tritt der Eintrag in ein Register. Das Recht selbst ändert sich nicht, nur die Form, in der es festgehalten wird.
Die zwei Arten elektronischer Wertpapiere
Hier liegt der Punkt, an dem die meisten Darstellungen ungenau werden. Ein elektronisches Wertpapier ist nicht automatisch ein Kryptowertpapier. Das Gesetz kennt zwei Formen, und der Unterschied liegt allein darin, in welches Register eingetragen wird.
| Merkmal | Zentralregisterwertpapier | Kryptowertpapier |
|---|---|---|
| Wo es eingetragen wird | Zentrales Register | Kryptowertpapierregister |
| Wer das Register führen darf | Zugelassener Zentralverwahrer oder Depotbank | Jedes Unternehmen mit entsprechender BaFin-Erlaubnis |
| Technik | Technikneutral, in der Praxis die etablierte Infrastruktur | Dezentrales Aufzeichnungssystem, in der Praxis eine Blockchain |
| Zusätzliche Pflichten | Die üblichen Melde- und Verwahrpflichten | Kennzeichnung, Veröffentlichung im Bundesanzeiger, Mitteilung an die BaFin |
| Öffentlich nachschlagbar | Über die üblichen Wertpapierdaten | Zusätzlich über die BaFin-Kryptowertpapierliste |
Was ein Kryptowertpapier genau ist
Die Definition ist knapp und lohnt sich zu merken. Ein Kryptowertpapier ist ein elektronisches Wertpapier, das in ein Kryptowertpapierregister eingetragen ist. Und ein Kryptowertpapierregister ist ein Register für elektronische Wertpapiere, das auf einem dezentralen Aufzeichnungssystem betrieben wird, also in aller Regel auf einer Blockchain.
Wichtig ist, was daraus folgt: Ein Kryptowertpapier ist ein vollwertiges Wertpapier. Es ist keine neue Anlageklasse, keine Kryptowährung und kein Zwischending. Es ist dieselbe Anleihe, dieselbe Aktie wie zuvor, nur ohne Urkunde und mit einem anderen Register dahinter.
Wichtig für die Einordnung:Ein Kryptowertpapier ist ein vollwertiges Wertpapier, keine neue Anlageklasse und keine Kryptowährung. Es ist dieselbe Anleihe oder Aktie wie zuvor, nur ohne Urkunde und mit einem anderen Register dahinter.
Wie ein Kryptowertpapier entsteht
Für die Begebung sind drei Dinge zwingend, und sie sind zugleich dein Prüfraster für jedes Angebot, das sich auf das eWpG beruft.
Erstens die Kennzeichnung. Das Papier muss ausdrücklich als Kryptowertpapier gekennzeichnet sein.
Zweitens die Veröffentlichung im Bundesanzeiger. Die Eintragung in das Kryptowertpapierregister wird dort bekannt gemacht.
Drittens die Mitteilung an die Aufsicht. Die Veröffentlichung wird der BaFin mitgeteilt, die daraus eine öffentliche Liste führt.
Fehlt eines dieser drei Elemente, handelt es sich nicht um ein Kryptowertpapier nach deutschem Recht, unabhängig davon, wie das Angebot beworben wird.
Dein Prüfraster:Kennzeichnung, Veröffentlichung im Bundesanzeiger, Mitteilung an die BaFin. Fehlt eines dieser drei Elemente, ist es kein Kryptowertpapier nach deutschem Recht, egal wie das Angebot beworben wird.
Wer ein Kryptowertpapierregister führen darf
Diese Frage entscheidet in der Praxis über die Seriosität eines Angebots. Das Register kann der Emittent selbst führen oder ein Beauftragter. In beiden Fällen ist die Registerführung aber keine freie Tätigkeit.
Die Kryptowertpapierregisterführung ist eine erlaubnispflichtige Finanzdienstleistung nach dem Kreditwesengesetz. Wer sie ausübt, unterliegt der Aufsicht der BaFin und besonderen Organisations- und Verhaltenspflichten. Anders als beim zentralen Register, das nur ein zugelassener Zentralverwahrer oder eine Depotbank führen darf, kann ein Kryptowertpapierregister grundsätzlich jedes Unternehmen führen, das die entsprechende Erlaubnis hat.
Für dich heißt das: Die Frage nach dem Registerführer und dessen Erlaubnis ist keine Formalie, sondern die zentrale Prüffrage. Sie lässt sich stellen, und sie lässt sich beantworten.
Was heute unter das eWpG fällt und was nicht
Der Anwendungsbereich ist enger, als das Schlagwort Tokenisierung vermuten lässt. Er wurde seit 2021 zweimal erweitert, deckt aber längst nicht alles ab, was sich technisch abbilden ließe.
| Papierart | Elektronisch möglich? | Anmerkung |
|---|---|---|
| Inhaberschuldverschreibungen | Ja, seit 2021 | Der ursprüngliche Anwendungsfall des Gesetzes |
| Fondsanteile | Ja, über die Verordnung über Kryptofondsanteile | Sondervorschriften außerhalb des eWpG-Kerntextes |
| Namensaktien | Ja, seit Dezember 2023 | Als Zentralregisteraktie und als Kryptoaktie möglich |
| Inhaberaktien | Nur eingeschränkt | Elektronisch nur als Zentralregisteraktie, nicht als Kryptoaktie |
| Genussscheine, Optionsscheine, strukturierte Produkte | Nein | Vom Anwendungsbereich bislang nicht erfasst |
Die elektronische Aktie seit Dezember 2023
Bis Ende 2023 konnten nur Inhaberschuldverschreibungen und Fondsanteile elektronisch begeben werden, Aktien nicht. Mit dem Zukunftsfinanzierungsgesetz wurde der Anwendungsbereich zum 15. Dezember 2023 auf elektronische Aktien erweitert.
Dabei hat der Gesetzgeber bewusst unterschieden. Namensaktien können seither in beiden Formen begeben werden, als Zentralregisteraktie und als Kryptoaktie. Inhaberaktien dagegen nur als Zentralregisteraktie. Die Öffnung auch für Inhaberaktien wurde ausdrücklich auf einen späteren Zeitpunkt vertagt, mit Verweis auf laufende europäische Verhandlungen zur Geldwäschebekämpfung.
Für Aktiengesellschaften ist das eine Wahlmöglichkeit, keine Pflicht. Sie können ihre Anteile weiterhin klassisch verbriefen. Elektronische Aktien bilden auch keine eigene Aktiengattung und ändern nichts am Verhältnis zwischen Gesellschaft und Aktionären.
Die BaFin-Kryptowertpapierliste als Prüfwerkzeug
Das ist der praktisch nützlichste Teil des ganzen Gesetzes, und er ist erstaunlich unbekannt. Die BaFin führt im Internet eine öffentliche Liste über die ihr mitgeteilten Veröffentlichungen zu Kryptowertpapieren. Sie enthält Angaben zum Emittenten, zur registerführenden Stelle, zum jeweiligen Kryptowertpapier und zum Datum der Eintragung. Bei Änderungen kommen Änderungsdatum und wesentlicher Inhalt dazu.
Damit hast du ein kostenloses, amtliches Nachschlagewerk. Behauptet ein Anbieter, sein Produkt sei ein Kryptowertpapier nach deutschem Recht, dann muss es dort auffindbar sein. Ist es das nicht, ist entweder die Behauptung falsch oder das Produkt etwas anderes, als es zu sein vorgibt.
Kostenlos nachprüfbar:Behauptet ein Anbieter, sein Produkt sei ein Kryptowertpapier nach deutschem Recht, muss es in der öffentlichen BaFin-Liste auffindbar sein. Ist es das nicht, stimmt die Behauptung nicht.
Kryptowertpapier ist nicht dasselbe wie Security Token
Diese Verwechslung ist teuer, weil sie den entscheidenden Unterschied verdeckt. Der Begriff Security Token stammt aus der internationalen Praxis und beschreibt allgemein einen Token, der eine Beteiligung oder eine Forderung abbildet. Er sagt für sich genommen nichts über die rechtliche Einordnung in Deutschland aus.
Das Kryptowertpapier ist dagegen ein gesetzlich definierter Begriff mit einem festen Begebungsverfahren, einem regulierten Register und einer Aufsichtsbehörde dahinter. Tokenisierte Schuldverschreibungen aus der Zeit vor dem eWpG waren häufig etwas anderes, nämlich Wertpapiere eigener Art, die von der Aufsicht nur im prospektrechtlichen Sinne als Wertpapiere behandelt wurden.
Wenn ein Angebot also mit Security Token wirbt, ist das keine Aussage über deutschen Anlegerschutz. Erst die Einordnung als Kryptowertpapier ist eine.
Der teure Denkfehler:„Security Token“ ist ein Marketingbegriff ohne festen Rechtsgehalt in Deutschland. Nur die Einordnung als Kryptowertpapier ist eine Aussage über deutschen Anlegerschutz.
eWpG und MiCA sind zwei verschiedene Welten
Beide Regelwerke betreffen digitale Vermögenswerte, aber sie greifen an verschiedenen Stellen an, und die Abgrenzung ist der häufigste Verständnisfehler in diesem Feld.
Das eWpG ist deutsches Recht und betrifft Wertpapiere, also Finanzinstrumente. MiCA ist europäisches Recht und betrifft Kryptowerte, die gerade keine Finanzinstrumente sind. Der Kryptowertebegriff der europäischen Verordnung ist damit anders abgegrenzt als der Wertpapierbegriff des nationalen eWpG.
Praktisch bedeutet das: Ein Kryptowertpapier fällt nicht unter MiCA, sondern unter das klassische Wertpapierrecht mit seinen Prospekt- und Verhaltenspflichten. Ein Utility Token oder ein Stablecoin fällt umgekehrt nicht unter das eWpG. Wer beides in einen Topf wirft, zieht die falschen Schlüsse darüber, welcher Schutz für ihn gilt.
Die Trennlinie:Das eWpG betrifft Wertpapiere, MiCA betrifft Kryptowerte, die gerade keine Finanzinstrumente sind. Ein Kryptowertpapier fällt nicht unter MiCA, ein Stablecoin nicht unter das eWpG.
Was das für dich als Anleger praktisch bedeutet
Zunächst die nüchterne Einordnung: Der überwiegende Teil der Emissionen nach dem eWpG richtet sich bislang nicht an Privatanleger im Massengeschäft. Es geht um Anleihen von Unternehmen und Instituten, um Fondsanteile, zunehmend um Aktien nicht börsennotierter Gesellschaften. Ein breites Angebot im normalen Privatanlegerdepot ist daraus noch nicht geworden.
Was dir das Gesetz aber heute schon gibt, ist ein Prüfraster. Bei jedem Angebot, das mit digitalen Wertpapieren, Tokenisierung oder Blockchain wirbt, kannst du vier Fragen stellen, die sich beantworten lassen müssen: Ist es als Kryptowertpapier gekennzeichnet? Steht die Emission im Bundesanzeiger? Findet sich der Eintrag in der BaFin-Liste? Und wer führt das Register, mit welcher Erlaubnis?
Kommt auf diese vier Fragen keine klare Antwort, ist das Angebot kein deutsches Kryptowertpapier. Das muss nicht heißen, dass es unseriös ist, ausländische Konstruktionen können legitim sein. Es heißt aber, dass der deutsche Rechtsrahmen, auf den vielleicht angespielt wird, für dich nicht greift.
Wer die Entwicklung mitgehen will, braucht dafür keine Sonderplattform, sondern zuerst die gewöhnliche Grundlage: ein Depot bei einem beaufsichtigten Anbieter. Die folgenden Anbieter sind allgemeine Handelszugänge, keiner von ihnen bietet ein spezielles Produkt für Kryptowertpapiere an.
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Depot bei finvesto ansehen Auf Sparpläne ausgerichtet · AnzeigeWelcher davon passt, entscheidet dein Anlagestil, nicht dieses Thema. Wer selten und gezielt kauft, achtet auf die Kosten je Auftrag. Wer regelmäßig kleine Beträge anlegt, achtet auf die Sparplanbedingungen. Wer über den deutschen Handel hinaus will, achtet auf die verfügbaren Handelsplätze.
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Die anderen Teile dieser Serie
Dieser Text ist Teil einer fünfteiligen Reihe zu digitalen Vermögenswerten. Die übrigen Teile behandeln jeweils einen eigenen Ausschnitt und lassen sich unabhängig voneinander lesen.
Was Tokenisierung von Vermögenswerten überhaupt bedeutet – Die Grundlagenseite dieser Serie erklärt das Prinzip von Anfang an und ordnet die kursierenden Marktzahlen ehrlich ein. Dort steht auch, warum die Prognosen für 2030 um den Faktor zehn auseinanderliegen und was das über ihre Aussagekraft sagt. Vor allem findest du dort das Orakel-Problem erklärt, also die eingebaute Schwachstelle, die jede Form der Tokenisierung teilt. Wer diesen einen Gedanken verstanden hat, beurteilt danach jedes Angebot in diesem Feld schneller und nüchterner. Als Einstieg oder zum Nachschlagen ist das die Seite, von der die übrigen ausgehen.
Wie Immobilien-Crowdinvesting funktioniert und was dabei auf dem Spiel steht – Der bekannteste Weg, mit kleinen Beträgen an Immobilien teilzuhaben, ist gleichzeitig der am meisten missverstandene. Dort steht, warum du dabei kein Eigentum an der Immobilie erwirbst, sondern dem Bauträger ein Darlehen gibst, und was der übliche Nachrang im Ernstfall für dich bedeutet. Die Finanzaufsicht stellt außerdem klar, dass eine beworbene Besicherung nicht vor Totalverlust schützt. Dazu findest du die Erkennungsmerkmale, an denen du siehst, unter welchem der beiden geltenden Rechtsrahmen ein Angebot überhaupt läuft. Wer hier investieren will, sollte diese Seite vorher gelesen haben.
Die vier Fragen, mit denen du seriöse von unseriösen Angeboten trennst – Diese Seite ist das praktische Werkzeug der Serie und funktioniert bei jedem Angebot, unabhängig von der Anlageklasse. Vier Fragen führen zu einer belastbaren Einschätzung: Wer ist der Emittent, welches Recht bekommst du, wo liegt die reale Sache, und was passiert bei Insolvenz. Dazu kommen die typischen Maschen mit dem jeweiligen Gegenzug und die Warnsignale, bei denen sich jede weitere Prüfung erübrigt. Ein eigener Abschnitt richtet sich an Menschen, bei denen bereits Geld geflossen ist, und warnt vor den angeblichen Geldrückhol-Diensten. Wenn du nur eine Seite dieser Serie liest, dann diese.
Wie tokenisierte Sachwerte von Gold bis Vieh funktionieren – Hier stehen die konkreten Fälle nebeneinander, von standardisiertem Gold über Rohstoffe und Kunst bis zu den tokenisierten Milchkühen aus Brasilien. Der rote Faden ist die Prüfbarkeit: Je besser sich Existenz und Wert eines Gegenstands unabhängig feststellen lassen, desto tragfähiger ist seine digitale Abbildung. Daraus ergibt sich eine klare Rangfolge, die als Kompass für jedes Angebot taugt. Dazu findest du dort die ehrliche Gegenüberstellung mit den klassischen Wegen in dieselben Sachwerte, die oft günstiger und einfacher sind. Und die Liquiditätsfrage, die kaum ein Anbieter gern beantwortet.
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Häufige Fragen zu elektronischen Wertpapieren
Was ist ein elektronisches Wertpapier?
Ein Wertpapier, das nicht mehr in einer physischen Urkunde verbrieft ist, sondern durch Eintragung in ein elektronisches Wertpapierregister entsteht. Das Recht selbst bleibt dasselbe, nur die Form der Festhaltung ändert sich. Möglich ist das in Deutschland seit dem Inkrafttreten des Gesetzes über elektronische Wertpapiere am 10. Juni 2021.
Was ist der Unterschied zwischen Zentralregisterwertpapier und Kryptowertpapier?
Beides sind elektronische Wertpapiere, der Unterschied liegt im Register. Zentralregisterwertpapiere werden in ein zentrales Register eingetragen, das nur ein zugelassener Zentralverwahrer oder eine Depotbank führen darf. Kryptowertpapiere werden in ein Kryptowertpapierregister eingetragen, das auf einem dezentralen Aufzeichnungssystem läuft und von jedem Unternehmen mit entsprechender BaFin-Erlaubnis geführt werden kann.
Ist ein Kryptowertpapier eine Kryptowährung?
Nein. Ein Kryptowertpapier ist ein vollwertiges Wertpapier nach deutschem Recht, etwa eine Anleihe oder eine Namensaktie. Es unterliegt dem Wertpapierrecht mit seinen Prospekt- und Verhaltenspflichten. Eine Kryptowährung ist gerade kein Finanzinstrument und fällt unter ein anderes Regelwerk.
Wer darf ein Kryptowertpapierregister führen?
Der Emittent selbst oder ein Beauftragter, in beiden Fällen aber nur mit Erlaubnis. Die Kryptowertpapierregisterführung ist eine erlaubnispflichtige Finanzdienstleistung nach dem Kreditwesengesetz und steht unter Aufsicht der BaFin, verbunden mit besonderen Organisations- und Verhaltenspflichten.
Wie prüfe ich, ob ein Angebot wirklich ein Kryptowertpapier ist?
Über die öffentliche Kryptowertpapierliste der BaFin. Sie führt die mitgeteilten Veröffentlichungen mit Angaben zum Emittenten, zur registerführenden Stelle, zum Kryptowertpapier und zum Eintragungsdatum. Zusätzlich muss die Emission im Bundesanzeiger veröffentlicht und das Papier ausdrücklich als Kryptowertpapier gekennzeichnet sein.
Können Aktien als Kryptowertpapier begeben werden?
Namensaktien ja, seit dem 15. Dezember 2023 durch das Zukunftsfinanzierungsgesetz. Sie können sowohl als Zentralregisteraktie als auch als Kryptoaktie begeben werden. Inhaberaktien können bislang nur als Zentralregisteraktie elektronisch begeben werden, eine Öffnung für Kryptoaktien wurde auf später vertagt.
Was fällt nicht unter das eWpG?
Der Anwendungsbereich beschränkt sich derzeit auf Inhaberschuldverschreibungen, elektronische Aktien und über eine eigene Verordnung auf Fondsanteile. Genussscheine, Optionsscheine und strukturierte Produkte sind nicht erfasst, ebenso wenig Kryptowerte, die keine Finanzinstrumente sind.
Gilt MiCA auch für Kryptowertpapiere?
Nein. MiCA erfasst Kryptowerte, die gerade keine Finanzinstrumente sind, und grenzt den Kryptowertebegriff anders ab als das nationale eWpG. Ein Kryptowertpapier unterliegt dem klassischen Wertpapierrecht, nicht MiCA. Diese Trennung ist wichtig, weil daran hängt, welche Schutzvorschriften für dich gelten.
Wichtiger Hinweis:Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information, keine Rechts-, Anlage- oder Steuerberatung. Rechtslage und Verwaltungspraxis können sich ändern. Prüfe jedes Angebot einzeln und ziehe im Zweifel fachlichen Rat hinzu.