Was passiert mit meinem laufenden Kredit bei Privatinsolvenz?
Die Insolvenz steht im Raum – und der Autokredit läuft noch. Muss ich weiterzahlen? Ist das Auto weg? Und was ist mit meinem Vater, der damals gebürgt hat? Diese Fragen entscheiden über viel Geld und können auch Beziehungen belasten. Hier stehen die Antworten, geordnet nach Kreditart – vom Ratenkredit über Leasing und Immobiliendarlehen bis zum Konto.
Kurz beantwortet
- Nicht eigenmächtig weiterzahlen oder stoppen. Forderungen aus der Zeit vor der Verfahrenseröffnung werden grundsätzlich im Insolvenzverfahren behandelt. Bei Sicherheiten und fortbestehenden Verträgen muss das weitere Vorgehen mit Insolvenzverwalter oder Schuldnerberatung abgestimmt werden.
- Die Restschuldbefreiung erfasst grundsätzlich den offenen Rest gewöhnlicher Insolvenzforderungen. Gesetzliche Ausnahmen – etwa bestimmte Forderungen nach § 302 InsO – bleiben bestehen.
- Sicherheiten bleiben wirksam. Ein sicherungsübereignetes Auto oder eine grundpfandrechtlich gesicherte Immobilie kann verwertet werden.
- Bürgen und Mitkreditnehmer haften weiter. Die Restschuldbefreiung des Schuldners beseitigt ihre eigene Haftung nicht.
- Ein Konto bleibt möglich. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen besteht ein Anspruch auf ein Basiskonto; ein bestehendes Zahlungskonto kann als P-Konto geführt werden.
Der Grundsatz – und warum Sicherheiten eine Ausnahme sind
Insolvenzgläubiger können Forderungen, die bereits bei Verfahrenseröffnung begründet waren, grundsätzlich nur nach den Regeln des Insolvenzverfahrens verfolgen. Das bedeutet aber nicht, dass ausnahmslos jeder Gläubiger gleichsteht: Banken mit einer Grundschuld, einer Sicherungsübereignung oder einem anderen Absonderungsrecht dürfen sich vorrangig aus der jeweiligen Sicherheit befriedigen. Auch Masseverbindlichkeiten folgen eigenen Regeln.
Deshalb solltest du Kreditraten weder vorschnell einstellen noch einzelne Gläubiger eigenmächtig bevorzugen. Bei einem gewöhnlichen unbesicherten Ratenkredit wird die offene Forderung regelmäßig zur Insolvenzforderung. Bei einem besicherten Kredit, einem Leasingvertrag oder einem Vertrag, den der Insolvenzverwalter fortführen möchte, kann die Lage anders sein. Die konkrete Zahlungsweise gehört vorab mit dem Insolvenzverwalter oder einer anerkannten Schuldnerberatung geklärt.
Verbindlichkeiten aus der Zeit vor der Eröffnung gehören grundsätzlich in das Verfahren. Neue Verpflichtungen, die du erst danach selbst eingehst, werden von der laufenden Restschuldbefreiung nicht erfasst. Vorsätzlich oder grob fahrlässig begründete unangemessene neue Verbindlichkeiten können außerdem die Restschuldbefreiung gefährden.
Der pfändbare Teil des Einkommens fließt während der maßgeblichen Verfahrens- und Abtretungsphase an Insolvenzverwalter beziehungsweise Treuhänder. Einzelvollstreckungen von Insolvenzgläubigern sind während des Verfahrens grundsätzlich gesperrt. Wie viel dir verbleibt, steht in Privatinsolvenz: was darf ich behalten.
Erst nach dem Verfahren sinnvoll prüfen
Während einer laufenden Privatinsolvenz ist ein neuer Kredit schwer erhältlich, wird nicht von der laufenden Restschuldbefreiung erfasst und ist häufig keine tragfähige Lösung. Nach dem Verfahren kann eine unverbindliche Prüfung möglich sein. Achte darauf, ob der jeweilige Anbieter für den ersten Vergleich eine Konditionsanfrage verwendet.
Welche Kreditart was bedeutet
Die wichtigste Unterscheidung lautet: Gibt es eine verwertbare Sicherheit oder eine weitere haftende Person? Dann kann die Bank auf diese zusätzliche Rechtsposition zugreifen. Bei einem gewöhnlichen unbesicherten Kredit bleibt dagegen regelmäßig eine Insolvenzforderung, die nach Abschluss des Verfahrens von der Restschuldbefreiung erfasst wird – vorbehaltlich der gesetzlichen Ausnahmen.
Der Punkt, der Familien belastet: Bürge und Mitkreditnehmer
Deine Restschuldbefreiung befreit grundsätzlich dich von den erfassten Insolvenzforderungen. Sie beseitigt nicht die Rechte der Bank gegen einen wirksam verpflichteten Bürgen oder Mitkreditnehmer. Deshalb kann die Bank die andere Person nach den Bedingungen des Vertrags beziehungsweise der Bürgschaft in Anspruch nehmen.
Ein Mitkreditnehmer ist selbst Vertragspartei und haftet aus dem Kreditvertrag. Ein Bürge haftet aus der Bürgschaft. Bei einer selbstschuldnerischen Bürgschaft kann die Einrede der Vorausklage ausgeschlossen sein, sodass die Bank nicht zunächst erfolglos gegen den Hauptschuldner vollstrecken muss. Ob eine Angehörigenbürgschaft wirksam ist, kann allerdings eine eigene rechtliche Prüfung erfordern.
Informiere die betroffene Person möglichst früh und lass Vertrag sowie Bürgschaft prüfen. Zahlt der Bürge an die Bank, entsteht grundsätzlich ein Rückgriffsanspruch gegen dich. Die Restschuldbefreiung wirkt nach § 301 InsO jedoch auch gegenüber dem Bürgen oder anderen Rückgriffsberechtigten in gleicher Weise wie gegenüber den Insolvenzgläubigern – und zwar grundsätzlich auch dann, wenn die Forderung nicht angemeldet wurde.
Das Auto: darf ich es behalten?
Hier müssen zwei Fälle getrennt werden. Gehört das Fahrzeug dir unbelastet, kann es unpfändbar sein, wenn du oder eine mit dir zusammenlebende Person es für die Erwerbstätigkeit oder aus gesundheitlichen Gründen benötigt. Ein vergleichsweise wertvolles Fahrzeug kann trotzdem gegen ein günstigeres Ersatzfahrzeug ausgetauscht werden.
Bei einem finanzierten Auto ist die Lage anders: Wurde das Fahrzeug der Bank zur Sicherheit übereignet, besitzt die Bank regelmäßig ein Absonderungsrecht. Die berufliche Notwendigkeit verhindert die Verwertung dieser Sicherheit nicht automatisch. Eine Fortführung kommt nur in Betracht, wenn Bank und Insolvenzverwaltung mitspielen und die Finanzierung dauerhaft tragfähig ist.
Dokumentiere Arbeitsweg, fehlende öffentliche Verkehrsmittel, gesundheitliche Gründe, Fahrzeugwert und Finanzierungsstand. Übertrage oder verkaufe das Fahrzeug nicht eigenmächtig an Verwandte. Solche Handlungen können angefochten werden und im schlimmsten Fall die Restschuldbefreiung gefährden.
Leasing und finanzierte Ware
Ein Leasingfahrzeug gehört dem Leasinggeber. Ob der Vertrag fortgesetzt wird oder das Fahrzeug zurückzugeben ist, hängt vom Vertrag, vom Zahlungsstand und von der Behandlung des gegenseitigen Vertrags im Insolvenzverfahren ab. Rückstände aus der Zeit vor der Eröffnung sind grundsätzlich Insolvenzforderungen; Forderungen aus einer wirksam fortgeführten Nutzung können anders einzuordnen sein.
Bei finanzierten Möbeln, Küchen, Elektronik oder einer Photovoltaikanlage muss geprüft werden, ob Eigentumsvorbehalt oder andere Sicherungsrechte bestehen. Dass ein Gegenstand für den Haushalt wichtig ist, beseitigt ein Eigentums- oder Sicherungsrecht des Verkäufers nicht automatisch. Auch hier gilt: nicht eigenmächtig verkaufen, verschenken oder zurückgeben.
Und die Immobilie?
Ein Immobiliendarlehen ist regelmäßig durch eine Grundschuld oder Hypothek gesichert. Diese Rechte werden durch die Privatinsolvenz und die spätere Restschuldbefreiung nicht beseitigt. Die Bank kann daher ihre Sicherheit verwerten; möglich sind ein freihändiger Verkauf oder eine Zwangsversteigerung.
Eine Fortführung ist nicht grundsätzlich ausgeschlossen, setzt aber eine tragfähige Finanzierung und die Mitwirkung von Bank und Insolvenzverwaltung voraus. Reicht ein Verwertungserlös nicht aus, ist die verbleibende persönliche Forderung grundsätzlich eine Insolvenzforderung und wird von der Restschuldbefreiung erfasst, soweit keine gesetzliche Ausnahme vorliegt.
Bei Miteigentum gehört nicht automatisch der Anteil des anderen Eigentümers zur Insolvenzmasse. Die Verwertung des Schuldneranteils kann die gemeinsame Immobilie dennoch erheblich gefährden. Dieser Fall gehört frühzeitig in fachkundige Beratung.
Was mit Konto, Dispo und Kreditkarte passiert
Eine Privatinsolvenz beendet das Girokonto nicht automatisch. Banken können jedoch Kreditkarte und Dispo kündigen oder fällig stellen; auch eine Kontokündigung ist je nach Vertrag und Umständen möglich. Für den laufenden Zahlungsverkehr gelten folgende Punkte:
- Basiskonto: Institute, die Zahlungskonten für Verbraucher anbieten, müssen unter den gesetzlichen Voraussetzungen grundsätzlich einen Basiskontovertrag abschließen. Gesetzlich geregelte Ablehnungsgründe bleiben bestehen, etwa ein bereits nutzbares Zahlungskonto.
- P-Konto: Eine natürliche Person kann verlangen, dass ihr bestehendes Zahlungskonto als Pfändungsschutzkonto geführt wird. Das P-Konto wird ausschließlich auf Guthabenbasis geführt.
- Nur ein P-Konto: Jede Person darf nur ein Pfändungsschutzkonto unterhalten.
- Kontowahl: Bestehen beim kontoführenden Institut eigene offene Forderungen, sollte die Kontosituation frühzeitig geprüft werden. Aufrechnung, Pfändungsschutz und Insolvenzrecht greifen hier ineinander.
- Dispo: Eine neue Kreditlinie wird während des Verfahrens normalerweise nicht eingeräumt.
Einen Engpass nicht mit neuen Schulden lösen
Ein neuer Kredit wird nicht von der laufenden Restschuldbefreiung erfasst. Ein Gehaltsvorschuss greift dagegen auf bereits erarbeiteten Lohn vor. Auch das sollte wegen möglicher Gebühren und der pfändungsrechtlichen Behandlung nur nach Prüfung der eigenen Situation genutzt werden. Kreditvermittler sind erst für die Zeit nach dem Verfahren sinnvoll.
Versicherungen, Verträge und Altersvorsorge
Eine Privatinsolvenz beendet laufende Versicherungs-, Strom-, Telefon- oder ähnliche Verträge nicht automatisch. Ob ein Vertrag fortbesteht, gekündigt wird oder nur gegen laufende Zahlung weiterläuft, hängt von Vertragsart, Rückständen und den insolvenzrechtlichen Regeln ab. Rückstände aus der Zeit vor der Verfahrenseröffnung sind grundsätzlich Insolvenzforderungen.
Kapitalbildende Lebens- und Rentenversicherungen mit Rückkaufswert können zur Insolvenzmasse gehören und verwertet werden. Für bestimmte Altersvorsorgeprodukte oder besonders ausgestaltete Verträge kann Pfändungsschutz bestehen. Kündige oder übertrage solche Verträge nicht eigenmächtig, bevor die rechtliche Einordnung geklärt wurde.
Wer von der Insolvenz erfährt
Der Arbeitgeber erfährt nicht in jedem Fall automatisch von der Privatinsolvenz. Er wird aber regelmäßig einbezogen, wenn er pfändbare Lohnanteile an Insolvenzverwalter oder Treuhänder abführen muss oder bereits eine Lohnpfändung bearbeitet. Die Insolvenz allein ist grundsätzlich kein allgemeiner Kündigungsgrund; bei besonderen Vertrauens- oder Vermögenspositionen kann dennoch eine individuelle arbeitsrechtliche Prüfung nötig sein.
Das Verfahren wird im Insolvenzportal der Länder öffentlich bekannt gemacht. Die Veröffentlichung ist jedoch zeitlich begrenzt und nicht mit einer allgemeinen Mitteilung an Vermieter, Nachbarn oder Bekannte gleichzusetzen. Einzelheiten stehen in Wer erfährt von meiner Privatinsolvenz.
Danach: der Weg zurück
Mit der Restschuldbefreiung bist du von den erfassten Insolvenzforderungen befreit. Ausgenommen bleiben insbesondere die Forderungen, die § 302 InsO nennt, sowie Rechte an Sicherheiten. Einen automatischen Anspruch auf einen neuen Kredit gibt es danach nicht: Banken entscheiden weiterhin nach Einkommen, Haushaltsrechnung, Sicherheiten, SCHUFA-Daten und ihren eigenen Annahmekriterien.
Die SCHUFA löscht die Information über die erteilte Restschuldbefreiung derzeit grundsätzlich sechs Monate nach der Erteilung beziehungsweise spiegelbildlich zur Löschung aus dem öffentlichen Verzeichnis. Die Löschung erfolgt regulär automatisch. Prüfe anschließend deine Datenkopie und beanstande nur falsche oder überfällige Informationen.
Welche Forderungen trotz Restschuldbefreiung bestehen bleiben, erklärt Welche Schulden bleiben trotz Restschuldbefreiung. Für einen späteren Angebotsvergleich solltest du eine Konditionsanfrage nutzen; sie beeinflusst den SCHUFA-Score nicht und wird lediglich zu Dokumentationszwecken gespeichert.
Häufige Fragen
Muss ich meinen Kredit in der Privatinsolvenz weiter abzahlen?
Nicht eigenmächtig. Forderungen aus der Zeit vor der Verfahrenseröffnung werden grundsätzlich im Insolvenzverfahren behandelt. Ob bei einem besicherten Kredit oder einem fortgeführten Vertrag noch Zahlungen sinnvoll oder erforderlich sind, muss mit dem Insolvenzverwalter oder der Schuldnerberatung geklärt werden.
Was passiert mit den Raten, die ich schon gezahlt habe?
Ordnungsgemäß geleistete Raten bleiben grundsätzlich bei der Bank und haben die offene Forderung vermindert. Bestimmte Zahlungen kurz vor der Verfahrenseröffnung können jedoch vom Insolvenzverwalter geprüft und gegebenenfalls angefochten werden.
Ist mein Auto weg?
Bei einem sicherungsübereigneten Fahrzeug besitzt die finanzierende Bank regelmäßig ein Absonderungsrecht. Die berufliche Notwendigkeit schützt ein fremdfinanziertes Fahrzeug deshalb nicht automatisch vor der Verwertung. Bei einem unbelasteten eigenen Fahrzeug kann die notwendige Nutzung für Arbeit oder Gesundheit dagegen Pfändungsschutz begründen.
Was gilt bei einem Leasingfahrzeug?
Der Leasinggeber bleibt Eigentümer. Ob der Vertrag fortgeführt wird oder das Fahrzeug zurückzugeben ist, hängt vom Vertrag, vom Stand der Zahlungen und von der Entscheidung im Insolvenzverfahren ab. Rückstände aus der Zeit vor der Eröffnung sind grundsätzlich Insolvenzforderungen.
Was passiert mit meinem Bürgen?
Die Restschuldbefreiung schützt nur den insolventen Schuldner. Die Rechte der Bank gegen einen Bürgen bleiben bestehen, soweit die Bürgschaft wirksam ist. Die Bank kann den Bürgen daher nach den Bedingungen der Bürgschaft in Anspruch nehmen.
Und wenn mein Partner mit im Vertrag steht?
Ein Mitkreditnehmer bleibt nach dem Kreditvertrag für die offene Forderung verantwortlich. Die Restschuldbefreiung des anderen Kreditnehmers beseitigt diese eigene vertragliche Haftung nicht.
Kann der Bürge sich das Geld bei mir zurückholen?
Durch seine Zahlung entsteht grundsätzlich ein Rückgriffsanspruch. Die Restschuldbefreiung wirkt gegenüber dem Bürgen oder anderen Rückgriffsberechtigten jedoch in gleicher Weise wie gegenüber den Insolvenzgläubigern. Das gilt grundsätzlich auch dann, wenn die Forderung nicht zur Tabelle angemeldet wurde.
Was ist mit dem Haus?
Grundpfandrechte bleiben bestehen. Die Bank kann ihre Sicherheit verwerten; ein Verkauf oder eine Zwangsversteigerung ist daher möglich. Reicht der Erlös nicht aus, ist die verbleibende Forderung grundsätzlich eine Insolvenzforderung, soweit keine gesetzliche Ausnahme greift.
Wird mein Konto gekündigt?
Eine Insolvenz führt nicht zwingend zur Kündigung des Girokontos. Kreditlinien und Kreditkarten werden aber häufig beendet. Besteht kein nutzbares Zahlungskonto, gibt es unter den gesetzlichen Voraussetzungen einen Anspruch auf ein Basiskonto.
Behalte ich meinen Dispo?
In der Regel nicht. Der in Anspruch genommene Dispo wird als Forderung behandelt und eine neue Kreditlinie wird während des Verfahrens normalerweise nicht eingeräumt. Ein P-Konto darf ausschließlich auf Guthabenbasis geführt werden.
Was passiert mit meinen Versicherungen?
Reine Risikoversicherungen können weiterlaufen, wenn die laufenden Beiträge bezahlt werden und der Versicherer den Vertrag nicht beendet. Kapitalbildende Lebens- oder Rentenversicherungen mit verwertbarem Rückkaufswert können dagegen zur Insolvenzmasse gehören, soweit kein besonderer Pfändungsschutz besteht.
Erfährt mein Arbeitgeber davon?
Das ist möglich, aber nicht in jedem Verfahren automatisch der Fall. Der Arbeitgeber erfährt regelmäßig davon, wenn er pfändbare Lohnanteile abführen muss oder bereits eine Lohnpfändung bearbeitet. Die Privatinsolvenz allein ist kein allgemeiner Kündigungsgrund.
Darf ich während des Verfahrens einen neuen Kredit aufnehmen?
Ein gesetzliches Totalverbot gibt es nicht. Ein neuer Kredit ist während der Insolvenz aber schwer erhältlich, wird nicht von der laufenden Restschuldbefreiung erfasst und kann problematisch werden, wenn dadurch vorsätzlich oder grob fahrlässig unangemessene neue Verbindlichkeiten entstehen.
Wann bekomme ich wieder einen Kredit?
Dafür gibt es keinen festen gesetzlichen Zeitpunkt. Nach der Restschuldbefreiung entscheiden Banken weiterhin nach Einkommen, Haushaltsrechnung, Sicherheiten und ihren eigenen Annahmekriterien. Die Information über die Restschuldbefreiung wird bei der SCHUFA derzeit grundsätzlich sechs Monate nach der Erteilung beziehungsweise nach der Löschung aus dem öffentlichen Verzeichnis entfernt.
Weiterlesen
Wer im laufenden Verfahren dringend Geld benötigt, sollte keine neuen Verpflichtungen eingehen, ohne die Folgen prüfen zu lassen. Neue Schulden werden nicht von der laufenden Restschuldbefreiung erfasst; unangemessene Verbindlichkeiten können zusätzliche Risiken auslösen. Der Leitfaden zum Kredit trotz SCHUFA erklärt die möglichen Wege und ihre Grenzen.
Die Insolvenz ist meist der letzte Schritt einer längeren Entwicklung. Der Ratgeber Raus aus den Schulden über eine Schuldnerberatung zeigt außergerichtliche Einigung, Ratenvereinbarungen und Pfändungsschutz. Staatlich anerkannte kommunale oder gemeinnützige Beratungsstellen arbeiten häufig kostenlos; bei gewerblichen Angeboten müssen Kosten und Anerkennung geprüft werden.
Nach der Insolvenz solltest du zuerst kontrollieren, welche Daten tatsächlich bei Auskunfteien gespeichert sind. In SCHUFA-Score einfach erklärt steht, welche Informationen für die Bonitätsbewertung eine Rolle spielen. Für Angebotsvergleiche sind Konditionsanfragen die richtige Anfrageart.
Eine spätere Umschuldung von Dispo und teuren Krediten ist erst dann sinnvoll, wenn wieder eine dauerhaft tragfähige Haushaltsrechnung besteht und der neue Kredit die Gesamtkosten tatsächlich senkt.
Geht es nur um einen kleinen Betrag, zeigt 1.000 Euro Kredit trotz Privatinsolvenz Alternativen zum klassischen Ratenkredit. Arbeitgebervorschuss, eine Ratenvereinbarung oder der Verkauf nicht benötigter Gegenstände können weniger riskant sein – müssen während des Verfahrens aber ebenfalls mit den insolvenzrechtlichen Pflichten vereinbar sein.
Praxisfälle bündelt Kredit trotz Privatinsolvenz: Erfahrungen. Wichtig ist die Anfrageart: Eine Konditionsanfrage beeinflusst den SCHUFA-Score nicht; eine verbindliche Kreditanfrage ist davon zu unterscheiden.
Warum Filialbanken bei harten Negativmerkmalen häufig ablehnen, erklärt Kredit trotz Insolvenz bei Sparkasse, Targobank und Co.. Die Kreditentscheidung bleibt dennoch eine individuelle Entscheidung der jeweiligen Bank und hängt nicht allein von einem einzigen Scorewert ab.
Über den Autor: Michael Radtke schreibt auf alarm.de über Finanzen, Kredit und digitale Sicherheit. Der Anspruch: keine Versprechen, die niemand halten kann – sondern die Wege benennen, die es wirklich gibt, und die Fallen, die dabei lauern.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts-, Schuldner- oder Insolvenzberatung. Die Behandlung eines Kredits hängt von Vertrag, Sicherheiten und Verfahrensstand ab. Einzelne Links sind Werbelinks; kommt darüber ein Abschluss zustande, kann alarm.de eine Provision erhalten. Für dich erhöht sich dadurch der Preis nicht.