Bei der Anschlussfinanzierung entscheiden kleine Zinsunterschiede über viel Geld. Vergleiche rechtzeitig.
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Freistellungsauftrag und Sparerpauschbetrag: So kassierst du deine Zinsen steuerfrei
Auf Zinsen, Dividenden und Kursgewinne fällt in Deutschland Abgeltungsteuer an – aber erst oberhalb eines Freibetrags. Wer diesen Freibetrag nicht anmeldet, dem behält die Bank zunächst unnötig Kapitalertragsteuer ein – ohne spätere Steuererklärung bleibt die Erstattung aus. Der Freistellungsauftrag ist der eine Handgriff, der das verhindert. Dieser Beitrag zeigt, wie hoch dein Freibetrag ist, wie du ihn auf mehrere Banken verteilst, was für Ehepaare und Kinder gilt und warum bei einer Anlage im Ausland alles anders läuft.
Der Sparerpauschbetrag beträgt 1.000 Euro pro Person und Jahr, 2.000 Euro bei zusammen veranlagten Paaren. Der Freistellungsauftrag ist die Anweisung an deine Bank, diesen Freibetrag sofort zu berücksichtigen – sonst zieht sie 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag ab. Du kannst den Betrag frei auf mehrere Banken verteilen, solange die Summe stimmt. Kinder haben einen eigenen Freibetrag. Bei einer direkten Anlage bei einer ausländischen Bank ohne deutsche auszahlende Stelle ist kein Freistellungsauftrag möglich; dort läuft es über die Anlage KAP. Ausnahmen sind deutsche Zweigniederlassungen und bestimmte Treuhandmodelle.
Sparerpauschbetrag 2026: Höhe und wer ihn bekommt
Der Sparerpauschbetrag ist der Betrag, bis zu dem deine Kapitalerträge im Jahr steuerfrei bleiben. Er liegt seit 2023 bei 1.000 Euro pro Person. Zusammen veranlagte Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften kommen gemeinsam auf 2.000 Euro. Für 2026 hat sich daran nichts geändert.
Nach der Höhe wird am häufigsten gefragt, und die Antwort ist kurz: Mehr als deinen Sparerpauschbetrag kannst du nicht freistellen – also 1.000 Euro allein und 2.000 Euro als Paar.
Wichtig ist, was alles darunter fällt. Viele denken nur an Zinsen vom Tagesgeld. Tatsächlich zählen alle Kapitalerträge zusammen:
- Zinsen aus Tagesgeld, Festgeld, Sparbriefen und Sparbuch
- Dividenden aus Aktien
- Ausschüttungen und Vorabpauschalen aus Fonds und ETFs
- Realisierte Kursgewinne aus Wertpapierverkäufen
- Erträge aus Zertifikaten und ähnlichen Anlagen
Erst was darüber hinausgeht, unterliegt der Abgeltungsteuer von 25 Prozent, die Abgeltungsteuer auf Zinsen beträgt also 25 Prozent, dazu kommen Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. In der Summe landet man je nach Bundesland und Konfession bei rund 26 bis 28 Prozent des Ertrags. Wie Zinsen überhaupt entstehen und was am Ende von ihnen übrig bleibt, haben wir unter Zinsen: wie sie entstehen ausführlich beschrieben.
1.000 Euro Kapitalerträge steuerfrei bedeuten je nach Steuersatz rund 250 bis 280 Euro, die nicht ans Finanzamt gehen. Bei einem Paar entsprechend doppelt. Das ist kein Vermögen, aber es ist Geld, das ohne einen einzigen zusätzlichen Handgriff verlorenginge.
Freistellungsauftrag einfach erklärt: Bedeutung, Höhe und Wirkung
Hier liegt die häufigste Verwechslung des ganzen Themas. Sparerpauschbetrag und Freistellungsauftrag sind nicht dasselbe.
Der Sparerpauschbetrag ist der gesetzliche Freibetrag. Er steht dir zu, ob du etwas tust oder nicht.
Die Bedeutung ist damit schnell erklärt: Ein Freistellungsauftrag ist kein Antrag auf einen Vorteil, sondern die Anweisung, einen bestehenden Vorteil anzuwenden.
Der Freistellungsauftrag ist die Mitteilung an deine Bank, diesen Freibetrag bereits bei der Gutschrift zu berücksichtigen. Ohne diese Mitteilung muss die Bank auf jeden Euro Zinsertrag Abgeltungsteuer einbehalten und ans Finanzamt abführen – auch wenn dein Freibetrag noch völlig unangetastet ist.
Verloren ist das Geld dadurch nicht. Du holst es dir über die Steuererklärung zurück, mit der Anlage KAP. Nur dauert das bis zum nächsten Steuerbescheid – und bis dahin fehlt dir der einbehaltene Betrag als verfügbare Liquidität. Der Freistellungsauftrag ist der bequeme Weg, der Weg über die Steuererklärung der nachträgliche.
Freistellungsauftrag einrichten und beantragen: Formular, Steuer-ID, Frist
In den allermeisten Fällen läuft das heute online. Im Banking findest du den Punkt je nach Haus unter Service, Steuern, Postfach oder direkt unter Freistellungsauftrag. Manche Banken verlangen weiterhin ein unterschriebenes Formular, das dann im Downloadbereich liegt.
- Steuer-Identifikationsnummer bereitlegen. Ohne sie ist ein Freistellungsauftrag ungültig. Du findest sie auf jedem Steuerbescheid, auf der Lohnsteuerbescheinigung oder über das Bundeszentralamt für Steuern.
- Betrag festlegen. Überlege vorher, wie viel Ertrag du bei dieser Bank erwartest – dazu gleich mehr.
- Freistellungsauftrag beantragen. Online meist in unter zwei Minuten; wo ein Formular für den Freistellungsauftrag nötig ist, liegt es als PDF im Downloadbereich der Bank.
- Bestätigung prüfen. Die Bank bestätigt den Auftrag im Postfach. Dort lässt sich auch später jederzeit abfragen, welcher Betrag hinterlegt ist.
Zur Frist für den Freistellungsauftrag: Ein Auftrag kann während des laufenden Jahres neu erteilt oder erhöht werden und wirkt für dieses Kalenderjahr. Liegt er vor der technischen Erstellung der Jahressteuerbescheinigung vor – die äußerste Frist ist grundsätzlich der 31. Januar des Folgejahres –, muss die Bank einen bereits vorgenommenen Steuerabzug korrigieren. Danach darf sie noch korrigieren, ist dazu aber nicht mehr verpflichtet; bei bereits geschlossenen Konten bleibt eine nachträgliche Berücksichtigung oft aus.
Warte trotzdem nicht bis Januar. Viele Banken veröffentlichen deutlich frühere eigene Bearbeitungsfristen im Dezember. Und für weiter zurückliegende Jahre lässt sich der Freibetrag überhaupt nicht mehr per Freistellungsauftrag nachholen – dafür bleibt nur die Steuererklärung mit der Anlage KAP.
Freistellungsauftrag aufteilen auf mehrere Banken: Beispiel und Berechnung
Wer bei mehreren Instituten spart, kann bei jedem einen eigenen Auftrag erteilen. Die Beträge sind frei wählbar, nur ihre Summe darf den Pauschbetrag nicht übersteigen.
Ein Beispiel, an dem sich die Aufteilung berechnen lässt: Du hast 20.000 Euro Tagesgeld bei Bank A, 10.000 Euro Festgeld bei Bank B und ein Depot bei Bank C, aus dem etwa 200 Euro Dividenden kommen. Dann könnte die Aufteilung 500 Euro auf A, 300 Euro auf B und 200 Euro auf C lauten. Zusammen 1.000 Euro – passt.
| Situation | Sinnvolle Aufteilung |
|---|---|
| Nur ein Konto | Den vollen Betrag dort hinterlegen, fertig |
| Konto und Depot getrennt | Nach erwartetem Ertrag aufteilen, Depot nicht vergessen |
| Viele kleine Konten | Schwerpunkt auf das Konto mit dem höchsten Guthaben |
| Erträge schwer abschätzbar | Grob verteilen und im Laufe des Jahres nachjustieren |
Der noch nicht genutzte Teil lässt sich während des Jahres neu verteilen; bereits in Anspruch genommene Beträge bleiben der jeweiligen Bank zugeordnet.
Den Sparerpauschbetrag aufteilen und ausschöpfen heißt also: den erwarteten Ertrag je Bank grob schätzen und danach verteilen. Ihn ausgeschöpft zu haben ist kein Problem, sondern das Ziel.
Ein häufiger Fehler: den Freibetrag komplett auf das Konto zu legen, bei dem man ihn zuerst eingerichtet hat, und das Depot zu vergessen. Dort fallen dann Steuern an, während beim Tagesgeld Freibetrag ungenutzt liegen bleibt. Wenn du deine Anlagen ohnehin gerade sortierst, hilft die Übersicht unter Tagesgeld und Festgeld vergleichen bei der Frage, was wohin gehört.
Freistellungsauftrag für Ehepaare, Einzelkonten und Gemeinschaftskonten
Für Verheiratete und eingetragene Partnerschaften gilt eine Besonderheit, die regelmäßig für Ärger sorgt.
Der gemeinsame Auftrag über 2.000 Euro gilt bei dem betreffenden Institut nicht nur für Gemeinschaftskonten. Er erfasst ebenso Konten und Depots, die ausschließlich auf den Namen eines Partners laufen. Hinterlegt werden dafür die Angaben beider Partner samt beider Steuer-Identifikationsnummern. Das ist der Punkt, der in Ratgebern am häufigsten falsch dargestellt wird.
Die Alternative sind zwei getrennte Einzelaufträge über jeweils bis zu 1.000 Euro. Beides ist zulässig – ihr entscheidet, was besser passt. Der gemeinsame Auftrag ist flexibler, weil das Volumen dann zwischen euch beliebig aufgeteilt werden kann; erzielt nur einer von euch Kapitalerträge, lässt sich der volle Betrag auf dessen Konten nutzen.
Der gemeinsame Auftrag hat einen Nebeneffekt, den viele nicht kennen: Er ermöglicht die ehegattenübergreifende Verlustverrechnung. Verluste des einen können dann am Jahresende mit Gewinnen des anderen verrechnet werden – für Paare mit Wertpapieren oft der größere Hebel als der Freibetrag selbst. Ist der Pauschbetrag bereits vollständig bei anderen Instituten verteilt, lässt sich für diesen Zweck sogar ein gemeinsamer Auftrag über 0 Euro erteilen.
Für Gemeinschaftskonten von Paaren OHNE Trauschein oder eingetragene Partnerschaft gelten andere Regeln – ein gemeinsamer Freistellungsauftrag ist dort nicht ohne Weiteres möglich.
Im Kalenderjahr der Trennung besteht das gemeinsame Freistellungsvolumen noch fort – ein gemeinsamer Auftrag kann in diesem Jahr grundsätzlich weiterwirken, auch für die Zeit nach der Trennung. Erst für die folgenden Kalenderjahre sind nur noch persönlich zugeordnete Einzelaufträge zulässig. Wer das übersieht, riskiert eine falsche Abrechnung.
Freistellungsauftrag für Kinder und Kinderdepot: eigener Freibetrag
Der Sparerpauschbetrag Kinder ist eine der wirksamsten und zugleich am häufigsten übersehenen Stellschrauben.
Jedes Kind hat einen eigenen Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro – unabhängig vom Einkommen der Eltern und zusätzlich zu deren Freibetrag. Bei einem Konto oder Depot auf den Namen des Kindes erteilen die Eltern den Auftrag als gesetzliche Vertreter.
Das ist der Grund, warum Kinderkonten und Junior-Depots steuerlich attraktiv sind. Es gibt allerdings eine Bedingung, die oft übersehen wird: Das Geld muss dem Kind tatsächlich gehören. Wer ein Konto auf den Namen des Kindes eröffnet, um den eigenen Freibetrag zu strecken, aber weiter selbst über das Geld verfügt, bekommt Probleme – und mit achtzehn gehört das Guthaben ohnehin dem Kind allein.
Bei höheren Erträgen lohnt zusätzlich der Blick auf die Nichtveranlagungsbescheinigung, dazu weiter unten mehr. Wie sich Kinderkonto, Tagesgeld und Freibetrag sinnvoll kombinieren lassen, steht unter Für dein Kind sparen.
Bei größeren Beträgen wird statt eines Sparkontos oft ein Junior-Depot gewählt – dort greifen Freibetrag und Vorabpauschale gemeinsam, was die Rechnung etwas anspruchsvoller macht. Ein Freistellungsauftrag fürs Kinderdepot funktioniert dabei genauso wie beim Konto. Ein Beispiel dafür ist das Junior-Depot mit Steuervorteil. Reine Zinskonten für Kinder wie die U18-Konten der Renault Bank sind die einfachere Variante, wenn es nur um Verwahrung und Verzinsung geht.
Freistellungsauftrag ändern, erhöhen, anpassen, abfragen oder widerrufen
Ein Freistellungsauftrag ist keine Einbahnstraße. Du kannst ihn jederzeit anpassen, und in der Regel geht das online in derselben Maske, in der du ihn erteilt hast.
Einen Freistellungsauftrag erhöhen, einen Freistellungsauftrag widerrufen oder einen Freistellungsauftrag abfragen kannst du jederzeit in derselben Maske.
Erhöhen ist jederzeit möglich. Senken dagegen nur bis zu dem Betrag, der bei dieser Bank bereits tatsächlich genutzt wurde: Hat sie schon 400 Euro Erträge steuerfrei gestellt, lässt sich der Auftrag dort nicht mehr unter 400 Euro drücken. Widerrufen ergibt Sinn, wenn du ein Konto auflöst – sonst blockiert der Auftrag weiter einen Teil deines Freibetrags. Abfragen lässt sich die hinterlegte Auftragshöhe im Online-Banking oder in der Auftragsbestätigung; die Jahressteuerbescheinigung zeigt dagegen, welcher Teil des Pauschbetrags tatsächlich genutzt wurde.
Wichtig noch: Ein Auftrag gilt für alle Konten und Depots einer Person bei demselben Institut. Auf ein einzelnes Tagesgeldkonto lässt er sich nicht beschränken, wenn dort noch weitere steuerlich erfasste Konten bestehen.
Ist der Freistellungsauftrag ausgeschöpft, behält die Bank ab dann Steuer ein. Das ist kein Fehler, sondern der vorgesehene Ablauf. Prüfe dann, ob bei einer anderen Bank noch Freibetrag ungenutzt liegt. Verschieben lässt sich allerdings nur der noch nicht verbrauchte Teil – was einmal steuerfrei ausgezahlt wurde, bleibt dieser Bank zugeordnet.
Banken und andere auszahlende Stellen melden dem Bundeszentralamt für Steuern jährlich, in welcher Höhe ein Freistellungsauftrag tatsächlich genutzt wurde – nicht, welchen Betrag du nominell hinterlegt hast. Wurden insgesamt zu viele Kapitalerträge ohne Steuerabzug ausgezahlt, solltest du die Verteilung korrigieren und den zusätzlichen Betrag in der Steuererklärung angeben. Bleiben Erträge oberhalb des Pauschbetrags unerklärt, kann daraus eine Steuerverkürzung werden. Einmal jährlich nachrechnen erspart also mehr als nur Post vom Finanzamt.
Freistellungsauftrag ETF, Aktien und Depot – wofür er überall gilt
Ein Freistellungsauftrag für ETFs, für Aktien oder fürs Depot ist technisch dasselbe: ein Auftrag beim depotführenden Institut. Auch beim Girokonto ist er möglich, sofern dort überhaupt Zinsen anfallen, und beim Bausparvertrag ebenfalls. Einen eigenen Topf für Aktien oder ETFs gibt es dabei nicht.
Der Sparerpauschbetrag unterscheidet nicht zwischen Konto und Depot – er gilt für alle Kapitalerträge gemeinsam. Praktisch heißt das: Ein Freistellungsauftrag bei deinem Broker wirkt auf Dividenden, Ausschüttungen, Vorabpauschalen und realisierte Kursgewinne genauso wie der Auftrag bei deiner Bank auf Zinsen.
Besonders die Vorabpauschale überrascht viele. Sie fällt Anfang des Jahres an, auch ohne Verkauf, und gilt steuerlich als zugeflossener Ertrag. Reicht der Freistellungsauftrag nicht aus und ist kein Verlusttopf vorhanden, zieht die Bank die darauf entfallende Kapitalertragsteuer vom Konto ein. Besonders häufig wird sie bei thesaurierenden Fonds relevant, weil dort keine oder nur geringe Ausschüttungen erfolgen – sie kann aber ebenso bei ausschüttenden Fonds entstehen, wenn die Ausschüttung unter dem maßgeblichen Basisertrag liegt. Es wird also Steuer auf einen Ertrag fällig, ohne dass Geld ausgezahlt wurde.
Nicht erfasst sind dagegen Mieteinnahmen, Arbeitseinkommen und Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen nach der Haltefrist – die laufen steuerlich in anderen Bahnen. Was der Zinseszins aus steuerfrei bleibenden Erträgen über die Jahre macht, zeigt der Zinseszins-Rechner.
Zinsen versteuern im Ausland: Anlage KAP, Quellensteuer und Festgeld
Hier ändern sich die Spielregeln, und das ist der Punkt, an dem die meisten Sparer stolpern.
Wer Zinsen versteuern muss, merkt den Unterschied sofort. Bei deutschen Banken werden die Steuern auf Tages- und Festgeldzinsen normalerweise automatisch abgeführt. Bei einer direkten Auslandsanlage ohne deutsche auszahlende Stelle ist das anders.
Eine ausländische Bank ohne deutsche auszahlende Stelle führt keine deutsche Abgeltungsteuer ab und nimmt deshalb auch keinen Freistellungsauftrag entgegen. Anders sieht es aus, wenn eine deutsche Zweigniederlassung oder ein Treuhandmodell zwischengeschaltet ist – dann kann das deutsche Verfahren greifen. Die Zinsen werden dir brutto gutgeschrieben – und du bist selbst dafür verantwortlich, sie zu versteuern.
Das läuft über die Anlage KAP deiner Steuererklärung. In der Anlage KAP trägst du die Zinsen aus dem Ausland ein, und dein Sparerpauschbetrag wird berücksichtigt. Verloren geht er also nicht. Es ist nur Arbeit, und wer sie vergisst, hat ein Problem: Ausländische Kapitalerträge können dem Finanzamt über den automatischen Informationsaustausch gemeldet werden – die Pflicht, sie vollständig zu erklären, besteht unabhängig davon.
Wie Abgeltungsteuer, Kapitalertragsteuer und die Anlage KAP genau zusammenhängen und was sich über die Steuererklärung zurückholen lässt, haben wir gesondert aufgeschrieben: Abgeltungsteuer und Anlage KAP.
Dazu kommt in manchen Ländern die Quellensteuer Festgeld. Der ausländische Staat behält dann selbst einen Teil der Zinsen ein. Ob und in welcher Höhe sie sich reduzieren, auf die deutsche Steuer anrechnen oder im Ausland zurückfordern lässt, hängt vom jeweiligen Land und vom Doppelbesteuerungsabkommen ab – eine vollständige Anrechnung gelingt nicht immer. In einigen Ländern fällt gar keine an – wer gezielt nach Festgeld ohne Quellensteuer sucht, findet dort die einfachere Abwicklung. Gegen eine ausländische Quellensteuer hilft der deutsche Freibetrag übrigens nicht – er wirkt nur auf die deutsche Steuer. Was das für die Sicherheit und die Praxis bedeutet, steht ausführlich unter Ausländisches Tagesgeld: ist das sicher.
Es gibt einen Mittelweg, der das Problem entschärft – aber nicht für jedes Angebot. Über eine Zinsplattform mit deutscher Abwicklung legst du bei Partnerbanken in ganz Europa an. Bei deutschen Partnerbanken und bei ausländischen Anlagen im sogenannten Treuhandmodell führt die Plattform die Abgeltungsteuer ab, und ein Freistellungsauftrag ist möglich. Bei ausländischen Direktanlagen dagegen bleibt es beim gewohnten Weg über die Anlage KAP. Woran du es erkennst: Im Produktinformationsblatt steht dann ein Satz wie „Der Steuereinbehalt erfolgt durch die Raisin Bank AG“. Prüfe das vor dem Abschluss – es steht dort ausdrücklich.
Festgeld europaweit über ein deutsches KontoAngebote, Laufzeiten und Konditionen direkt beim Anbieter prüfen · AnzeigeTagesgeld europaweit über ein deutsches KontoAngebote und Konditionen direkt beim Anbieter prüfen · AnzeigeEin Blick auf die Einlagensicherung gehört bei Auslandsanlagen immer dazu – die Systeme unterscheiden sich, auch wenn die 100.000 Euro EU-weit einheitlich sind. Die Unterschiede erklärt unser Beitrag zur Einlagensicherung.
Bei welchen Banken der Freistellungsauftrag direkt greift
Die Unterscheidung ist am Ende simpel: Bei einer Bank mit Sitz in Deutschland läuft alles automatisch; bei einer Direktanlage im Ausland ohne deutsche auszahlende Stelle nicht. Deutsche Häuser führen die Abgeltungsteuer selbst ab, berücksichtigen deinen Freistellungsauftrag sofort und stellen dir am Jahresende eine Steuerbescheinigung aus. Mehr musst du nicht tun.
Zwei Beispiele aus unseren Tests, bei denen genau das der Fall ist:
Täglich verfügbares Tagesgeld einer deutschen Bank. Die Abgeltungsteuer wird automatisch abgeführt, dein Freistellungsauftrag greift ohne Umweg über die Steuererklärung. Zusätzlich zur gesetzlichen Einlagensicherung greift die genossenschaftliche Sicherungseinrichtung. Details stehen im BBBank-Tagesgeld-Test.
BBBank Tagesgeld beim Anbieter ansehenKonditionen direkt beim Anbieter prüfen · AnzeigeTagesgeld und Festgeld einer deutschen Bank. Auch hier wird die Steuer automatisch abgeführt, ein Freistellungsauftrag genügt. Wo die Grenzen des Angebots liegen, steht in unserem IKB-Check.
IKB direkt beim Anbieter ansehenKonditionen direkt beim Anbieter prüfen · AnzeigeDas gilt genauso für andere deutsche Anbieter im Bestand – etwa pbb direkt Festgeld oder den Sparbrief der Hanseatic Bank. Wer sich einen Überblick über alle verschaffen will, findet ihn weiter unten in der Vergleichsübersicht.
Nichtveranlagungsbescheinigung: wenn der Freibetrag nicht reicht
Für manche ist der Freistellungsauftrag das falsche Werkzeug – nämlich für alle, bei denen voraussichtlich überhaupt keine Einkommensteuer entsteht. Sie müssten trotzdem oberhalb von 1.000 Euro Kapitalerträgen Abgeltungsteuer hinnehmen.
Dafür gibt es die Nichtveranlagungsbescheinigung, kurz NV-Bescheinigung – die eigentliche Freistellungsauftrag Alternative. Eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen kannst du beim Finanzamt, reichst sie bei deiner Bank ein, und diese nimmt dann auch oberhalb des Pauschbetrags keinen Steuerabzug vor. Ein Freibrief für unbegrenzt steuerfreie Kapitalerträge ist sie damit nicht – Voraussetzung bleibt, dass voraussichtlich überhaupt keine Einkommensteuer entsteht.
Für Vereine und andere Körperschaften gilt übrigens ein eigenes Verfahren – dort tritt an die Stelle des Freistellungsauftrags eine NV-Bescheinigung für steuerbegünstigte Körperschaften. Was das für die Anlage von Vereinsvermögen bedeutet, steht unter Geldanlage für Vereine.
Typische Fälle sind Kinder mit einem größeren Depot, Studierende, Menschen mit kleiner Rente und Personen ohne laufendes Einkommen. Eine Nichtveranlagungsbescheinigung für Kinder ist der häufigste Fall; die Frage Nichtveranlagungsbescheinigung ab welchem Einkommen beantwortet der Grundfreibetrag, der 2026 bei 12.348 Euro liegt. Maßgeblich ist dabei nicht das Bruttoeinkommen, sondern das voraussichtliche zu versteuernde Einkommen einschließlich der Kapitalerträge und aller Abzüge. Wie lange eine Nichtveranlagungsbescheinigung gültig ist: höchstens drei Jahre, und sie läuft zum Ende eines Kalenderjahres aus. Danach ist ein neuer Antrag nötig. Ändert sich das Einkommen zwischendurch deutlich, bist du verpflichtet, das dem Finanzamt mitzuteilen.
Ein bestehender Freistellungsauftrag muss nicht widerrufen werden: Solange die NV-Bescheinigung vorliegt, geht sie vor; läuft sie aus, wirkt der Auftrag wieder. Faustregel: Bis 1.000 Euro Kapitalerträge reicht der Freistellungsauftrag. Bei höheren Kapitalerträgen kann eine NV-Bescheinigung sinnvoll sein, wenn unter Berücksichtigung sämtlicher Einkünfte und steuerlicher Abzüge voraussichtlich keine Einkommensteuer entsteht.
Die häufigsten Fehler – und was sie kosten
Gar keinen Auftrag erteilen. Der teuerste Fehler, weil er still passiert. Die Bank zieht ab, du merkst es nicht, und ohne Steuererklärung ist das Geld weg.
Das Depot vergessen. Sehr häufig. Der Auftrag liegt beim Tagesgeldkonto, die Vorabpauschale schlägt beim Broker zu.
Nach einer Kontoschließung nicht aufräumen. Im Jahr der Schließung bleibt der dort bereits verbrauchte Betrag angerechnet. Ist die Geschäftsbeziehung vollständig beendet, darf die Bank davon ausgehen, dass der Auftrag ab dem Folgejahr nicht mehr gilt. Bestehen dort noch weitere Konten, solltest du ihn ausdrücklich anpassen.
Gemeinschaftskonto Zinsen versteuern und dabei den Einzelauftrag übersehen. Auf einem gemeinsamen Konto braucht es einen gemeinsamen Auftrag – zwei Einzelaufträge greifen dort nicht.
Die Steuer-ID vergessen. Ein Auftrag ohne gültige Steuer-Identifikationsnummer ist unwirksam – die Bank behält trotzdem ein.
Den Freibetrag mit der Rücklage verwechseln. Der Notgroschen soll verfügbar sein, nicht maximal verzinst. Wer die Reserve in ein langes Festgeld steckt, um den Freibetrag auszunutzen, hat am Ende beides nicht. Ein flexibles Zinskonto für den Notgroschen ist dafür der passendere Ort.
Bei Auslandskonten auf Automatik hoffen. Bei einer Direktanlage ohne deutsche auszahlende Stelle passiert nichts von allein. Ohne Anlage KAP bleibt der Freibetrag ungenutzt und die Erträge unversteuert.
Wenn du gerade ohnehin dabei bist, deine Spar- und Anlagekonten zu sortieren: Unsere Übersicht stellt Tagesgeld, Festgeld, Depots und Broker an einer Stelle nebeneinander – mit dem Hinweis, bei welchen Anbietern der Freistellungsauftrag direkt greift und bei welchen nicht.
Tagesgeld, Festgeld, Depot und Broker vergleichenAlle Anbieter auf einen Blick, sortiert nach AnlageformHäufige Fragen zu Freistellungsauftrag und Sparerpauschbetrag
Wie hoch ist der Sparerpauschbetrag 2026?
Der Sparerpauschbetrag liegt bei 1.000 Euro pro Person und Jahr. Verheiratete oder verpartnerte Paare, die zusammen veranlagt werden, kommen gemeinsam auf 2.000 Euro. Bis zu dieser Höhe bleiben Zinsen, Dividenden und realisierte Kursgewinne steuerfrei.
Ist der Freistellungsauftrag dasselbe wie der Sparerpauschbetrag?
Nein, und diese Verwechslung ist die häufigste in dem Feld. Der Sparerpauschbetrag ist der gesetzliche Freibetrag, er steht dir ohnehin zu. Der Freistellungsauftrag ist die Anweisung an deine Bank, diesen Freibetrag schon beim Zinseingang zu berücksichtigen. Ohne Auftrag behält die Bank Steuer ein, obwohl dir der Freibetrag zusteht – du holst ihn dir dann erst über die Steuererklärung zurück.
Wie richte ich einen Freistellungsauftrag ein?
In den meisten Fällen online im Banking der jeweiligen Bank, meist unter Service, Steuern oder Freistellungsauftrag. Du brauchst deine Steuer-Identifikationsnummer und den Betrag, den du freistellen willst. Manche Häuser verlangen weiterhin ein unterschriebenes Formular – das liegt dann im Downloadbereich der Bank.
Kann ich den Freistellungsauftrag auf mehrere Banken aufteilen?
Ja. Du kannst bei jeder Bank einen eigenen Auftrag erteilen und den Betrag frei verteilen. Die einzige Grenze ist die Summe: Alle Aufträge zusammen dürfen deinen Pauschbetrag nicht übersteigen. Sinnvoll ist es, dort mehr freizustellen, wo die höheren Erträge anfallen.
Wie hoch ist der Freistellungsauftrag für Ehepaare?
Zusammen veranlagte Paare können bei einem Institut einen gemeinsamen Auftrag über bis zu 2.000 Euro erteilen. Dieser gilt dort nicht nur für Gemeinschaftskonten, sondern ebenso für Konten und Depots, die nur auf den Namen eines Partners laufen. Alternativ sind zwei Einzelaufträge über je bis zu 1.000 Euro möglich.
Gilt der Freistellungsauftrag auch für Kinder?
Ja. Jedes Kind hat einen eigenen Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro, unabhängig vom Einkommen der Eltern. Für ein Konto oder Depot auf den Namen des Kindes erteilen die Eltern den Auftrag als gesetzliche Vertreter. Wichtig ist, dass das Geld dem Kind auch tatsächlich gehört – es lässt sich später nicht einfach zurückholen.
Gilt der Freistellungsauftrag bei ausländischen Banken?
Bei einer direkten Anlage bei einer ausländischen Bank ohne deutsche auszahlende Stelle in der Regel nicht. Die Zinsen werden brutto gutgeschrieben, und du gibst sie in der Anlage KAP an – der Sparerpauschbetrag geht dadurch nicht verloren, du machst ihn nur später geltend. Abweichungen bestehen bei deutschen Zweigniederlassungen ausländischer Banken und bei bestimmten Treuhandmodellen über Zinsplattformen; dort ist ein Freistellungsauftrag möglich.
Was ist eine Nichtveranlagungsbescheinigung?
Sie kommt für Personen infrage, bei denen voraussichtlich überhaupt keine Einkommensteuer entsteht – typischerweise Kinder, Studierende oder Menschen mit geringer Rente. Maßgeblich ist dabei nicht das Bruttoeinkommen, sondern das voraussichtliche zu versteuernde Einkommen einschließlich der Kapitalerträge und aller Abzüge. Liegt die Bescheinigung vor, nimmt die Bank auch oberhalb des Pauschbetrags keinen Steuerabzug vor. Sie wird beim Finanzamt beantragt und gilt höchstens drei Jahre.
Was passiert, wenn ich zu viel freistelle?
Banken melden dem Bundeszentralamt für Steuern jährlich, in welcher Höhe ein Freistellungsauftrag tatsächlich genutzt wurde – nicht, welchen Betrag du nominell hinterlegt hast. Wurden insgesamt zu viele Kapitalerträge ohne Steuerabzug ausgezahlt, solltest du die Verteilung korrigieren und den zusätzlichen Betrag in der Steuererklärung angeben. Bleiben Erträge oberhalb des Pauschbetrags unerklärt, kann daraus eine Steuerverkürzung entstehen.
Kann ich einen Freistellungsauftrag nachträglich ändern?
Erhöhen ist jederzeit möglich, meist mit wenigen Klicks im Online-Banking. Senken dagegen nur bis zu dem Betrag, der bei dieser Bank bereits verbraucht wurde; ein vollständiger Widerruf für das laufende Jahr geht nur, solange noch nichts genutzt wurde. Eine Erhöhung für das abgelaufene Kalenderjahr ist grundsätzlich bis zum 31. Januar des Folgejahres möglich.
Gilt der Freistellungsauftrag auch für ETFs und Aktien?
Ja. Der Sparerpauschbetrag umfasst alle Kapitalerträge, ausländische eingeschlossen – Zinsen aus Tages- und Festgeld genauso wie Dividenden, Ausschüttungen aus ETFs, Vorabpauschalen und realisierte Kursgewinne. Wer Konto und Depot bei verschiedenen Häusern hat, verteilt den Freibetrag entsprechend.
Muss der Freistellungsauftrag jedes Jahr neu gestellt werden?
Nein. Ein Freistellungsauftrag gilt unbefristet, bis du ihn änderst oder widerrufst – es sei denn, du hast bei der Erteilung ausdrücklich eine Befristung angegeben. Sinnvoll ist trotzdem, die Verteilung einmal im Jahr zu prüfen, weil sich Guthaben und Erträge verschieben.
Verfällt ein nicht genutzter Sparerpauschbetrag?
Ja. Der Pauschbetrag gilt je Kalenderjahr und lässt sich nicht ins nächste Jahr mitnehmen. Wer in einem Jahr nur 300 Euro Kapitalerträge hat, verliert die restlichen 700 Euro Freibetrag – sie erhöhen im Folgejahr nichts.
Ist der Sparerpauschbetrag monatlich oder jährlich?
Jährlich. Die 1.000 Euro beziehungsweise 2.000 Euro gelten für das gesamte Kalenderjahr, nicht anteilig pro Monat. Ob die Erträge im Januar oder im Dezember anfallen, spielt für den Freibetrag keine Rolle.
Gilt ein Auftrag automatisch für alle Konten bei derselben Bank?
Ja. Der Freistellungsauftrag gilt für sämtliche Konten und Depots, die du bei diesem Institut führst. Auf ein einzelnes Konto lässt er sich nicht beschränken, wenn dort weitere steuerlich erfasste Konten bestehen.
Kann ich tatsächliche Werbungskosten zusätzlich absetzen?
In der Regel nicht. Der Sparerpauschbetrag ersetzt bei privaten Kapitaleinkünften den Abzug tatsächlicher Werbungskosten – Depotgebühren oder Fachliteratur lassen sich also nicht zusätzlich geltend machen.
Was ist die Günstigerprüfung?
Liegt dein persönlicher Steuersatz unter 25 Prozent, kannst du in der Steuererklärung beantragen, dass die Kapitalerträge mit diesem niedrigeren Satz besteuert werden. Das Finanzamt rechnet beide Varianten durch und wendet automatisch die günstigere an.
Bis wann muss der Freistellungsauftrag gestellt werden?
Ein Auftrag kann während des laufenden Jahres erteilt oder erhöht werden und wirkt für dieses Kalenderjahr. Liegt er vor der technischen Erstellung der Jahressteuerbescheinigung vor – spätestens am 31. Januar des Folgejahres –, ist die Bank zur Korrektur eines bereits vorgenommenen Steuerabzugs verpflichtet. Viele Banken nennen eigene, deutlich frühere Bearbeitungsfristen im Dezember; das sind praktische Termine, keine gesetzliche Ausschlussfrist.
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Notgroschen: wie viel Reserve du brauchst – bevor es um Steuerfreibeträge geht, steht die Frage, wie viel Geld überhaupt jederzeit verfügbar sein sollte. Der Beitrag rechnet vor, welche Reserve zu welcher Lebenssituation passt und warum sie weder zu klein noch unnötig groß sein sollte. Danach weißt du, welcher Teil deines Geldes überhaupt Zinsen erwirtschaften soll.
Die Festgeld-Treppe – wer den Freibetrag optimal ausnutzen will, muss wissen, wo die höheren Erträge anfallen. Gestaffelte Laufzeiten holen mehr heraus als eine einzige lange Bindung und halten trotzdem regelmäßig Geld frei. Das passt gut zur Verteilung des Freibetrags auf mehrere Banken.
Tagesgeld: wie es funktioniert – die Grundlagen zum flexiblen Teil deines Ersparten: wie die Verzinsung funktioniert, warum Neukundenzinsen selten von Dauer sind und worauf du bei der Auswahl achten solltest. Der passende Einstieg, wenn der Freistellungsauftrag steht und es an die Anbieterwahl geht.
Festgeld: Laufzeiten und Fallen – fest angelegtes Geld bringt in der Regel mehr, kostet dafür Flexibilität. Der Beitrag geht die Laufzeiten durch und nennt die Fallstricke, die in den Bedingungen stehen und selten beworben werden.
Nichtveranlagungsbescheinigung – die Alternative für alle, bei denen voraussichtlich gar keine Einkommensteuer entsteht. Sie wirkt auch oberhalb des Sparerpauschbetrags – und ein bestehender Freistellungsauftrag muss dafür nicht widerrufen werden.
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