P-Konto: das Pfändungsschutzkonto einfach erklärt
Wenn eine Kontopfändung droht oder schon läuft, kann von heute auf morgen kein Geld mehr abgehoben werden – Miete, Strom und Einkäufe sind blockiert. Genau davor schützt das P-Konto: Es sichert einen monatlichen Grundbetrag, über den du trotz Pfändung frei verfügen kannst. Dieser Beitrag erklärt ruhig und verständlich, was ein P-Konto ist, welche Rechte du hast und wie du es einrichtest.
Kurz beantwortet: Ein P-Konto (Pfändungsschutzkonto) schützt einen monatlichen Grundfreibetrag automatisch vor einer Pfändung. Jeder Verbraucher hat das Recht, sein bestehendes Girokonto in ein P-Konto umzuwandeln – die Bank muss das tun und darf dafür keine Extra-Gebühr verlangen. Wer Unterhaltspflichten hat oder bestimmte Leistungen bezieht, kann mit einer Bescheinigung einen höheren Freibetrag schützen. Jede Person darf nur ein einziges P-Konto führen.
Was ein P-Konto ist
Ein P-Konto ist ein ganz normales Girokonto mit einem gesetzlichen Pfändungsschutz. Der Unterschied: Ein festgelegter Grundbetrag pro Monat bleibt automatisch geschützt und steht dir zur Verfügung, auch wenn dein Konto gepfändet wird. So bleibt das Existenzminimum gesichert – für Miete, Lebensmittel und den Alltag. Alles über dem Freibetrag kann dagegen gepfändet werden.
Dein Recht auf ein P-Konto
- Umwandlungsanspruch: Jede Bank muss dein vorhandenes Girokonto auf Wunsch in ein P-Konto umwandeln.
- Keine Zusatzgebühr: Für den Pfändungsschutz darf die Bank kein Extra-Entgelt verlangen – das haben Gerichte klargestellt. Die normalen Kontogebühren bleiben.
- Nur ein P-Konto pro Person: Mehr als ein Pfändungsschutzkonto ist nicht erlaubt.
- Nur als Einzelkonto: Ein Gemeinschaftskonto muss dafür zuerst in Einzelkonten umgewandelt werden.
Der Grundfreibetrag – und wie du ihn erhöhst
Der monatliche Grundfreibetrag ist automatisch geschützt, ohne dass du etwas nachweisen musst. In vielen Lebenslagen steht dir aber ein höherer Freibetrag zu – etwa wenn du Unterhalt für Kinder oder Angehörige zahlst oder bestimmte Leistungen wie Kindergeld beziehst. Dafür brauchst du eine Bescheinigung.
So richtest du dein P-Konto ein
- Umwandlung verlangen. Teile deiner Bank schriftlich mit, dass du dein Girokonto als P-Konto führen möchtest. Sie muss das zeitnah umsetzen.
- Bescheinigung besorgen. Für einen höheren Freibetrag holst du dir die passende Bescheinigung und reichst sie ein.
- Früh handeln – aber auch später möglich. Am besten wandelst du rechtzeitig um. Aber auch nach einer bereits erfolgten Pfändung lässt sich das Konto noch umwandeln und wirkt in einem gewissen Zeitfenster zurück.
- Freibetrag im Blick behalten. Nutze den geschützten Betrag im Monat; nicht verbrauchte Beträge können in gewissem Umfang in den Folgemonat übertragen werden.
Wenn deine Bank Probleme macht
Eigentlich ist die Sache klar geregelt – manche Banken stellen sich trotzdem quer oder wollen doch ein Extra-Entgelt. Das musst du nicht hinnehmen. Führt deine Bank ein P-Konto nur widerwillig oder teuer, kannst du zu einer Bank wechseln, die ein Girokonto ohne unnötige Gebühren anbietet.
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Häufige Fragen
Was ist ein P-Konto?
Ein Girokonto mit gesetzlichem Pfändungsschutz. Ein monatlicher Grundbetrag bleibt automatisch geschützt, sodass du trotz Pfändung über dein Existenzminimum verfügen kannst.
Muss meine Bank ein P-Konto einrichten?
Ja. Jede Bank muss dein bestehendes Girokonto auf Wunsch in ein P-Konto umwandeln und darf dafür keine Extra-Gebühr verlangen.
Wie erhöhe ich meinen Freibetrag?
Mit einer Bescheinigung, etwa bei Unterhaltspflichten oder bestimmten Leistungen. Du bekommst sie unter anderem bei einer Schuldnerberatung, beim Arbeitgeber oder bei der Familienkasse.
Kann ich mehrere P-Konten haben?
Nein. Pro Person ist nur ein einziges P-Konto erlaubt.
Geht ein P-Konto auch als Gemeinschaftskonto?
Nein. Ein Gemeinschaftskonto muss zuerst in Einzelkonten umgewandelt werden, dann kann jeder ein eigenes P-Konto führen.
Hilft ein P-Konto auch nach einer laufenden Pfändung?
Ja. Du kannst auch nach einer Pfändung noch umwandeln; der Schutz wirkt in einem gewissen Zeitfenster zurück. Am besten handelst du aber frühzeitig.
Löst das P-Konto meine Schulden?
Nein. Es schützt nur dein Existenzminimum. Die Schulden selbst gehst du am besten mit einer kostenlosen Schuldnerberatung an.
Kann ich mit P-Konto die Bank wechseln?
Ja. Macht deine Bank Probleme, kannst du zu einer faireren Bank wechseln und dort den Pfändungsschutz einrichten. Eine Schuldnerberatung hilft, das ohne Schutzlücke zu regeln.
Fazit
Das P-Konto ist ein starker gesetzlicher Schutz: Es sichert dein monatliches Existenzminimum, selbst wenn dein Konto gepfändet wird. Du hast ein klares Recht darauf – ohne Extra-Gebühr und bei jeder Bank. Nutze es früh, hol dir für höhere Freibeträge die passende Bescheinigung, und wechsle die Bank, wenn sie sich querstellt. Denk aber daran: Das P-Konto sichert dich ab, löst aber die Schulden nicht. Der eigentliche Weg heraus führt über eine kostenlose, seriöse Schuldnerberatung.
Hinweis: Dieser Beitrag ist eine redaktionelle Information und keine Rechtsberatung im Einzelfall. Freibeträge und Details können sich ändern; konkrete Unterstützung bekommst du kostenlos bei anerkannten Schuldnerberatungsstellen und bei deiner Bank.