Broker wechseln: Depotübertrag Schritt für Schritt und ohne teure Fehler
Der Auslöser ist meist ein einzelner Betrag: die Depotgebühr auf dem Jahresauszug, ein Orderentgelt, das bei jedem Kauf spürbar wird, oder ein Sparplan, der beim neuen Anbieter nichts kostet. Und dann steht die Frage im Raum, die viele monatelang aufschieben: Wie kommen die Papiere dorthin, ohne dass es teuer wird?
Wer den Broker wechseln will, muss nichts verkaufen. Wertpapiere lassen sich übertragen, und zwischen deutschen Instituten dürfen für den eigentlichen Übertrag grundsätzlich keine eigenen Übertragsgebühren verlangt werden. Entscheidend sind drei Dinge, die beim Wechsel oft übersehen werden: die steuerlichen Anschaffungsdaten, die Verlusttöpfe und der Freistellungsauftrag.
Ein potenziell teurer Fehler beim Depotwechsel: verkaufen statt übertragen. Wer Positionen verkauft und später neu kauft, realisiert vorhandene Gewinne und kann dadurch unmittelbar Steuer auslösen. Zusätzlich können Verkaufs- und Wiederkaufkosten entstehen. Ein Depotübertrag selbst gilt bei unverändertem Inhaber dagegen grundsätzlich nicht als Veräußerung.
Wichtig: Die steuerliche Neutralität gilt für einen Übertrag auf ein eigenes Depot ohne Eigentümerwechsel. Werden Wertpapiere auf eine andere Person übertragen, gelten andere Regeln. Ein entgeltlicher Depotübertrag mit Gläubigerwechsel kann steuerlich als Veräußerung behandelt werden. Bei einer Schenkung oder einem anderen unentgeltlichen Übertrag muss die Übertragungsart gegenüber dem Institut korrekt angegeben werden; solche Überträge können außerdem steuerliche Meldepflichten auslösen.
Was ein teures Depot über die Jahre wirklich kostet
Der Grund zu wechseln steht selten in einer einzelnen Zahl. Er verteilt sich auf mehrere Posten, die für sich genommen klein wirken.
Die laufende Depotgebühr. Sie fällt unabhängig davon an, ob du handelst oder nicht. Bei mehreren kostenpflichtigen Depots kann sie mehrfach anfallen – unabhängig davon, wie häufig du tatsächlich handelst.
Das Orderentgelt. Es wirkt bei einem einzelnen Kauf harmlos. Wer regelmäßig nachkauft oder umschichtet, zahlt es jedoch bei jeder einzelnen Ausführung erneut.
Der Sparplan. Bei prozentualen Ausführungsgebühren steigt der absolute Kostenbetrag mit der Sparrate. Feste Mindest- oder Pauschalgebühren belasten dagegen kleine Sparraten prozentual besonders stark. Deshalb sollte immer das konkrete Gebührenmodell mit der eigenen Sparrate verglichen werden.
Die Zinsen auf nicht investiertes Guthaben. Was auf dem Verrechnungskonto liegt, wird je nach Anbieter verzinst oder eben nicht. Auch das ist ein Unterschied, der jedes Jahr aufs Neue wirkt.
Der ehrliche Zwischenstand: Ob bereits ein einzelner Kostenposten einen Wechsel rechtfertigt, hängt von seiner Höhe und vom eigenen Nutzungsverhalten ab. Mehrere laufende Kosten können sich über Jahre zusätzlich deutlich summieren.
Zielbroker im Vergleich
Beim Broker wechseln entscheidet vor allem, wohin. Die folgenden Anbieter nehmen Depotüberträge entgegen – mit unterschiedlichen Schwerpunkten.
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Stand: 23. August 2026. Steuerregeln, Brokerkonditionen, Depotübertragsverfahren und Produktangebote können sich ändern.
Quellenstand: BaFin – Vorgaben und Verbraucherinformationen zum Depotübertrag; Bundesministerium der Finanzen – Einzelfragen zur Abgeltungsteuer und Depotüberträge; ELSTER – Anlage KAP und KAP-INV; Anbieterinformationen von Traders Place, SMARTBROKER+, Trade Republic, XTB und CapTrader. Informationsstand: August 2026.
Angaben nach Anbieterinformationen, Stand August 2026. Keine Gewähr für Aktualität und Vollständigkeit – ob und wie ein Depotübertrag angenommen wird, prüfst du vor dem Wechsel beim Anbieter. Die Auswahl stellt keine vollständige Marktübersicht oder Rangliste aller verfügbaren Broker dar. Die grünen Buttons sind Werbelinks: Kommt darüber ein Abschluss zustande, erhält alarm.de eine Vergütung, für dich ohne Mehrkosten.
Wann sich der Wechsel lohnt
Nicht jeder Ärger rechtfertigt den Aufwand. Die folgenden fünf Punkte können einen Wechsel sinnvoll machen.
- Fehlende Handelsplätze. Wenn du regelmäßig dort handeln willst, wo dein Broker nicht angebunden ist.
- Zu hohe Kosten je Order. Bei steigender Frequenz summiert sich das schnell.
- Fehlende Produkte. Optionen, Futures oder bestimmte Emittenten sind nicht überall verfügbar.
- Plattform passt nicht. Wer gegen die Software arbeitet, verliert Zeit und macht Fehler.
- Depot- oder Inaktivitätsgebühren. Kosten, die unabhängig vom Handeln anfallen.
Was dagegen selten reicht: ein einzelner Ärger mit dem Kundenservice oder eine kurzzeitige Störung. Der Übertrag dauert, und während dieser Zeit können die betroffenen Positionen zeitweise nicht oder nur eingeschränkt handelbar sein.
So läuft ein Wechsel, wenn alles vorbereitet ist
Ein Depotübertrag kann wenige Tage bis mehrere Wochen dauern. Der konkrete Ablauf hängt von den beteiligten Instituten und den übertragenen Wertpapieren ab. Wer vorher die richtigen Unterlagen sichert, erlebt ihn so:
Zu Beginn stellst du den Übertragsauftrag nach dem Verfahren des jeweiligen Anbieters. Häufig kann der empfangende Broker den Prozess anstoßen; bei manchen Anbietern musst du zusätzlich das bisherige Institut informieren oder dort selbst einen Auftrag hinterlegen. XTB verlangt beispielsweise ausdrücklich, den bisherigen Broker über den Transfer zu informieren.
Während der Laufzeit siehst du deine Positionen möglicherweise vorübergehend in keinem der beiden Depots vollständig. Das ist der normale Zwischenzustand, solange die Papiere unterwegs sind – ein Grund, in dieser Phase keine kurzfristigen Verkäufe einzuplanen.
Nach der Einbuchung prüfst du als Erstes, ob die Anschaffungsdaten mitgekommen sind. Stehen sie korrekt im neuen Depot, ist der wichtigste Teil erledigt.
Und danach passt du den Freistellungsauftrag an, sofern der neue Anbieter deutschen Kapitalertragsteuerabzug durchführt. Bei Brokern ohne deutschen Steuerabzug – etwa XTB oder CapTrader – ist kein Freistellungsauftrag möglich; dort verändert sich auch die steuerliche Abwicklung.
Der eigentliche Gewinn: Ein Wechsel ist kein Dauerprojekt. Der Aufwand des Übertrags fällt im Wesentlichen einmal an. Ob danach dauerhaft Kosten gespart werden, hängt von den Konditionen und dem eigenen Handelsverhalten ab. Anschaffungsdaten, Verlusttöpfe und die steuerliche Behandlung sollten vor und nach dem Wechsel separat geprüft werden.
Der Ablauf in sechs Schritten
- Neues Depot eröffnen. Der Übertrag geht immer an ein bestehendes Depot – zuerst eröffnen, dann übertragen.
- Übertragsauftrag stellen. Je nach Anbieter wird der Auftrag beim empfangenden Broker, beim abgebenden Institut oder bei beiden Seiten erfasst. Folge deshalb dem konkreten Übertragsprozess des Zielbrokers. Bei XTB muss zusätzlich der bisherige Broker über die Transferabsicht informiert werden. Du brauchst die Depotnummer des alten Depots. Manche Anbieter starten den Übertrag direkt in der App, bei XTB etwa lässt sich der Fortschritt dort verfolgen.
- Positionen auswählen. Komplettübertrag oder einzelne Werte mit Stückzahl und Kennnummer.
- Anschaffungsdaten mitgeben lassen. Bei inländischen Überträgen läuft das grundsätzlich automatisch mit.
- Verlusttöpfe klären. Bei einem vollständigen Übertrag zu einem Institut mit deutschem Steuerabzug können sie unter den gesetzlichen Voraussetzungen auf Antrag mitübertragen werden. Ist das nicht möglich oder sollen die Verluste über die Steuererklärung verrechnet werden, die Regeln zur Verlustbescheinigung beachten.
- Nach dem Übertrag prüfen. Stückzahlen und übernommene steuerliche Anschaffungsdaten im neuen Depot kontrollieren.
Die Kontrolle nach dem Übertrag ist wichtig, weil Fehler in den steuerlichen Anschaffungsdaten sonst möglicherweise erst bei einem späteren Verkauf auffallen und zu einer falschen steuerlichen Berechnung führen können. Bei einem Institut mit deutschem Steuerabzug kann daraus unmittelbar ein falscher Steuerabzug entstehen.
Die Anschaffungsdaten
Der Kern jedes Depotübertrags. Für die spätere Besteuerung sind die steuerlichen Anschaffungsdaten entscheidend. Dazu gehören insbesondere Anschaffungskosten und Anschaffungszeitpunkt sowie gegebenenfalls steuerlich relevante Anpassungen. Ein in der Depotansicht angezeigter Einstandskurs muss nicht in jedem Fall mit der steuerlichen Bemessungsgrundlage identisch sein.
Bei inländischen Überträgen werden die steuerlichen Anschaffungsdaten grundsätzlich mitübertragen. Das neue Institut kann damit korrekt abrechnen, ohne dass du etwas tun musst.
Bei Überträgen aus dem Ausland hängt die steuerliche Anerkennung der übermittelten Anschaffungsdaten unter anderem vom Sitz und Status des abgebenden Instituts sowie von den gesetzlichen Nachweisanforderungen ab. Bei bestimmten ausländischen Instituten können die Daten unter den gesetzlichen Voraussetzungen übernommen werden. Bei anderen Auslandsdepots dürfen sie im deutschen Steuerabzugsverfahren nicht übernommen werden; dann kann beim späteren Verkauf zunächst eine Ersatzbemessungsgrundlage zur Anwendung kommen und eine Korrektur über die Einkommensteuerveranlagung erforderlich werden. Deshalb Kaufabrechnungen und sonstige Nachweise unbedingt aufbewahren.
Prüfe nach dem Übertrag, ob die steuerlichen Anschaffungsdaten vollständig übernommen wurden. Bei Unklarheiten solltest du nicht allein auf einen angezeigten Performance- oder Einstandskurs vertrauen, sondern die übertragenen Steuerdaten beziehungsweise Abrechnungsunterlagen prüfen. Fehlt etwas, melde es sofort und nicht erst beim Verkauf.
Verlusttöpfe beim Wechsel
Verlusttöpfe werden relevant, wenn das bisherige Institut deutschen Kapitalertragsteuerabzug durchführt. Besonders vor Jahresende ist die Frist für eine gewünschte Verlustbescheinigung zu beachten.
Bei einem Institut mit deutschem Steuerabzug werden grundsätzlich ein Aktienverlusttopf und ein allgemeiner Verlustverrechnungstopf geführt. Beim Wechsel hängt das weitere Vorgehen davon ab, wohin das Depot übertragen wird. Grundsätzlich kommen die folgenden drei Wege infrage.
| Weg | Wann er passt | Was zu tun ist |
|---|---|---|
| Verlusttöpfe mitübertragen | Beim vollständigen Depotübertrag zwischen Instituten mit deutschem Steuerabzug | Auf Antrag und unter den gesetzlichen Voraussetzungen; beim neuen Institut nachfragen |
| Verlustbescheinigung | Wenn du Verluste über die Steuererklärung mit Erträgen bei anderen Banken verrechnen willst | Grundsätzlich bis zum 15. Dezember beim alten Institut beantragen, solange Konto oder Depot bestehen bleiben |
| Automatische Bescheinigung | Wenn die gesamte Kundenbeziehung endet und kein Verlustübertrag beantragt wird | Nichts – das Institut stellt sie für verbleibende Verlusttöpfe grundsätzlich zum Jahresende aus |
Wichtig für den Zielbroker: An ein Institut ohne deutschen Steuerabzug lassen sich Verlusttöpfe nicht übertragen. Wer dorthin wechselt, sollte die Verrechnung über die Steuererklärung einplanen. Wie sich die beiden Welten unterscheiden, steht im Ratgeber zu Trading und Steuern.
Freistellungsauftrag neu verteilen
Der Freistellungsauftrag wandert nicht mit. Führt der neue Anbieter deutschen Kapitalertragsteuerabzug durch, muss dort gegebenenfalls ein neuer Freistellungsauftrag erteilt werden. Bei einem Anbieter ohne deutschen Steuerabzug ist kein Freistellungsauftrag möglich.
Drei Punkte gehören dazu. Erstens darf die Summe aller Freistellungsaufträge den Sparer-Pauschbetrag nicht überschreiten. Einen bestehenden Auftrag kannst du im laufenden Jahr jedoch nicht unter den Betrag herabsetzen, der bereits für steuerfrei gestellte Kapitalerträge genutzt wurde. Zweitens ist ein Freistellungsauftrag nur bei Instituten mit deutschem Steuerabzug möglich. Drittens lässt sich ungenutzter Sparer-Pauschbetrag nicht in ein späteres Jahr übertragen. Wurde bei einem anderen Institut im selben Jahr zu viel Kapitalertragsteuer einbehalten, kann dies über die Steuererklärung korrigiert werden.
Wie lange es dauert
Realistisch sind wenige Tage bis mehrere Wochen. Die Spanne ist groß, weil mehrere Beteiligte mitwirken: dein alter Anbieter, der neue und die jeweiligen Verwahrstellen.
Es gibt allerdings eine Vorgabe, auf die du dich berufen kannst. Nach den Vorgaben der BaFin soll ein Depotübertrag grundsätzlich innerhalb von drei Wochen erledigt sein. Verzögert es sich, muss das Institut informieren – spätestens fünf Arbeitstage nach Ablauf der drei Wochen soll eine nachvollziehbare Zwischennachricht vorliegen. Wer länger wartet, sollte sich nicht vertrösten lassen, sondern schriftlich nachfragen.
Länger kann es insbesondere bei ausländischen Verwahrketten, nicht standardisierten Lieferwegen, nicht übertragbaren beziehungsweise problematischen Positionen oder unvollständigen Angaben im Auftrag dauern.
Während des Übertrags können die betroffenen Positionen zeitweise nicht oder nur eingeschränkt handelbar sein. Das ist der eigentliche Preis des Wechsels. Wer aktiv handelt, kann eine ruhigere Marktphase wählen oder einen Teilübertrag beziehungsweise mehrere Übertragstranchen erwägen, damit nicht das gesamte Depot gleichzeitig im Transfer ist.
Was der Übertrag kostet
Für einen Depotübertrag zwischen deutschen Instituten dürfen für den eigentlichen Wertpapierübertrag grundsätzlich keine eigenen Übertragsgebühren verlangt werden. Tatsächlich entstandene Fremdkosten – etwa einer ausländischen Lagerstelle – können jedoch weitergegeben werden. Kosten können trotzdem entstehen.
- Fremdspesen. Bei ausländischen Wertpapieren oder Verwahrstellen im Ausland.
- Kosten des abgebenden Anbieters. Wer ein Depot bei einem Anbieter im Ausland auflöst, zahlt dort teils je Wertpapier – bei XTB etwa fällt für den Übertrag zu einem anderen Broker nach Anbieterangaben eine Gebühr je ISIN an, für den Übertrag zu XTB dagegen nicht.
- Gebühren ausländischer Altanbieter. Bei Depots im Ausland können je nach Anbieter Übertrags- oder Schließungskosten anfallen; bei deutschen Instituten ist der Depotübertrag selbst grundsätzlich kostenfrei. Tatsächliche Fremdspesen können zusätzlich entstehen.
- Verkauf von Bruchstücken. Wenn Teilstücke nicht übertragbar sind, werden sie oft verkauft – das löst gegebenenfalls Steuer aus.
- Entgangene Handelsmöglichkeiten. Kein Posten im Preisverzeichnis, aber real, solange die Positionen nicht oder nur eingeschränkt handelbar sind.
Wechselprämien einzelner Anbieter sollten nicht das Hauptargument sein. Entscheidend ist, was dich der laufende Handel danach kostet – die Blöcke dazu stehen im Überblick zu Broker Kosten und Gebühren.
Teilübertrag statt Komplettwechsel
Du musst nicht alles auf einmal bewegen. Ein Teilübertrag kann je nach Situation der sinnvollere Weg sein.
Dafür spricht: Du behältst Handlungsfähigkeit, weil nur ein Teil der Positionen blockiert ist. Du kannst den neuen Anbieter im echten Betrieb testen, bevor alles dort liegt. Und du vermeidest, dass ein Fehler das gesamte Depot betrifft.
Dagegen spricht: Bei zwei Depots entsteht zusätzlicher Verwaltungsaufwand. Führen beide Institute deutschen Kapitalertragsteuerabzug durch, werden dort grundsätzlich getrennte Verlustverrechnungstöpfe geführt. Bei einem ausländisch geführten Depot ohne deutschen Steuerabzug – etwa XTB oder CapTrader – erfolgt die Verlustverrechnung dagegen über die Steuererklärung; außerdem musst du deinen Freistellungsauftrag sinnvoll auf die Institute verteilen oder gezielt nur bei einem hinterlegen. Für die Verrechnung über Institutsgrenzen brauchst du dann die Steuererklärung.
Eine praktische Reihenfolge: erst die Positionen übertragen, die du ohnehin länger hältst, danach die aktiv gehandelten – und den alten Anbieter erst schließen, wenn im neuen alles stimmt.
Was nicht übertragbar ist
- Bruchstücke. Teilstücke aus Sparplänen lassen sich häufig nicht übertragen und werden verkauft. Bei XTB gilt das nach Anbieterangaben auch für Anteilsrechte an Bruchstücken.
- Produkte, die der neue Anbieter nicht führt. Nicht jedes Zertifikat und nicht jeder Fonds ist überall handelbar oder verwahrbar. Bei XTB sind zum Beispiel nur die Aktien und ETFs übertragbar, die dort im Angebot sind – prüfe deine Werte vorher in der Suche des neuen Anbieters.
- Offene Positionen auf CFD-Konten. Ein CFD ist ein Vertrag mit dem jeweiligen Anbieter und kein übertragbares Wertpapier. Die Position kann deshalb nicht zu einem anderen Broker übertragen werden. Soll das bisherige CFD-Konto vollständig geschlossen werden, muss die Position vorher geschlossen werden.
- Guthaben auf dem Verrechnungskonto. Das wird überwiesen, nicht übertragen.
- Laufende Sparpläne und Orders. Sie müssen beim neuen Anbieter neu eingerichtet werden.
Der dritte Punkt überrascht viele: CFD-Positionen lassen sich nicht auf einen anderen Broker übertragen. Sie können beim bisherigen Anbieter weitergeführt oder vor einer vollständigen Kontoschließung geschlossen werden. Eine Schließung realisiert den jeweiligen Gewinn oder Verlust.
Übertrag aus dem Ausland
Grundsätzlich möglich, aber aufwendiger als der Wechsel zwischen zwei deutschen Instituten.
Zwei Punkte machen den Unterschied. Erstens die Anschaffungsdaten: Bei Überträgen aus dem Ausland gelten besondere Nachweisregeln, und je nach abgebendem Institut kann eine Korrektur über die Steuererklärung nötig werden. Halte Kaufabrechnungen bereit. Zweitens die Dauer und die Kosten: Bei ausländischen Verwahrketten können zusätzliche Fremdspesen entstehen und der Übertrag kann länger dauern.
Geht der Übertrag zu einem Institut ohne deutschen Kapitalertragsteuerabzug, können deutsche Verlustverrechnungstöpfe nicht dorthin übertragen werden und ein deutscher Freistellungsauftrag ist dort nicht nutzbar. Entscheidend ist also die steuerliche Abwicklung des Zielinstituts, nicht allein dessen ausländischer Unternehmenssitz.
Depot auflösen
Erst nach dem Übertrag, nicht vorher. Vier Dinge vorher prüfen.
- Alle Positionen sind angekommen. Stückzahlen und übernommene steuerliche Anschaffungsdaten im neuen Depot kontrollieren.
- Verlusttöpfe sind geklärt. Entweder übertragen oder über die Steuererklärung verrechnet. Endet die gesamte Kundenbeziehung ohne Übertrag, stellt das Institut die Bescheinigung grundsätzlich automatisch zum Jahresende aus.
- Restguthaben ist ausgezahlt oder auf das gewünschte Konto übertragen. Prüfe dies vor Abschluss der Kündigung.
- Steuerunterlagen sind gesichert. Jahresbescheinigungen und Abrechnungen vor der Schließung herunterladen. Je nach Anbieter kann der Online-Zugriff nach der Kündigung eingeschränkt werden oder entfallen.
Lade alles herunter, bevor du kündigst.
Typische Fehler
- Verkaufen statt übertragen. Realisiert vorhandene Gewinne und kann dadurch unmittelbar Steuer auslösen; zusätzlich können Verkaufs- und Wiederkaufkosten entstehen.
- Im Dezember wechseln, ohne an die Frist zu denken. Bleibt das alte Depot bestehen, ist die Verlustbescheinigung grundsätzlich bis zum 15. Dezember zu beantragen.
- Steuerliche Anschaffungsdaten nicht prüfen. Fehler fallen sonst erst beim Verkauf auf.
- Freistellungsauftrag falsch verteilen. Bestehende Aufträge nur soweit reduzieren, wie das bereits genutzte Freistellungsvolumen dies zulässt; beim neuen Institut nur dann einen Auftrag erteilen, wenn dort deutscher Steuerabzug erfolgt.
- Altes Depot zu früh schließen. Erst prüfen, dann kündigen.
- Mitten in einer aktiven Phase übertragen. Die Positionen können währenddessen zeitweise nicht oder nur eingeschränkt handelbar sein.
- Nur auf die Wechselprämie schauen. Entscheidend sind die laufenden Kosten danach.
Wenn du noch nicht sicher bist, welcher Anbieter überhaupt passt, hilft unsere Übersicht über Brokerarten, Kosten und Warnsignale. Und wer aktiv handelt, findet die Auswahlkriterien im Vergleich der Broker für aktiven Aktienhandel.
Vier Fragen vor dem Wechsel
Statt Konditionen zu vergleichen, beantworte diese vier Punkte. Damit lässt sich deutlich besser einschätzen, ob und wohin sich ein Wechsel lohnt.
- Was zahlst du heute tatsächlich? Nimm den letzten Jahresauszug und addiere Depotgebühr, Orderentgelte und Sparplankosten. Diese eine Zahl ist der Maßstab, nicht der beworbene Preis eines Anbieters.
- Wie oft handelst du? Wer zweimal jährlich eine große Order gibt, kommt zu einem anderen Ergebnis als jemand mit monatlichen Sparplanraten. Rechne dein eigenes Verhalten durch.
- Liegen deine Anschaffungsdaten vor? Sichere die Abrechnungen deiner Käufe, bevor du den Auftrag stellst. Ohne diese Unterlagen wird die spätere Klärung deutlich aufwendiger.
- Brauchst du alles oder nur einen Teil? Ein Teilübertrag kann den gleichzeitigen Transferumfang begrenzen und erlaubt es, den neuen Anbieter zunächst mit einem Teil des Bestands zu testen.
Die einfachste Reihenfolge: Unterlagen sichern, Zielbroker festlegen, Übertragsauftrag stellen. Wie der Auftrag zwischen altem und neuem Institut angestoßen wird, hängt vom jeweiligen Broker ab. Manche Zielbroker übernehmen die weitere Abstimmung, andere verlangen zusätzliche Schritte beim bisherigen Anbieter. Das alte Depot erst schließen, wenn der Übertrag vollständig geprüft ist.
Häufige Fragen zum Depotübertrag
Muss ich beim Broker wechseln meine Wertpapiere verkaufen?
Nein. Wertpapiere lassen sich übertragen, ohne sie zu verkaufen; ein Depotübertrag gilt bei unverändertem Inhaber grundsätzlich nicht als Veräußerung. Wer stattdessen verkauft und neu kauft, realisiert vorhandene Gewinne und kann dadurch unmittelbar Steuer auslösen, dazu können Verkaufs- und Wiederkaufkosten entstehen.
Was kostet ein Depotübertrag?
Innerhalb Deutschlands ist der Übertrag von Wertpapieren in der Regel kostenfrei. Bei einem Depotübertrag zwischen deutschen Instituten dürfen für den eigentlichen Übertrag grundsätzlich keine eigenen Übertragsgebühren verlangt werden. Tatsächlich entstandene Fremdkosten, etwa ausländischer Lagerstellen, können jedoch weitergegeben werden. Bei einem ausländischen Altanbieter können dessen eigene Preisregeln zusätzliche Transfer- oder Schließungskosten vorsehen. Nicht übertragbare Bruchstücke können außerdem verkauft werden, wodurch gegebenenfalls steuerliche Folgen entstehen.
Wie lange dauert ein Depotwechsel?
Wenige Tage bis mehrere Wochen, je nach Anbieter, Wertpapierart und Verwahrstelle. Nach den Vorgaben der BaFin soll ein Depotübertrag grundsätzlich innerhalb von drei Wochen erledigt sein; bei Verzögerungen muss das Institut informieren, spätestens fünf Arbeitstage nach Ablauf der drei Wochen. Länger kann es insbesondere bei ausländischen Verwahrketten, nicht standardisierten Lieferwegen, nicht übertragbaren beziehungsweise problematischen Positionen oder unvollständigen Angaben im Auftrag dauern.
Kann ich während des Übertrags handeln?
Während des Übertrags können die betroffenen Positionen zeitweise nicht oder nur eingeschränkt handelbar sein. Wer aktiv handelt, kann eine ruhigere Marktphase wählen oder einen Teilübertrag beziehungsweise mehrere Übertragstranchen erwägen, damit nicht das gesamte Depot gleichzeitig im Transfer ist.
Werden die Anschaffungsdaten mitübertragen?
Bei inländischen Überträgen werden die steuerlichen Anschaffungsdaten grundsätzlich mitübertragen. Bei Überträgen aus dem Ausland gelten besondere Nachweisregeln. Prüfe nach dem Übertrag, ob die steuerlichen Anschaffungsdaten vollständig übernommen wurden, und verlasse dich bei Unklarheiten nicht allein auf einen in der Depotansicht angezeigten Einstandskurs.
Was passiert mit meinen Verlusttöpfen?
Bei einem vollständigen Depotübertrag zwischen Instituten mit deutschem Steuerabzug können sie unter den gesetzlichen Voraussetzungen auf Antrag mitübertragen werden. Sollen Verluste stattdessen über die Steuererklärung verrechnet werden, ist grundsätzlich bis zum 15. Dezember eine Verlustbescheinigung zu beantragen. Endet die gesamte Kundenbeziehung und wird kein Übertrag beantragt, stellt das Institut sie grundsätzlich automatisch zum Jahresende aus.
Wandert mein Freistellungsauftrag mit?
Nein. Ein Freistellungsauftrag ist an das jeweilige Institut gebunden. Führt der neue Anbieter deutschen Kapitalertragsteuerabzug durch, muss dort gegebenenfalls ein neuer Auftrag erteilt werden. Bei einem Anbieter ohne deutschen Steuerabzug ist kein Freistellungsauftrag möglich. Bestehende Aufträge dürfen im laufenden Jahr nicht unter das bereits genutzte Freistellungsvolumen herabgesetzt werden; insgesamt darf die Summe der erteilten Freistellungsaufträge den Sparer-Pauschbetrag nicht überschreiten.
Kann ich nur einen Teil meines Depots übertragen?
Ja. Ein Teilübertrag kann den gleichzeitig blockierten Bestand begrenzen und ermöglicht es, den neuen Anbieter zunächst mit einem Teil des Depots zu testen. Bei zwei Depots entsteht allerdings zusätzlicher Verwaltungsaufwand. Führen beide Institute deutschen Kapitalertragsteuerabzug durch, werden grundsätzlich getrennte Verlustverrechnungstöpfe geführt. Bei einem Depot ohne deutschen Steuerabzug erfolgt die steuerliche Verlustverrechnung dagegen über die Steuererklärung.
Was lässt sich nicht übertragen?
Bruchstücke aus Sparplänen häufig nicht, ebenso Produkte, die der neue Anbieter nicht führt. Offene CFD-Positionen lassen sich nicht auf einen anderen Broker übertragen; sie können beim bisherigen Anbieter weitergeführt oder vor einer vollständigen Kontoschließung geschlossen werden. Guthaben wird überwiesen, laufende Sparpläne und Orders musst du neu einrichten.
Kann ich aus einem Auslandsdepot nach Deutschland übertragen?
Ja, grundsätzlich. Bei einem Übertrag aus dem Ausland gelten besondere Nachweisregeln für die steuerlichen Anschaffungsdaten. Je nach beteiligten Instituten und Verwahrstellen können zusätzliche Fremdspesen entstehen und der Übertrag kann länger dauern. Kaufabrechnungen und sonstige Nachweise sollten deshalb aufbewahrt werden.
Wann sollte ich das alte Depot schließen?
Erst wenn alle Positionen angekommen sind, die Verlusttöpfe geklärt und das Restguthaben überwiesen ist. Lade vorher alle Steuerunterlagen herunter, da der Online-Zugriff nach der Schließung je nach Anbieter eingeschränkt werden oder entfallen kann.
Lohnt sich ein Wechsel wegen einer Prämie?
Selten als Hauptgrund. Entscheidend sind die laufenden Kosten und die Handelsmöglichkeiten danach – eine einmalige Prämie ist schnell aufgezehrt, wenn die Ordergebühren höher liegen.
Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine steuerliche Beratung; die Behandlung im Einzelfall hängt von deiner Situation ab. Der Handel mit Wertpapieren ist mit Verlustrisiken verbunden, bei gehebelten Produkten wie CFDs sind die Verlustquoten von Privatanlegern hoch. Einzelne Links sind Werbelinks – klickst du darauf und schließt ab, erhalten wir eine Provision. Für dich ändert sich am Preis nichts.