Wer erfährt von meiner Privatinsolvenz? Veröffentlichung, Register und Arbeitgeber
Die Angst vor der Blamage hält mehr Menschen von der Insolvenz ab als die Angst vor dem Verfahren selbst. Die Wahrheit ist unspektakulärer, als die meisten fürchten – aber sie hat zwei Haken, die man kennen sollte. Hier steht, wer wirklich davon erfährt, wo es steht und wie lange.
Kurz beantwortet: Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens wird im gemeinsamen Internetportal der Länder öffentlich bekannt gemacht. Bei natürlichen Personen, die keine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit ausüben oder ausgeübt haben, wird die Suche spätestens zwei Wochen nach dem ersten Veröffentlichungstag eingeschränkt. Veröffentlichungen zum Insolvenzverfahren werden spätestens sechs Monate nach Aufhebung oder rechtskräftiger Einstellung gelöscht. Für die Entscheidung über die Restschuldbefreiung gilt eine eigene Sechsmonatsfrist ab Rechtskraft. Der Arbeitgeber kann durch die Mitteilung über die Abtretung der pfändbaren Bezüge davon erfahren. Familie, Nachbarn und Kollegen werden nicht automatisch informiert.
Privatinsolvenz Veröffentlichung: wo sie öffentlich einsehbar ist
Die Privatinsolvenz wird bundesweit im gemeinsamen Insolvenzportal der Länder veröffentlicht. Dort stellen die zuständigen Insolvenzgerichte ihre Bekanntmachungen bereit.
Warum wird die Privatinsolvenz veröffentlicht?
Die Veröffentlichung dient dazu, dass Gläubiger vom Verfahren erfahren und ihre Forderungen anmelden können. Sie soll insbesondere unbekannten Gläubigern die Teilnahme ermöglichen. Eine später erteilte Restschuldbefreiung wirkt grundsätzlich aber auch gegenüber Insolvenzgläubigern, die ihre Forderung nicht angemeldet haben; gesetzliche Ausnahmen bleiben bestehen.
Wie kann man eine Privatinsolvenz einsehen?
Während der ersten zwei Wochen nach der Veröffentlichung ist die Suche weniger stark eingeschränkt. Bei natürlichen Personen, die keine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit ausüben oder ausgeübt haben, wird die Suche spätestens zwei Wochen nach dem ersten Veröffentlichungstag eingeschränkt. Danach müssen der Sitz des Insolvenzgerichts und zusätzlich der Familienname, der Wohnsitz oder das gerichtliche Aktenzeichen angegeben werden.
Wo wird die Restschuldbefreiung veröffentlicht?
Die Entscheidung über die Restschuldbefreiung wird ebenfalls im gemeinsamen Insolvenzportal veröffentlicht. Sie steht dort als gerichtlicher Beschluss und bildet kein separates Register. Für ihre Löschung gilt eine eigene Frist von sechs Monaten ab Rechtskraft der Entscheidung.
Der wichtige Punkt: Bei natürlichen Personen, die keine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit ausüben oder ausgeübt haben, wird die Suche spätestens zwei Wochen nach dem ersten Veröffentlichungstag eingeschränkt. Danach müssen der Sitz des Insolvenzgerichts und zusätzlich der Familienname, der Wohnsitz oder das gerichtliche Aktenzeichen angegeben werden. Die Veröffentlichungen zum Insolvenzverfahren werden spätestens sechs Monate nach Aufhebung oder rechtskräftiger Einstellung gelöscht. Die Entscheidung über die Restschuldbefreiung wird sechs Monate nach ihrer Rechtskraft entfernt. Nach Angaben der SCHUFA werden die entsprechenden Informationen gelöscht, sobald sie auch aus dem öffentlichen Verzeichnis entfernt wurden. Andere eigenständige Negativmerkmale können jedoch eigenen Speicherfristen unterliegen.
Arbeitgeber: Wann erfährt der Betrieb davon?
Der Arbeitgeber kann durch die Mitteilung über die Abtretung der pfändbaren Bezüge vom Verfahren erfahren. Der Treuhänder unterrichtet den zur Zahlung des Arbeitsentgelts Verpflichteten über die Abtretung. Liegt das Einkommen über der maßgeblichen Pfändungsfreigrenze, führt der Arbeitgeber den pfändbaren Betrag ab. Liegt es darunter, erfährt er zwar möglicherweise von der Abtretung, muss aber keinen Betrag abführen. Wie hoch die Grenze im Einzelfall ist, hängt insbesondere von den berücksichtigten Unterhaltspflichten ab.
Die aktuellen Pfändungsfreigrenzen und die Auswirkungen von Unterhaltspflichten findest du in der Übersicht zu den Pfändungsfreigrenzen.
Was der Arbeitgeber erfährt – und was nicht
Er erfährt von der Abtretung und davon, ob ein pfändbarer Betrag abzuführen ist. Die Information darf innerhalb des Betriebs nur von den Stellen verarbeitet werden, die sie für die Lohnabrechnung oder die Erfüllung der damit verbundenen Pflichten benötigen. Welche Schulden bestehen und wie hoch die Gesamtschulden sind, erfährt der Arbeitgeber dadurch nicht.
Privatinsolvenz und Kündigung: darf mir gekündigt werden?
Für sich genommen ist die Privatinsolvenz kein eigenständiger Kündigungsgrund. Ob eine Kündigung wirksam wäre, richtet sich nach dem anwendbaren Kündigungsschutz, der Tätigkeit und dem Einzelfall – in Vertrauens- oder Zuverlässigkeitspositionen lohnt eine arbeitsrechtliche Prüfung.
Muss ich es von mir aus sagen?
Eine allgemeine Pflicht, den Arbeitgeber ungefragt zu informieren, gibt es nicht. In einzelnen Berufen können arbeits- oder berufsrechtliche Anzeigepflichten bestehen. Wer unsicher ist, klärt das mit der Schuldnerberatung oder einer arbeitsrechtlichen Beratung, bevor er etwas mitteilt.
Wer erfährt davon? Vermieter, Bank, Familie und Nachbarn
| Wer | Erfährt davon? |
|---|---|
| Gläubiger | Bekannte Gläubiger werden beteiligt; unbekannte Gläubiger können durch die Veröffentlichung vom Verfahren erfahren. |
| Insolvenzgericht, Treuhänder | Ja |
| Arbeitgeber | Kann durch die Mitteilung über die Abtretung davon erfahren |
| Bank / Auskunfteien | Banken erfahren davon insbesondere, wenn sie selbst Gläubiger sind oder eine Bonitätsprüfung durchführen. Auskunfteien können Informationen aus öffentlichen Verzeichnissen übernehmen. |
| Vermieter | Nur, wenn er gezielt sucht oder eine Bonitätsauskunft verlangt |
| Ehepartner, Familie | Keine automatische Mitteilung; sie können durch Mithaftung, gemeinsame Unterlagen oder eine gezielte Suche davon erfahren. |
| Nachbarn, Kollegen, Bekannte | Keine automatische Mitteilung; während der Veröffentlichungsdauer ist eine gezielte Suche im Insolvenzportal möglich. |
| Jobcenter, Behörden | Nur im Rahmen ihrer eigenen Verfahren |
Informiert oder beteiligt werden vor allem das Insolvenzgericht, der Treuhänder, bekannte Gläubiger und gegebenenfalls der Arbeitgeber. Familie, Nachbarn und Kollegen erhalten keine automatische Mitteilung.
Und das Schuldnerverzeichnis?
Das Schuldnerverzeichnis der Vollstreckungsgerichte ist ein anderes Register als das Insolvenzportal. Ein Eintrag wird grundsätzlich drei Jahre nach der Eintragungsanordnung automatisch gelöscht. Eine frühere Löschung ist unter anderem möglich, wenn die vollständige Befriedigung des Gläubigers oder der Wegfall des Eintragungsgrundes nachgewiesen wird. Die Restschuldbefreiung allein bewirkt nicht automatisch in jedem Fall eine vorzeitige Löschung.
Anzeige · nach der Restschuldbefreiung
Nach dem Verfahren: Neustart
Während des laufenden Verfahrens ist eine gewöhnliche Finanzierung meist nicht realistisch. Nach der Restschuldbefreiung und der anschließenden Löschung der Insolvenzangaben aus dem öffentlichen Verzeichnis und bei der SCHUFA kann eine erneute Einzelfallprüfung sinnvoll sein.
Häufige Fragen
Wie lange steht die Privatinsolvenz im Internet?
Bei natürlichen Personen, die keine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit ausüben oder ausgeübt haben, wird die Suche spätestens zwei Wochen nach dem ersten Veröffentlichungstag eingeschränkt. Danach müssen der Sitz des Insolvenzgerichts und zusätzlich der Familienname, der Wohnsitz oder das gerichtliche Aktenzeichen angegeben werden. Gelöscht werden die Veröffentlichungen zum Insolvenzverfahren spätestens sechs Monate nach Aufhebung oder rechtskräftiger Einstellung. Für die Entscheidung über die Restschuldbefreiung gilt eine eigene Sechsmonatsfrist, die mit deren Rechtskraft beginnt.
Erfährt mein Arbeitgeber von der Privatinsolvenz?
Kenntnis erlangt der Arbeitgeber typischerweise dadurch, dass ihm die Abtretung angezeigt wird oder er die pfändbaren Bezüge berechnen soll. Ob am Ende überhaupt etwas abzuführen ist, richtet sich nach Einkommenshöhe und berücksichtigten Unterhaltspflichten.
Kann ich wegen der Insolvenz gekündigt werden?
Eine Privatinsolvenz ist für sich genommen grundsätzlich kein eigenständiger Kündigungsgrund. Ob eine Kündigung wirksam wäre, hängt jedoch vom anwendbaren Kündigungsschutz, der konkreten Tätigkeit und den Umständen des Einzelfalls ab. Bei besonderen Vertrauens- oder Zuverlässigkeitspositionen sollte die Situation arbeitsrechtlich geprüft werden.
Kann jeder nach mir suchen?
Die Abfrage muss den Sitz des Insolvenzgerichts enthalten und zusätzlich mindestens eine weitere Angabe – Familienname, Wohnsitz oder das gerichtliche Aktenzeichen.
Was bleibt nach der Löschung der Bekanntmachung?
Nach Angaben der SCHUFA werden Informationen über das Verbraucherinsolvenzverfahren und die Restschuldbefreiung unmittelbar gelöscht, sobald die jeweilige Veröffentlichung aus dem öffentlichen Verzeichnis entfernt wurde. Andere Zahlungsstörungen oder Einträge aus dem Schuldnerverzeichnis können eigenen Speicherfristen unterliegen. Stimmen die Daten nach Ablauf der Frist nicht, sollte eine Berichtigung verlangt werden.
Privatinsolvenz und Vermieter oder Bank: sehen sie die Bekanntmachung?
Vermieter und Banken können grundsätzlich selbst im Insolvenzportal suchen. In der Praxis erfolgt eine Bonitätsprüfung jedoch häufig über eine Auskunftei. Banken erfahren außerdem davon, wenn sie selbst zu den Gläubigern gehören. Nach Angaben der SCHUFA werden Informationen über das Verbraucherinsolvenzverfahren und die Restschuldbefreiung gelöscht, sobald die jeweilige Veröffentlichung aus dem öffentlichen Verzeichnis entfernt wurde.
Privatinsolvenz: erfahren Familie und Nachbarn davon?
Nicht durch das Verfahren selbst. Es gibt keine Benachrichtigung an Angehörige, keinen Aushang und keinen Eintrag, den jemand zufällig findet. Wer die Bekanntmachung sehen will, muss gezielt suchen – und dafür nach den ersten zwei Wochen den Sitz des Insolvenzgerichts sowie zusätzlich Familienname, Wohnsitz oder Aktenzeichen kennen. Die Privatinsolvenz zu googeln führt in aller Regel nicht zum Ziel, weil die Bekanntmachungen nicht in gewöhnlichen Suchmaschinen erscheinen.
Gilt für Beamte und Selbstständige etwas anderes?
Bei Beamten kann der Dienstherr über die Besoldungsstelle von einer Pfändung erfahren; ob und welche dienstrechtlichen Folgen daran hängen, richtet sich nach dem jeweiligen Dienstrecht und der Tätigkeit. Selbstständige durchlaufen in der Regel nicht die Verbraucher-, sondern die Regelinsolvenz – dort ist der Kreis der Beteiligten größer, weil Geschäftspartner als Gläubiger auftreten und Post vom Gericht erhalten.
Kann ich die Privatinsolvenz vollständig geheim halten?
Vollständig anonym ist das Verfahren nicht: Die Bekanntmachung ist für eine begrenzte Zeit gezielt abrufbar, Gläubiger werden ohnehin beteiligt, und der Arbeitgeber kann durch die Mitteilung über die Abtretung davon erfahren. Im privaten Umfeld bleibt es aber meist unbemerkt, weil niemand ohne konkreten Anlass danach sucht.
Was passiert bei einem Umzug während des Verfahrens?
Einen Wohnsitzwechsel musst du dem Insolvenzgericht und dem Treuhänder unverzüglich anzeigen. Das gehört zu deinen Mitwirkungspflichten. Für die Bekanntmachung ändert sich dadurch nichts Grundsätzliches.
Mehr zum Verfahren
Wie das Verfahren zeitlich abläuft – die vier Phasen, die drei Jahre und der Punkt, an dem du wirklich schuldenfrei bist – steht in Privatinsolvenz: Ablauf, Dauer und die Phasen. Dort wird auch aufgeräumt mit den widersprüchlichen Zahlen im Netz: Fünf oder sechs Jahre stammen aus der alten Rechtslage, heute sind es drei. Wer den Ablauf einmal im Kopf hat, weiß bei jedem Schreiben vom Gericht, an welcher Stelle er gerade steht.
Die Angst vor den Kosten hält viele jahrelang vom Verfahren ab – meist ohne Grund. Was Gericht und Treuhänder verlangen, warum das gestundet wird und wie du kostenlos an die Beratung kommst, steht in Privatinsolvenz Kosten: was das Verfahren kostet. Dort steht auch, woran du gewerbliche „Insolvenzberater" erkennst, die vierstellige Beträge für etwas verlangen, das nichts kosten darf.
Nach Angaben der SCHUFA werden die Informationen zum Verbraucherinsolvenzverfahren und zur Restschuldbefreiung gelöscht, sobald der jeweilige Eintrag aus dem öffentlichen Verzeichnis entfernt wurde. Was zu tun ist, wenn nach Ablauf der Frist noch etwas gespeichert ist, steht in SCHUFA-Eintrag löschen nach Privatinsolvenz.
Ob das Verfahren überhaupt der richtige Weg ist, entscheidet eine einzige Rechnung. Umschuldung oder Privatinsolvenz stellt beide Wege gegenüber und nennt die Grenze, ab der Umschulden nur noch eine gestreckte Schuld ist. Wer zu lange umschuldet, verliert Jahre – wer zu früh aufgibt, verschenkt eine Lösung, die er noch hatte.
Die Frage, die im Verfahren jeden Monat zählt, ist nicht die nach der Dauer, sondern die nach dem Freibetrag: Privatinsolvenz – was darf ich behalten zeigt, wie viel Einkommen dir bleibt, warum jedes Kind den Betrag anhebt und was mit Auto, Eigenheim, Lebensversicherung und Weihnachtsgeld passiert. Dort steht auch der Fehler, der die Restschuldbefreiung kostet: Vermögen vor dem Antrag beiseitezuschaffen.
Weiterlesen
Nach Angaben der SCHUFA werden Informationen über das Verbraucherinsolvenzverfahren und die Restschuldbefreiung unmittelbar gelöscht, sobald die jeweilige Veröffentlichung aus dem öffentlichen Verzeichnis entfernt wurde. Andere Zahlungsstörungen oder Registereinträge können dagegen eigenen Speicherfristen unterliegen. Stimmen die Daten nach Ablauf der Frist nicht, kannst du eine Berichtigung verlangen – wie das geht, steht in SCHUFA-Eintrag löschen lassen.
Während des Verfahrens ist der praktische Schutz wichtiger als die Sorge um den Ruf: Ohne P-Konto kann dein Konto blockiert werden, obwohl das Geld dir zusteht. Wie viel vom Einkommen pfändbar ist, entscheidet darüber, ob und in welcher Höhe der Arbeitgeber tatsächlich einen Betrag abführen muss. Die aktuellen Werte stehen unter Pfändungsfreigrenzen.
Und wenn du noch zögerst: Die kostenlose Schuldnerberatung geht mit dir durch, was in deinem Fall öffentlich wird und was nicht – bevor du irgendetwas unterschreibst. Alle Begriffe im Glossar.
Über den Autor: Michael Radtke schreibt auf alarm.de über Finanzen, Kredit und digitale Sicherheit. Der Anspruch: keine Versprechen, die niemand halten kann – sondern die Wege benennen, die es wirklich gibt, und die Fallen, die dabei lauern.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts-, Schuldner- oder Insolvenzberatung. Ob eine Finanzierung möglich ist, entscheidet der jeweilige Anbieter im Einzelfall. Einzelne Links auf dieser Seite sind Werbelinks – klickst du darauf und schließt ab, erhalten wir eine Provision. Für dich ändert sich am Preis nichts.