Freistellungsauftrag und Sparerpauschbetrag: So kassierst du deine Zinsen steuerfrei
Bild: KI-generiert
Geschrieben von Michael Radtke · Zuletzt aktualisiert: 6. Juli 2026
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Freistellungsauftrag und Sparerpauschbetrag: So kassierst du deine Zinsen steuerfrei

Auf Zinsen und andere Kapitalerträge fällt in Deutschland Abgeltungsteuer an – aber erst ab einem bestimmten Betrag. Bis dahin bleiben deine Erträge steuerfrei, wenn du es richtig anstellst. Der Schlüssel dazu heißt Freistellungsauftrag. Hier erfährst du, wie er funktioniert, wie hoch dein Freibetrag ist und wie du ihn optimal ausnutzt.

Auf einen Blick: Jeder Sparer hat einen Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro pro Jahr (2.000 Euro bei gemeinsam veranlagten Paaren). Bis zu dieser Höhe bleiben Zinsen, Dividenden und Kursgewinne steuerfrei. Damit deine Bank nicht automatisch 25 Prozent Abgeltungsteuer einbehält, richtest du einen Freistellungsauftrag ein. Hast du Konten bei mehreren Banken, verteilst du den Betrag sinnvoll – wichtig ist nur, dass die Summe aller Aufträge deinen Pauschbetrag nicht übersteigt.

Der Sparerpauschbetrag: dein steuerfreier Rahmen

Der Sparerpauschbetrag ist der Betrag, bis zu dem deine Kapitalerträge im Jahr steuerfrei bleiben. Er liegt bei 1.000 Euro für Alleinstehende und bei 2.000 Euro für zusammen veranlagte Ehepaare oder eingetragene Lebenspartnerschaften. Dazu zählen nicht nur Zinsen vom Tagesgeld oder Festgeld, sondern auch Dividenden und realisierte Kursgewinne aus Wertpapieren. Erst was darüber hinausgeht, unterliegt der Abgeltungsteuer von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.

Der Freistellungsauftrag: damit die Bank nichts einbehält

Ohne Freistellungsauftrag zieht deine Bank auf jeden Euro Zinsen automatisch Abgeltungsteuer ab und führt sie ans Finanzamt ab – selbst wenn du deinen Pauschbetrag noch gar nicht ausgeschöpft hast. Mit einem Freistellungsauftrag teilst du der Bank mit, bis zu welchem Betrag sie deine Erträge steuerfrei stellen soll. Erst oberhalb dieser Grenze behält sie Steuer ein. Den Auftrag erteilst du bequem online im Konto-Banking, meist mit wenigen Klicks.

So verteilst du den Freibetrag richtig

  • Pro Bank ein Auftrag. Bei mehreren Banken kannst du für jede einen eigenen Freistellungsauftrag einrichten.
  • Summe im Blick behalten. Alle Aufträge zusammen dürfen deinen Pauschbetrag von 1.000 Euro (bzw. 2.000 Euro) nicht übersteigen.
  • Nach erwarteten Erträgen aufteilen. Gib der Bank, bei der die höchsten Zinsen anfallen, den größten Teil des Freibetrags.

Bei diesen deutschen Banken greift der Freistellungsauftrag direkt

Deutsche Banken führen die Abgeltungsteuer automatisch ab und berücksichtigen deinen Freistellungsauftrag direkt – so bleiben deine Zinsen ohne weiteren Aufwand steuerfrei:

BBBank Tagesgeld

Tagesgeld einer deutschen Genossenschaftsbank – die Abgeltungsteuer wird automatisch abgeführt, dein Freistellungsauftrag stellt Zinsen bis zum Pauschbetrag frei. Täglich verfügbar und über die genossenschaftliche Sicherungseinrichtung zusätzlich geschützt.

BBBank Tagesgeld ansehen

Anzeige · deutsche Bank · Freistellungsauftrag möglich

IKB direkt Tagesgeld

Tagesgeld einer deutschen Bank mit gesetzlicher Einlagensicherung plus freiwilligem Sicherungsfonds. Auch hier wird die Steuer automatisch abgeführt, und ein Freistellungsauftrag genügt, um Zinsen bis zum Pauschbetrag steuerfrei zu halten.

IKB Tagesgeld ansehen

Anzeige · deutsche Bank · Freistellungsauftrag möglich

Einen Überblick über weitere Konten und Geldanlagen findest du in der BBBank-Übersicht.

In vier Schritten zum optimalen Freistellungsauftrag

  1. Freibetrag kennen. 1.000 Euro allein, 2.000 Euro bei Zusammenveranlagung.
  2. Banken auflisten. Notiere, bei welchen Banken du Zinsen oder andere Kapitalerträge erwartest.
  3. Aufträge aufteilen. Verteile den Freibetrag online je Bank – mehr dort, wo mehr Ertrag anfällt.
  4. Jährlich prüfen. Passt die Verteilung nicht mehr, kannst du die Aufträge jederzeit anpassen.

Worauf du achten solltest

  • Pauschbetrag nicht überschreiten. Die Summe aller Freistellungsaufträge darf deinen Freibetrag nicht übersteigen – sonst drohen Rückfragen des Finanzamts.
  • Ausländische Banken nehmen keinen Auftrag entgegen. Dort werden Zinsen brutto gutgeschrieben; den Freibetrag machst du über die Anlage KAP in der Steuererklärung geltend.
  • Steuer-Identifikationsnummer nötig. Für den Freistellungsauftrag benötigt die Bank deine Steuer-ID – ohne sie ist er nicht gültig.
  • Zu viel gezahlte Steuer zurückholen. Hast du keinen Auftrag erteilt und wurde Steuer einbehalten, kannst du sie dir über die Steuererklärung zurückholen.

Fazit

Der Freistellungsauftrag ist eines der einfachsten Werkzeuge, um Steuern zu sparen: Mit wenigen Klicks stellst du deine Zinsen bis zum Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro – oder 2.000 Euro als Paar – steuerfrei. Hast du Konten bei mehreren Banken, verteilst du den Freibetrag sinnvoll, ohne die Gesamtsumme zu überschreiten. Bei deutschen Banken geschieht das automatisch, bei ausländischen holst du dir den Freibetrag über die Steuererklärung. Wer das einmal einrichtet, verschenkt keine Rendite mehr ans Finanzamt.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Sparerpauschbetrag?

Er beträgt 1.000 Euro pro Jahr für Alleinstehende und 2.000 Euro für zusammen veranlagte Paare. Bis zu dieser Höhe bleiben Zinsen, Dividenden und Kursgewinne steuerfrei.

Was passiert ohne Freistellungsauftrag?

Dann behält die Bank auf jeden Euro Kapitalertrag automatisch 25 Prozent Abgeltungsteuer ein – auch wenn dein Pauschbetrag noch nicht ausgeschöpft ist. Die zu viel gezahlte Steuer kannst du dir später über die Steuererklärung zurückholen.

Kann ich den Freibetrag auf mehrere Banken verteilen?

Ja. Du kannst bei jeder Bank einen eigenen Freistellungsauftrag einrichten. Wichtig ist nur, dass die Summe aller Aufträge deinen Pauschbetrag nicht übersteigt.

Gilt der Freistellungsauftrag auch bei ausländischen Banken?

Nein. Ausländische Banken nehmen keinen deutschen Freistellungsauftrag entgegen und schreiben Zinsen brutto gut. Deinen Freibetrag machst du in diesem Fall über die Anlage KAP in der Steuererklärung geltend.

Brauche ich meine Steuer-Identifikationsnummer?

Ja. Ein Freistellungsauftrag ist nur mit deiner Steuer-ID gültig. Die Bank benötigt sie, um den Auftrag korrekt an das Finanzamt zu melden.

Was ist, wenn ich gar keine oder nur geringe Einkünfte habe?

Dann kann eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung sinnvoll sein. Mit ihr stellt die Bank Kapitalerträge auch über den Pauschbetrag hinaus steuerfrei, wenn dein Gesamteinkommen unter dem Grundfreibetrag liegt.

Kann ich den Freistellungsauftrag ändern?

Ja, jederzeit. Du kannst die Höhe anpassen oder den Auftrag ganz widerrufen – meist direkt online im Banking. Sinnvoll ist eine Überprüfung, wenn sich deine Zinserträge verschieben.

Zählen nur Zinsen zum Pauschbetrag?

Nein. Zum Sparerpauschbetrag zählen alle Kapitalerträge: Zinsen, Dividenden und realisierte Kursgewinne aus Wertpapieren. Sie werden zusammengerechnet und bis zur Freigrenze steuerfrei gestellt.

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