Trade Republic Kinderdepot: Geld für Kinder anlegen
Bild: KI-generiert
Geschrieben von Michael Radtke · Zuletzt aktualisiert: 25. August 2026

Trade Republic Kinderdepot: Geld für Kinder anlegen

Das Trade Republic Kinderdepot ermöglicht es Eltern, schon mit kleinen Beträgen auf den Namen ihres Kindes in ETFs und Aktien zu investieren – komplett per App und mit den Steuerfreibeträgen des Kindes. Depotführung und Sparplanausführungen sind ohne Trade-Republic-Gebühr; bei Einzeltransaktionen fällt aktuell eine Abwicklungskostenpauschale zuzüglich möglicher Spreads und Drittkosten an. Dazu kommen zwei Besonderheiten: eine ETF-Kostenerstattung und die Möglichkeit, Verwandte als „Sparpaten“ einzuladen. Dieser Ratgeber zeigt, wie das Kinderdepot funktioniert, welche Steuervorteile zählen und wo die Grenzen liegen.

Trade Republic Kinderdepot auf einen Blick

ProduktWertpapierdepot auf den Namen des Kindes (Junior-Depot)
AnbieterTrade Republic Bank GmbH, Berlin – deutsche Vollbank, beaufsichtigt durch die BaFin
KostenDepotführung und Sparplanausführungen ohne Trade-Republic-Gebühr; bei Einzeltransaktionen Abwicklungskostenpauschale zuzüglich möglicher Spreads und Drittkosten
Sparpläneab 1 €, Intervall und Betrag jederzeit anpassbar
Eröffnungdigital in der App, ab Geburt bis 17,5 Jahre; bei gemeinsamer Sorge beide gesetzlichen Vertreter mit eigenem Konto, bei alleinigem Sorgerecht ohne zweite Zustimmung
SteuervorteilSparer-Pauschbetrag (1.000 €) + Grundfreibetrag des Kindes
Extras„Kindergeld“ (ETF-Kostenerstattung) & Sparpaten-Funktion

Risikohinweis: Ein Kinderdepot ist ein Wertpapierdepot. Kurse schwanken, Verluste sind möglich; für investiertes Kapital gibt es keine Einlagensicherung. Historische Wertentwicklungen sind keine Garantie für die Zukunft. Steuerliche Angaben sind allgemein und ersetzen keine Steuerberatung.

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Was ist das Kinderdepot?

Das Kinderdepot ist ein separates Wertpapierdepot, das rechtlich auf den Namen des Kindes läuft – das Kind ist von Anfang an Eigentümer. Das Vermögen gehört dem Kind; die Eltern beziehungsweise gesetzlichen Vertreter verwalten es im Rahmen der elterlichen Vermögenssorge und müssen dabei das Kindeswohl und ihre gesetzlichen Sorgfaltspflichten beachten. Mit dem 18. Geburtstag geht die volle Verfügung an das Kind über. Eröffnet wird das Depot digital in der App (ab Geburt bis 17,5 Jahre); Bei gemeinsamer Sorge benötigen beide gesetzlichen Vertreter ein eigenes Trade-Republic-Konto und stimmen der Eröffnung zu; bei alleinigem Sorgerecht entfällt die Zustimmung eines zweiten Vertreters. Trade Republic stellt im Kinderdepot verschiedene Anlageklassen zur Verfügung. Die gesetzlichen Vertreter müssen dabei die besonderen Regeln der Vermögenssorge und das Kindeswohl beachten; bei Entscheidungen, die das Kindesvermögen erheblich mindern können, kann eine familiengerichtliche Genehmigung erforderlich sein. Sparpläne starten ab 1 €.

So läuft die Eröffnung ab

Die Eröffnung ist digital, hat aber eine Hürde, die viele überrascht: Bei gemeinsamer elterlicher Sorge müssen beide gesetzlichen Vertreter zustimmen und jeweils ein eigenes Trade-Republic-Konto haben. Bei alleinigem Sorgerecht ist die Zustimmung eines zweiten Elternteils nicht erforderlich. Wo ein sorgeberechtigter Elternteil nicht mitzieht, kommt man deshalb nicht weiter.

  1. Voraussetzungen klären. Bei gemeinsamer Sorge: Haben beide gesetzlichen Vertreter ein eigenes Konto? Liegt der Nachweis der Sorgeberechtigung bereit?
  2. Depot in der App anlegen. Das Kinderdepot wird auf den Namen des Kindes eröffnet, die Eltern verwalten es.
  3. Zustimmung des zweiten Elternteils. Bei gemeinsamer Sorge zwingend; bei alleinigem Sorgerecht entfällt dieser Schritt.
  4. Freistellungsauftrag hinterlegen. Erst dadurch bleibt der Sparer-Pauschbetrag des Kindes ohne Steuerabzug.
  5. Sparplan einrichten. Betrag, Rhythmus und Wertpapier festlegen; anpassbar bleibt beides jederzeit.
  6. Sparpaten einladen. Optional, aber der einfachste Weg, Geldgeschenke sinnvoll zu bündeln.

Der Steuervorteil – und seine Bedingungen

Weil das Depot dem Kind gehört, greifen dessen eigene Freibeträge: der Sparer-Pauschbetrag von 1.000 € plus der Grundfreibetrag, der 2026 bei 12.348 € liegt. Zusammen ergibt sich bei ausschließlich entsprechenden Kapitalerträgen theoretisch eine Größenordnung von 13.348 €, sofern kein anderes zu versteuerndes Einkommen den Grundfreibetrag beansprucht.

Wichtig ist die Unterscheidung: Für den Sparer-Pauschbetrag hinterlegen Sie einen Freistellungsauftrag in der App. Der Grundfreibetrag besteht unabhängig von der NV-Bescheinigung. Die NV-Bescheinigung bewirkt, dass die Bank über den Freistellungsauftrag hinaus vom Kapitalertragsteuerabzug absieht, wenn voraussichtlich keine Einkommensteuer entsteht. Ohne sie kann zunächst Steuer einbehalten werden; eine nicht geschuldete Steuer lässt sich über die Einkommensteuerveranlagung zurückholen. In die Grenze zählen alle Einkünfte des Kindes, etwa aus einem Ferienjob, und hohe Erträge setzen ein entsprechend großes Depot voraus.

NV-Bescheinigung Schritt für Schritt

Der Sparer-Pauschbetrag ist mit dem Freistellungsauftrag erledigt. Für den darüber hinausgehenden Teil kommt die Nichtveranlagungs-Bescheinigung ins Spiel. Der Grundfreibetrag besteht unabhängig von der NV-Bescheinigung. Die NV-Bescheinigung bewirkt, dass die Bank über den Freistellungsauftrag hinaus vom Kapitalertragsteuerabzug absieht, wenn voraussichtlich keine Einkommensteuer entsteht. Ohne sie kann zunächst Steuer einbehalten werden; eine nicht geschuldete Steuer lässt sich über die Einkommensteuerveranlagung zurückholen.

Der Ablauf: Antrag beim zuständigen Finanzamt stellen, Bescheinigung abwarten, sie anschließend beim Anbieter einreichen. Eine NV-Bescheinigung darf höchstens drei Jahre gelten und endet jeweils zum Ende eines Kalenderjahres. Läuft sie aus, entfällt lediglich die Abstandnahme vom Steuerabzug bei der Bank – der Grundfreibetrag selbst bleibt bestehen und lässt sich über die Einkommensteuerveranlagung geltend machen.

Zwei Punkte werden dabei regelmäßig übersehen. Erstens zählen alle Einkünfte des Kindes in diese Grenze, also auch ein Ferienjob oder Zinsen bei einer anderen Bank. Zweitens setzt ein nennenswerter Ertrag ein entsprechend großes Depot voraus – die beworbene Spanne ist eine Obergrenze, kein Versprechen.

„Trade Republic Kindergeld“: was dahintersteckt

Das viel beworbene „Kindergeld“ ist keine staatliche Leistung und kein frei verwendbarer Bonus, sondern eine ETF-Kostenerstattung: Für aktuell begünstigte ETFs – derzeit etwa Vanguard FTSE All-World, ESG Global All Cap und LifeStrategy 80 – vergütet Trade Republic die laufenden Fondskosten monatlich zurück und legt den Betrag wieder in denselben ETF an. Nach den aktuellen Sonderbedingungen besteht kein Anspruch auf das Trade Republic Kindergeld: Die begünstigten ETFs können jederzeit geändert und das Programm mit zwei Wochen Frist beendet werden. Die monatliche Rückvergütung setzt unter anderem voraus, dass am Monatsende noch eine entsprechende Position gehalten wird, und ist auf ein Anlagevolumen von 500.000 Euro je Kindergeld-ETF begrenzt.

Sparpaten: gemeinsam für das Kind sparen

Über die Sparpaten-Funktion können Sie Großeltern, Paten oder Freunde per Einladungslink einbinden. Diese zahlen ab 1 € per Lastschrift ein – ganz ohne eigenes Trade-Republic-Konto, denn das Kinderdepot hat eine eigene IBAN. So wird aus Geburtstags- oder Weihnachtsgeld ein sinnvoller, langfristiger Beitrag zum Vermögensaufbau. Die Beiträge lassen sich jederzeit anpassen oder pausieren.

Was mit 18 passiert

Das ist der Punkt, an dem Eltern am längsten nachdenken sollten: Mit der Volljährigkeit erhält das Kind die volle Verfügung über das Depot. Es kann alles verkaufen, entnehmen oder liegen lassen – ohne Zustimmung der Eltern und ohne Zweckbindung.

Rechtlich gehört das Vermögen dem Kind ohnehin von Anfang an. Das Vermögen gehört dem Kind; die Eltern beziehungsweise gesetzlichen Vertreter verwalten es im Rahmen der elterlichen Vermögenssorge und müssen dabei das Kindeswohl und ihre gesetzlichen Sorgfaltspflichten beachten. Geld für eigene Zwecke zu entnehmen, ist nicht vorgesehen. Wer sich diese Möglichkeit offenhalten will, spart besser auf den eigenen Namen – verliert dann allerdings die Freibeträge des Kindes.

Praktisch hilft nur eines: früh darüber reden. Wer sein Kind über Jahre in die Entscheidungen einbezieht, erlebt mit 18 seltener eine Überraschung als jemand, der das Depot bis dahin geheim hält.

BAföG und Familienversicherung

Ein Depot auf den Namen des Kindes ist Vermögen des Kindes – und das kann an anderer Stelle Folgen haben. Zwei Bereiche werden regelmäßig genannt.

Ausbildungsförderung: Eigenes Vermögen der auszubildenden Person wird bei der Bedarfsprüfung berücksichtigt. Ein über Jahre gewachsenes Depot kann sich dort auswirken, je nach Höhe und geltenden Freibeträgen.

Beitragsfreie Familienversicherung: Hier zählt nicht der Depotwert, sondern das regelmäßige Gesamteinkommen des Kindes, zu dem auch relevante Kapitalerträge gehören können. Der steuerliche Grundfreibetrag ist dabei nicht die maßgebliche Einkommensgrenze.

Beides ist kein Grund, nicht zu sparen – aber ein Grund, die Größenordnung im Blick zu behalten und rechtzeitig zu prüfen, welche Grenzen im konkreten Fall gelten. Die maßgeblichen Beträge ändern sich, deshalb nennen wir sie hier bewusst nicht; sie gehören vor der Entscheidung bei der zuständigen Stelle erfragt.

Vorteile & Nachteile

VorteileNachteile
Depotführung und Sparplanausführungen ohne Trade-Republic-Gebühr, Sparpläne ab 1 €Kursrisiko – keine Einlagensicherung fürs Investment
Steuerfreibeträge des Kindes nutzbarMit 18 volle Kontrolle des Kindes – Eltern kein Einfluss
Rückvergütung der Fondskosten bei aktuell begünstigten ETFskein Anspruch, Auswahl änderbar, Programm mit zwei Wochen Frist beendbar; kein Staatsgeld
Sparpaten-Funktion für Familie & FreundeDepotwert kann beim BAföG zählen; bei der Familienversicherung zählt das Gesamteinkommen

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Für wen eignet sich das Kinderdepot?

Das Kinderdepot passt für Eltern und Angehörige, die früh, regelmäßig und langfristig per ETF-Sparplan für ein Kind vorsorgen möchten und dabei Kursschwankungen aushalten. Der lange Anlagehorizont bis zur Volljährigkeit spielt dem Zinseszinseffekt in die Hände. Wer die volle Kontrolle behalten oder das Geld flexibel für die Familie einsetzen möchte, kann alternativ auf den eigenen Namen sparen – verliert dann aber die Steuerfreibeträge des Kindes.

Typische Fehler beim Kinderdepot

Auf diese fünf Punkte sollten Sie besonders achten:

  • Den Freistellungsauftrag vergessen. Dann wird Steuer einbehalten, obwohl der Pauschbetrag des Kindes noch frei ist.
  • Die NV-Bescheinigung nicht rechtzeitig erneuern. Nach ihrem Ablauf lebt ein vorhandener Freistellungsauftrag wieder auf; für darüber hinausgehende Erträge kann Kapitalertragsteuer einbehalten werden. Eine nachträglich vorgelegte NV-Bescheinigung kann je nach Zeitpunkt noch bankseitig berücksichtigt werden; andernfalls lässt sich nicht geschuldete Steuer über die Steuererklärung zurückholen.
  • Das Depot als eigenes Geld betrachten. Es gehört dem Kind. Entnahmen für eigene Zwecke sind nicht vorgesehen.
  • Nach der Werbeaussage kaufen. Die Rückvergütung gilt nur für die aktuell begünstigten Fonds, und die Auswahl kann sich ändern. Passt der Fonds nicht zur Strategie, ist der Vorteil das falsche Argument.
  • Kurz vor dem Ziel investiert bleiben. Wird das Geld zu einem festen Termin gebraucht, gehört das Risiko rechtzeitig heruntergefahren.

So sieht es aus, wenn es läuft

Am Monatsanfang geht der Sparplan ab, zu Geburtstagen kommt etwas von den Großeltern dazu. Sie schauen zwei- oder dreimal im Jahr hinein, sonst passiert nichts – und genau das ist der Sinn eines Zeitraums von bis zu achtzehn Jahren.

Was in dieser Zeit tatsächlich zusammenkommt, hängt von Sparrate, Dauer und Marktentwicklung ab und lässt sich nicht versprechen. Sicher ist nur der Mechanismus: Regelmäßigkeit und ein langer Zeitraum sind die beiden Größen, die Sie selbst in der Hand haben.

Und irgendwann sitzt am Küchentisch ein junger Mensch, der zum ersten Mal ein Depot auf seinen eigenen Namen sieht. Ob daraus eine kluge Entscheidung wird, hängt weniger vom Betrag ab als davon, was Sie ihm bis dahin darüber erzählt haben.

Glossar: die wichtigsten Begriffe

Die Begriffe rund um das Kinderdepot in je einem Satz:

Kinderdepot

Wertpapierdepot auf den Namen des Kindes. Das Kind ist Eigentümer, die gesetzlichen Vertreter verwalten es im Rahmen der Vermögenssorge.

Elterliche Vermögenssorge

Rechtlicher Rahmen, in dem Eltern das Vermögen des Kindes verwalten. Sie handeln nicht als Treuhänder, sind aber an Kindeswohl und Sorgfaltspflichten gebunden.

Sparer-Pauschbetrag

Freibetrag für Kapitalerträge, den auch ein Kind hat. Er wirkt über den Freistellungsauftrag.

Grundfreibetrag

Betrag, bis zu dem das Einkommen steuerfrei bleibt – 2026 sind es 12.348 €. Er besteht unabhängig von einer NV-Bescheinigung.

NV-Bescheinigung

Bescheinigung des Finanzamts, mit der die Bank vom Kapitalertragsteuerabzug absieht. Sie gilt höchstens drei Jahre und endet zum Ende eines Kalenderjahres.

Freistellungsauftrag

Auftrag an den Anbieter, Erträge bis zum Pauschbetrag ohne Steuerabzug auszuzahlen.

TER

Laufende Kosten eines Fonds. Sie werden im Fondsvermögen verrechnet, nicht separat abgebucht.

ETF-Sparplan

Regelmäßiger Kauf von Fondsanteilen in fester Höhe. Der übliche Weg beim langfristigen Aufbau.

Sparpaten

Funktion, über die Verwandte und Freunde per Einladungslink einzahlen können – ohne eigenes Konto beim Anbieter.

Kursrisiko

Wertschwankungen der Anlage. Beim Depot vorhanden; eine Einlagensicherung greift für Wertpapiere nicht.

Anlagehorizont

Zeitraum bis zur geplanten Verwendung. Je näher der Termin, desto weniger passt ein hohes Risiko.

Volljährigkeit

Mit 18 geht die volle Verfügung über das Depot auf das Kind über.

Häufige Fragen

Was kostet das Kinderdepot?

Depotführung und Sparpläne sind ohne Gebühr; für Einzeltrades fällt eine Pauschale an, deren Höhe der Anbieter ausweist. Bei ausgewählten Vanguard-ETFs wird die Fondskosten-Erstattung („Kindergeld“) gutgeschrieben.

Wem gehört das Depot?

Rechtlich dem Kind – von Anfang an. Das Vermögen gehört dem Kind; die Eltern beziehungsweise gesetzlichen Vertreter verwalten es im Rahmen der elterlichen Vermögenssorge und müssen dabei das Kindeswohl und ihre gesetzlichen Sorgfaltspflichten beachten. Mit 18 erhält das Kind die volle Verfügung.

Wie viel bleibt steuerfrei?

Sparer-Pauschbetrag von 1.000 € plus Grundfreibetrag, 2026 sind das 12.348 € – zusammen theoretisch eine Größenordnung von 13.348 €, sofern kein anderes zu versteuerndes Einkommen den Grundfreibetrag beansprucht. Es zählen alle Einkünfte des Kindes.

Können auch Großeltern einzahlen?

Ja, über die Sparpaten-Funktion per Einladungslink – ab 1 € und ohne eigenes Trade-Republic-Konto.

Brauchen beide Elternteile ein Konto?

Bei gemeinsamer elterlicher Sorge müssen beide gesetzlichen Vertreter zustimmen und jeweils ein eigenes Trade-Republic-Konto haben. Bei alleinigem Sorgerecht ist die Zustimmung eines zweiten Elternteils nicht erforderlich.

Was ist die NV-Bescheinigung und wann brauche ich sie?

Der Grundfreibetrag besteht unabhängig von der NV-Bescheinigung. Die NV-Bescheinigung bewirkt, dass die Bank über den Freistellungsauftrag hinaus vom Kapitalertragsteuerabzug absieht, wenn voraussichtlich keine Einkommensteuer entsteht. Ohne sie kann zunächst Steuer einbehalten werden; eine nicht geschuldete Steuer lässt sich über die Einkommensteuerveranlagung zurückholen. Sie darf höchstens drei Jahre gelten und endet jeweils zum Ende eines Kalenderjahres.

Zählen andere Einkünfte des Kindes mit?

Ja. In die steuerfreie Spanne fließen alle Einkünfte des Kindes ein, etwa aus einem Ferienjob oder Zinsen bei einer anderen Bank.

Kann ich Geld aus dem Depot für mich entnehmen?

Nein. Das Vermögen gehört dem Kind; die Eltern beziehungsweise gesetzlichen Vertreter verwalten es im Rahmen der elterlichen Vermögenssorge und müssen dabei das Kindeswohl und ihre gesetzlichen Sorgfaltspflichten beachten. Auszahlungen dürfen nur im Interesse des Kindes erfolgen. Wer Zugriff behalten möchte, spart besser auf den eigenen Namen – ohne die Freibeträge des Kindes.

Was passiert mit 18?

Das Kind erhält die volle Verfügung über das Depot und entscheidet allein, was damit geschieht. Eine Zweckbindung gibt es nicht.

Wirkt sich das Depot auf BAföG oder die Familienversicherung aus?

Beim BAföG kann das Depot als Vermögen des Kindes berücksichtigt werden. Bei der gesetzlichen Familienversicherung zählt dagegen nicht der Depotwert, sondern das regelmäßige Gesamteinkommen, zu dem auch relevante Kapitalerträge gehören können. Der steuerliche Grundfreibetrag ist dabei nicht die Einkommensgrenze der Familienversicherung. Welche Grenzen im Einzelfall gelten, gehört vor der Entscheidung bei der zuständigen Stelle geklärt.

Ist das „Kindergeld“ eine staatliche Leistung?

Nein. Gemeint ist eine Rückvergütung der laufenden Fondskosten bei aktuell begünstigten ETFs, die monatlich wieder angelegt wird. Nach den aktuellen Sonderbedingungen besteht kein Anspruch auf das Trade Republic Kindergeld: Die begünstigten ETFs können jederzeit geändert und das Programm mit zwei Wochen Frist beendet werden. Die monatliche Rückvergütung setzt unter anderem voraus, dass am Monatsende noch eine entsprechende Position gehalten wird, und ist auf ein Anlagevolumen von 500.000 Euro je Kindergeld-ETF begrenzt.

Kann ich den Sparplan pausieren oder ändern?

Ja, Betrag und Rhythmus lassen sich jederzeit anpassen oder aussetzen. Für den langfristigen Aufbau ist Regelmäßigkeit trotzdem die wichtigste Größe.

Was passiert, wenn ich das Depot vorzeitig auflösen will?

Verkauf und Auszahlung sind möglich, das Geld bleibt aber Vermögen des Kindes und ist für dessen Zwecke einzusetzen. Kursverluste zum Zeitpunkt des Verkaufs sind möglich.

Lohnt sich ein Kinderdepot bei kurzem Zeitraum?

Eher nicht. Wird das Geld in wenigen Jahren gebraucht, passt eine schwankende Anlage schlecht. Dann sind verzinste, verfügbare Konten der ruhigere Weg.

Fazit

Das Trade Republic Kinderdepot ist ein günstiger, moderner Weg, um früh für ein Kind Vermögen aufzubauen – mit Sparplänen ab 1 €, den Steuerfreibeträgen des Kindes und praktischen Extras wie Sparpaten und ETF-Kostenerstattung. Man sollte wissen, dass „Kindergeld“ hier eine TER-Erstattung meint und dass das Geld mit 18 dem Kind gehört. Für einen langen Anlagehorizont kann ein Kinderdepot ein geeigneter Baustein sein, wenn die gewählte Anlage zur Risikotragfähigkeit und zum geplanten Verwendungszeitpunkt passt. Kursverluste bleiben jederzeit möglich.

Quellen und Stand: Angaben zum Kinderdepot nach den Produktinformationen von Trade Republic sowie den Sonderbedingungen Kinderdepot in der Version 07.08, Stand 7/2026. Steuerliche Aussagen beruhen auf § 44a EStG sowie den für 2026 geltenden Freibeträgen; die Angaben zur Ausbildungsförderung auf §§ 27 bis 29 BAföG, die zur Familienversicherung auf § 10 SGB V. Stand dieser Seite: 25. August 2026. Konditionen und Rechtslage ändern sich – maßgeblich sind die jeweils aktuellen Angaben des Anbieters und der zuständigen Stellen.

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