Welche Schulden bleiben trotz Restschuldbefreiung? § 302 InsO erklärt
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Geschrieben von Michael Radtke · Zuletzt aktualisiert: 25. September 2026

Welche Schulden bleiben trotz Restschuldbefreiung? § 302 InsO erklärt

Die Restschuldbefreiung wirkt gegen nahezu alle Insolvenzgläubiger – aber nicht gegen jede Forderung. § 302 InsO nennt bestimmte Ausnahmen. Daneben bleiben Schulden bestehen, die gar nicht in den zeitlichen und persönlichen Anwendungsbereich der Restschuldbefreiung fallen. Welche Schulden bleiben trotz Restschuldbefreiung bestehen – und welche nicht? Hier erfährst du, welche Forderungen nach der Privatinsolvenz weiterverfolgt werden können, wie Anmeldung und Widerspruch funktionieren, was für Rundfunkbeitrag, BAföG, Jobcenter-Rückforderungen, Bußgelder und Sozialversicherungsbeiträge gilt – und an welchen Stellen die bisherige Forderung trotz Beschluss vollstreckbar bleibt.

Kurz beantwortet: Unter den von der Restschuldbefreiung grundsätzlich erfassten Insolvenzforderungen nimmt § 302 InsO fünf Gruppen aus:

  • Forderungen aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung, etwa vorsätzlichem Betrug oder vorsätzlicher Körperverletzung
  • Rückständiger gesetzlicher Unterhalt, wenn er vorsätzlich pflichtwidrig nicht gezahlt wurde
  • Verbindlichkeiten aus einem Steuerschuldverhältnis nach rechtskräftiger Verurteilung wegen einer in § 302 InsO genannten Steuerstraftat
  • Geldstrafen und ihnen gleichgestellte Verbindlichkeiten, insbesondere Geldbußen, Ordnungsgelder und Zwangsgelder
  • Zinslose Darlehen zur Begleichung der Kosten des Insolvenzverfahrens

Bei den ersten drei Gruppen muss der Gläubiger die Forderung unter Angabe des besonderen Rechtsgrundes anmelden. Ein Widerspruch des Schuldners kann die gerichtliche Klärung dieses Rechtsgrundes erforderlich machen. Neue Schulden, Masseverbindlichkeiten, Rechte aus Sicherheiten und Ansprüche gegen Bürgen bleiben aus anderen Gründen außerhalb der Befreiungswirkung.

Restschuldbefreiung nach § 302 InsO: Welche Schulden bleiben bestehen?

Wer nach „Restschuldbefreiung gemäß § 302 InsO“ oder „Privatinsolvenz – welche Schulden bleiben?“ sucht, landet bei derselben entscheidenden Unterscheidung: Manche alten Insolvenzforderungen sind ausdrücklich von der Restschuldbefreiung ausgenommen, andere Ansprüche werden von ihrer Wirkung schon grundsätzlich nicht erfasst.

Forderung oder AnspruchNach Restschuldbefreiung?Entscheidende Bedingung
Ratenkredit, Dispo, KreditkarteGrundsätzlich nicht mehr durchsetzbarVor Verfahrenseröffnung entstanden und keine Ausnahme nach § 302 InsO
Mietschulden, Handyrechnung, gewöhnliche InkassoforderungGrundsätzlich nicht mehr durchsetzbarGilt auch bei einem alten Titel, sofern kein besonderer Ausnahmetatbestand greift
Eigene rückständige KrankenkassenbeiträgeGrundsätzlich erfasstAls alte Insolvenzforderung; besondere deliktische Ansprüche sind getrennt zu prüfen
Forderung nicht angemeldet, Gläubiger vergessenGrundsätzlich ebenfalls erfasst§ 301 InsO wirkt auch gegenüber nicht anmeldenden Insolvenzgläubigern
Vorsätzlich begangene unerlaubte HandlungBleibt bestehenVorsatz, Anmeldung mit Rechtsgrund und gegebenenfalls gerichtliche Feststellung
UnterhaltsrückständeBleiben unter Voraussetzungen bestehenGesetzlicher Unterhalt, vorsätzliche Pflichtverletzung und Anmeldung mit Rechtsgrund
Steuerschulden nach SteuerstraftatBleiben unter Voraussetzungen bestehenRechtskräftige Verurteilung nach den in § 302 InsO genannten Vorschriften und Anmeldung mit Rechtsgrund
Geldstrafen, Geldbußen, Ordnungsgelder, ZwangsgelderBleiben bestehenKeine Anmeldung als besonderer Rechtsgrund nach § 174 Absatz 2 erforderlich
Kosten des StrafverfahrensNicht allein wegen § 302 Nummer 2 ausgenommenAnders als die Geldstrafe selbst sind reine Strafverfahrenskosten dort nicht genannt
Zinsloses Darlehen für VerfahrenskostenBleibt bestehenDarlehen wurde zur Begleichung der Kosten des Insolvenzverfahrens gewährt
Gerichtlich gestundete VerfahrenskostenGesonderte RückzahlungsregelnKeine Gleichsetzung mit dem Darlehen nach § 302 Nummer 3; §§ 4a und 4b InsO gelten
Neue Schulden nach VerfahrenseröffnungBleiben bestehenKeine Insolvenzforderungen und deshalb nicht von der Restschuldbefreiung erfasst
Grundschuld, Hypothek, wirksame ZwangssicherungshypothekDingliches Sicherungsrecht kann fortbestehenDie Restschuldbefreiung lässt wirksame Absonderungsrechte grundsätzlich unberührt. Eine durch Zwangsvollstreckung erlangte Sicherung kann jedoch nach § 88 InsO unwirksam sein; bei Verbraucherinsolvenz betrifft dies insbesondere die drei Monate vor dem Insolvenzantrag sowie den Zeitraum zwischen Antragstellung und Verfahrenseröffnung.
Ansprüche gegen Bürgen und MitschuldnerBleiben gegen diese Personen bestehenDie Restschuldbefreiung wirkt persönlich für den Insolvenzschuldner

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Was § 302 InsO wirklich regelt: die fünf Gruppen im Klartext

Der Gesetzestext enthält drei Nummern, aber inhaltlich fünf Gruppen. Nummer 1 bündelt die deliktischen Forderungen, bestimmte Unterhaltsrückstände und bestimmte Steuerverbindlichkeiten. Nummer 2 betrifft Geldstrafen und gleichgestellte Verbindlichkeiten. Nummer 3 betrifft zinslose Darlehen für die Kosten des Insolvenzverfahrens.

Restschuldbefreiung bei vorsätzlich unerlaubter Handlung und deliktischer Forderung

Die Suchbegriffe Restschuldbefreiung unerlaubte Handlung, Restschuldbefreiung deliktische Forderung und Restschuldbefreiung deliktische Ansprüche betreffen § 302 Nummer 1 InsO. Entscheidend ist Vorsatz. Bloße Fahrlässigkeit genügt für diese Ausnahme nicht. Beispiele können vorsätzlicher Betrug, Untreue, Sachbeschädigung oder Körperverletzung sein. Der Gläubiger muss bei der Anmeldung nicht nur ein Schlagwort verwenden, sondern die Tatsachen angeben, aus denen sich nach seiner Einschätzung der besondere Rechtsgrund ergibt.

Bei vorenthaltenen Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung kann ein Anspruch aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung vorliegen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Eigene rückständige Krankenkassenbeiträge sind davon zu unterscheiden und werden nicht allein wegen ihrer Art zu einer deliktischen Forderung.

Wichtig bei der Forderungsanmeldung: Das Insolvenzgericht weist auf die Rechtsfolgen und die Möglichkeit des Widerspruchs hin, wenn eine Forderung mit einem Rechtsgrund nach § 302 Nummer 1 angemeldet wurde. Ein Schuldnerwiderspruch verhindert zwar nicht die Feststellung von Betrag und Rang gegenüber den übrigen Beteiligten, er ist aber für die spätere Vollstreckung und die Klärung des besonderen Rechtsgrundes entscheidend. Bei einem vorhandenen Titel können sehr kurze Fristen gelten.

Unterhaltsrückstände und Restschuldbefreiung: Kindesunterhalt und Unterhaltsvorschuss

Rückständiger gesetzlicher Unterhalt bleibt nur bestehen, wenn er vorsätzlich pflichtwidrig nicht gewährt wurde und die Forderung mit diesem Rechtsgrund angemeldet ist. Wer objektiv nicht leistungsfähig war, handelt nicht allein deshalb vorsätzlich pflichtwidrig. Der genaue Zeitraum, die damalige Leistungsfähigkeit und die Anmeldung müssen deshalb getrennt geprüft werden.

Beim Unterhaltsvorschuss geht der Unterhaltsanspruch in Höhe der Leistung auf das Land über. Auch die übergegangene Forderung ist nicht automatisch ausgenommen. Sie muss die Voraussetzungen des § 302 InsO erfüllen und entsprechend angemeldet werden. Laufender Unterhalt sowie Rückstände, die erst nach der Verfahrenseröffnung entstehen, gehören ohnehin nicht zu den alten Insolvenzforderungen.

Steuerschulden und Restschuldbefreiung: Steuerhinterziehung und Hinterziehungszinsen

Normale Steuerschulden – etwa Einkommensteuer, Umsatzsteuer oder Lohnsteuer – sind als Insolvenzforderungen grundsätzlich von der Restschuldbefreiung erfasst. Die Ausnahme greift, wenn der Schuldner im Zusammenhang mit den Verbindlichkeiten rechtskräftig wegen einer Steuerstraftat nach den in § 302 InsO genannten Vorschriften verurteilt wurde und das Finanzamt die Forderung mit diesem Rechtsgrund angemeldet hat.

Die Ausnahme kann neben der hinterzogenen Steuer auch steuerliche Nebenleistungen umfassen. Dazu können Hinterziehungszinsen gehören. Widerspricht der Schuldner, kann das Finanzamt die insolvenzrechtliche Eigenschaft der Forderung durch Verwaltungsakt feststellen; der weitere Rechtsweg führt dann über Einspruch und Finanzgericht.

Geldstrafen, Geldbußen, Ordnungsgelder und Zwangsgelder

Geldstrafen, Geldbußen, Ordnungsgelder, Zwangsgelder und bestimmte zu einer Geldzahlung verpflichtende Nebenfolgen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit werden von der Restschuldbefreiung nicht berührt. Darunter fällt auch ein Bußgeld aus dem Straßenverkehr. Reine Kosten eines Strafverfahrens sind davon zu unterscheiden: Sie sind nicht allein aufgrund von § 302 Nummer 2 ausgenommen.

Zinslose Darlehen für Verfahrenskosten und Kostenstundung

§ 302 Nummer 3 InsO erfasst ein zinsloses Darlehen, das dem Schuldner zur Begleichung der Kosten des Insolvenzverfahrens gewährt wurde. Das ist nicht dasselbe wie die gerichtliche Stundung der Verfahrenskosten. Bei einer Stundung nach § 4a InsO kann das Gericht nach der Restschuldbefreiung die Stundung verlängern und Monatsraten festsetzen. Maßgeblich ist die konkrete gerichtliche Entscheidung.

Anmeldung, Hinweis und Widerspruch: Wo über die Ausnahme entschieden wird

Bei den drei Fallgruppen des § 302 Nummer 1 entscheidet die richtige Anmeldung darüber, ob die Ausnahme überhaupt greifen kann. Der Gläubiger muss Grund, Betrag und die Tatsachen angeben, aus denen sich nach seiner Einschätzung Vorsatz, die vorsätzliche Verletzung der Unterhaltspflicht oder die Steuerstraftat ergibt.

  1. Der Gläubiger meldet die Forderung an. Für § 302 Nummer 1 muss der besondere Rechtsgrund nach § 174 Absatz 2 InsO angegeben werden. Fehlt er zunächst, kann der Gläubiger das Attribut grundsätzlich noch nachträglich anmelden. Soll die Forderung von der Restschuldbefreiung ausgenommen bleiben, muss die entsprechende Anmeldung nach der Rechtsprechung spätestens bis zum Schlusstermin erfolgt sein.
  2. Das Gericht weist den Schuldner hin. Bei einer entsprechenden Anmeldung informiert das Insolvenzgericht über die Rechtsfolgen und die Möglichkeit des Widerspruchs.
  3. Der Schuldner prüft Forderung und Rechtsgrund getrennt. Der Schuldner kann der Forderung insgesamt widersprechen oder seinen Widerspruch auf den besonderen Rechtsgrund nach § 302 Nummer 1 InsO beschränken, wenn er den Betrag selbst nicht bestreitet.
  4. Der Widerspruch wird im vorgesehenen Verfahren erklärt. Das geschieht im Prüfungstermin oder innerhalb des angeordneten schriftlichen Prüfungsverfahrens.
  5. Die weitere Prozesslast hängt vom Titel ab. Ohne vollstreckbaren Titel kann der Gläubiger die Feststellung gegen den Schuldner betreiben. Liegt bereits ein vollstreckbarer Titel oder ein Endurteil vor, muss der Schuldner seinen Widerspruch unter den Voraussetzungen des § 184 Absatz 2 InsO binnen eines Monats weiterverfolgen.

Nach § 201 Absatz 2 InsO kann eine festgestellte und vom Schuldner nicht bestrittene Forderung nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens grundsätzlich aus dem Tabellenauszug wie aus einem vollstreckbaren Urteil vollstreckt werden. Die Vorschriften über die Restschuldbefreiung bleiben jedoch unberührt: Zwischen Beendigung des Insolvenzverfahrens und Ende der Abtretungsfrist sind Einzelzwangsvollstreckungen durch Insolvenzgläubiger nach § 294 Absatz 1 InsO grundsätzlich unzulässig. Nach Erteilung der Restschuldbefreiung kommt eine weitere Vollstreckung nur insoweit in Betracht, wie die Forderung von deren Wirkung nicht erfasst wird. Bei einem nur gegen den deliktischen Rechtsgrund gerichteten Widerspruch kann die spätere Klärung in einer Feststellungs- oder Vollstreckungsgegenklage erfolgen. Die genaue Verfahrenslage hängt von Anmeldung, Tabellenvermerk und vorhandenen Titeln ab.

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Was tun, wenn der Widerspruch verpasst wurde?

Wurde eine Forderung mit einem besonderen Rechtsgrund nach § 302 Nummer 1 InsO angemeldet und hat der Schuldner nicht widersprochen, kann der Tabellenvermerk erhebliche Bindungswirkung entfalten. Für eine als vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung angemeldete Forderung hat der Bundesgerichtshof ausdrücklich entschieden, dass sie trotz Restschuldbefreiung ausgenommen bleiben kann, wenn der Schuldner den Rechtsgrund nicht bestritten hat – selbst wenn dessen materielle Voraussetzungen tatsächlich nicht vorlagen. Ein nicht erhobener Widerspruch lässt sich grundsätzlich nicht beliebig später nachholen. Hat der Schuldner allerdings den Prüfungstermin versäumt, kommt unter den Voraussetzungen des § 186 InsO auf Antrag eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in Betracht. Davon zu unterscheiden ist die Monatsfrist des § 184 Absatz 2 InsO zur Weiterverfolgung eines bereits erhobenen Widerspruchs bei vorhandenem Titel. Welche Möglichkeiten noch bestehen, hängt deshalb davon ab, an welcher Stelle und aus welchem Grund eine Frist versäumt wurde. Ob darüber hinaus Einwendungen gegen die Vollstreckung bestehen, muss anhand der Forderungsanmeldung, des Tabellenvermerks, der gerichtlichen Hinweise und vorhandener Titel rechtlich geprüft werden.

Ausnahmen von der Restschuldbefreiung außerhalb des § 302 InsO

Nicht jede nach der Restschuldbefreiung noch durchsetzbare Forderung ist eine Ausnahme nach § 302 InsO. Manche Ansprüche waren nie Insolvenzforderungen; andere Rechte bleiben aufgrund von § 301 Absatz 2 InsO bestehen.

Für die zeitliche Einordnung zählt nicht allein, wann eine Forderung fällig wird oder ein Bescheid ergeht. Entscheidend ist, ob der Vermögensanspruch bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens rechtlich bereits begründet war. Deshalb können auch erst später fällige Forderungen Insolvenzforderungen sein.

Neue Schulden nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Neue Schulden, deren Anspruch erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründet wird, werden von der Restschuldbefreiung nicht erfasst. Sie führen aber nicht automatisch zu deren Versagung. Während des laufenden Insolvenzverfahrens kann das vorsätzliche oder grob fahrlässige Begründen unangemessener Verbindlichkeiten unter den Voraussetzungen des § 290 Absatz 1 Nummer 4 InsO ein Versagungsgrund sein. Nach Beendigung des Insolvenzverfahrens bis zum Ende der Abtretungsfrist verpflichtet § 295 Satz 1 Nummer 5 InsO den Schuldner, keine unangemessenen Verbindlichkeiten zu begründen; eine relevante Verletzung kann unter den Voraussetzungen des § 296 InsO zur Versagung führen. In beiden Fällen ist ein zulässiger Antrag eines antragsberechtigten Insolvenzgläubigers erforderlich.

Bürgen, Mitschuldner und Sicherheiten

Die Restschuldbefreiung wirkt persönlich zugunsten des Schuldners. Rechte der Gläubiger gegen Bürgen, Mitschuldner und andere Mitverpflichtete bleiben bestehen. Der Schuldner wird jedoch gegenüber deren Rückgriffsansprüchen grundsätzlich in derselben Weise befreit wie gegenüber den Insolvenzgläubigern.

Wirksame Grundschulden, Hypotheken und andere Absonderungsrechte können trotz Restschuldbefreiung fortbestehen und eine Verwertung des belasteten Grundstücks ermöglichen – auch dann, wenn die persönliche Forderung gegen den Schuldner nicht mehr durchsetzbar ist. Für Zwangssicherungshypotheken gilt das nicht uneingeschränkt: Eine im Rückschlagszeitraum des § 88 InsO durch Zwangsvollstreckung erlangte Sicherung wird mit Verfahrenseröffnung unwirksam.

Forderung nicht angemeldet: Was passiert bei einem vergessenen Gläubiger?

Wurde eine gewöhnliche Insolvenzforderung nicht angemeldet oder ein Gläubiger vergessen, wirkt die Restschuldbefreiung trotzdem. Die wichtige Ausnahme: Bei vorsätzlich unerlaubter Handlung, vorsätzlich pflichtwidrig nicht gezahltem Unterhalt und den erfassten Steuerverbindlichkeiten ist die Anmeldung mit dem besonderen Rechtsgrund Voraussetzung für die Ausnahme nach § 302 Nummer 1.

Rundfunkbeitrag, BAföG, Jobcenter-Rückforderung und Bußgelder: die häufig gesuchten Einzelfälle

Neben den fünf Gruppen des § 302 InsO tauchen in der Suche immer wieder dieselben konkreten Forderungsarten auf. Die Einordnung folgt dabei stets derselben Prüfung: Ist es eine Insolvenzforderung aus der Zeit vor der Eröffnung? Und greift für sie eine der gesetzlichen Ausnahmen?

ForderungsartNach Restschuldbefreiung?Worauf es ankommt
Rundfunkbeitrag (früher GEZ)Rückstände grundsätzlich erfasstBeiträge aus der Zeit vor der Eröffnung sind gewöhnliche Insolvenzforderungen. Festgesetzte Säumniszuschläge folgen der Hauptforderung. Der laufende Beitrag ab Eröffnung läuft normal weiter.
BAföG-StaatsdarlehenGrundsätzlich von der Restschuldbefreiung erfasstDer Rückforderungsanspruch des Bundesverwaltungsamts entsteht bereits mit Auszahlung der Darlehensbeträge. Deshalb können auch noch nicht fällige Rückzahlungsbeträge Insolvenzforderungen sein, wenn die zugrunde liegende Auszahlung vor der Verfahrenseröffnung erfolgte. Bankdarlehen nach § 18c BAföG sind gesondert über den jeweiligen Kreditgeber zu betrachten.
Jobcenter-Rückforderung nach § 50 SGB X (Sozialleistungen zurückzahlen)Grundsätzlich erfasstEine Erstattungsforderung wegen zu viel gezahlter Leistungen ist eine gewöhnliche Insolvenzforderung – solange sie nicht als Forderung aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung angemeldet und festgestellt wurde, etwa bei vorsätzlich falschen Angaben.
Bußgeld aus dem Straßenverkehr (Geldbuße)Bleibt bestehenGeldbußen zählen zu den in § 302 Nummer 2 InsO genannten Verbindlichkeiten. Eine Anmeldung mit besonderem Rechtsgrund ist dafür nicht erforderlich.
Gerichtskosten aus einem ZivilverfahrenGrundsätzlich erfasstKosten eines Zivilprozesses aus der Zeit vor der Eröffnung sind Insolvenzforderungen. Kosten eines Strafverfahrens sind davon zu unterscheiden und nicht allein wegen § 302 Nummer 2 ausgenommen.
AnwaltskostenGrundsätzlich erfasstHonorarforderungen aus der Zeit vor der Eröffnung sind gewöhnliche Insolvenzforderungen. Für Tätigkeiten nach der Eröffnung entstehen neue Forderungen außerhalb des Verfahrens.
Vorenthaltene Sozialversicherungsbeiträge bei SchwarzarbeitKann bestehen bleibenVorenthaltene Arbeitnehmeranteile können einen Anspruch aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung begründen. Voraussetzung sind die gesetzlichen Merkmale und die Anmeldung mit diesem Rechtsgrund.
Inkassoforderung aus einer alten RechnungGrundsätzlich erfasstEin Inkassobüro erwirbt keine stärkere Rechtsposition als der ursprüngliche Gläubiger. Entscheidend bleibt, wann die Forderung entstanden ist und ob ein Ausnahmetatbestand angemeldet wurde.

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Auffällig ist der Unterschied zwischen dem Bußgeld aus dem Straßenverkehr und der Rückforderung des Jobcenters: Beide kommen von einer Behörde, beide wirken wie eine Sanktion – aber nur die Geldbuße fällt unter § 302 InsO. Eine Erstattungsforderung nach zu viel gezahlten Leistungen ist rechtlich eine gewöhnliche Forderung und wird von der Restschuldbefreiung erfasst, solange sie nicht als deliktische Forderung angemeldet und festgestellt wurde.

Was nach der Restschuldbefreiung mit Auskunfteidaten und Kreditchancen geschieht

Eine häufige Anschlussfrage betrifft die SCHUFA. Die Restschuldbefreiung selbst löscht keine Forderung technisch, sie nimmt den erfassten Insolvenzforderungen die zwangsweise Durchsetzbarkeit. Für die Auskunfteidaten gelten eigene Fristen, die unabhängig von § 302 InsO laufen. Wie Löschung und Berichtigung ablaufen, steht in SCHUFA-Eintrag löschen nach Privatinsolvenz; wann ein Kredit nach der Restschuldbefreiung wieder realistisch wird, behandelt Kredit nach der Privatinsolvenz.

Bleibt dagegen eine ausgenommene Forderung übrig, kann daraus weiter vollstreckt werden – auch gegen das Konto. Dann ist ein Pfändungsschutzkonto der praktische erste Schritt, weil es Guthaben innerhalb der Freibeträge schützt, ohne die Forderung selbst zu berühren. Die Einzelheiten dazu stehen in P-Konto: das Pfändungsschutzkonto einfach erklärt.

Privatinsolvenz: Welche Schulden bleiben nach der Restschuldbefreiung bestehen?

Die Suchfrage Privatinsolvenz – welche Schulden werden übernommen? beruht auf einem Missverständnis. Niemand übernimmt die Schulden. Insolvenzforderungen werden aus dem vorhandenen pfändbaren Vermögen und Einkommen anteilig bedient. Nach Erteilung der Restschuldbefreiung können die erfassten Restbeträge gegen den Schuldner grundsätzlich nicht mehr zwangsweise durchgesetzt werden.

Die Forderung erlischt dabei nicht vollständig im rechtstechnischen Sinn. Zahlt der Schuldner eine von der Restschuldbefreiung erfasste Forderung später freiwillig, entsteht allein deshalb kein Rückzahlungsanspruch. Für Gläubiger bedeutet die Restschuldbefreiung deshalb vor allem den Verlust der zwangsweisen Durchsetzbarkeit gegen den Schuldner.

Restschuldbefreiung mangels Masse: abgelehntes oder eingestelltes Verfahren

Wird die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt, kommt es nicht zur Restschuldbefreiung. Die Stundung der Verfahrenskosten kann bei natürlichen Personen unter den gesetzlichen Voraussetzungen eine Verfahrenseröffnung ermöglichen. Wird ein bereits eröffnetes Verfahren nach § 207 InsO eingestellt, weil selbst die Verfahrenskosten nicht gedeckt sind, kann nach § 289 InsO keine Restschuldbefreiung erteilt werden.

Restschuldbefreiung trotz Masseunzulänglichkeit

Masseunzulänglichkeit ist davon zu unterscheiden. Sind die Verfahrenskosten gedeckt, reicht die Masse aber nicht für die sonstigen Masseverbindlichkeiten, zeigt der Verwalter Masseunzulänglichkeit an. Wird die Masse anschließend nach § 209 InsO verteilt und das Verfahren nach § 211 InsO eingestellt, kann die Restschuldbefreiung nach § 289 InsO weiterhin erteilt werden. Masseverbindlichkeiten selbst sind keine Insolvenzforderungen und werden von der Restschuldbefreiung nicht erfasst.

Pfändung trotz Restschuldbefreiung: Vollstreckung, Verjährung und der Weg zurück zum Kredit

Bleibt eine ausgenommene Forderung übrig, endet die Sache mit dem Beschluss nicht. Aus einer solchen Forderung kann weiter vollstreckt werden – über Lohn- und Kontopfändung ebenso wie über den Gerichtsvollzieher. Eine Pfändung trotz Restschuldbefreiung ist deshalb kein Fehler des Gläubigers, solange sie sich auf eine nicht erfasste Forderung stützt.

Praktisch heißt das dreierlei. Erstens: Die Forderung muss geprüft werden – erfasst oder ausgenommen, und mit welchem Rechtsgrund angemeldet. Zweitens schützt bei einer Kontopfändung ein Pfändungsschutzkonto das Guthaben innerhalb der Freibeträge, ohne die Forderung selbst zu berühren. Drittens spielt die Verjährung eine Rolle: Rechtskräftig festgestellte Ansprüche verjähren grundsätzlich nach dreißig Jahren. Aus dem Tabellenauszug kann nach § 201 Absatz 2 InsO grundsätzlich erst nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens wie aus einem vollstreckbaren Urteil vollstreckt werden. Während des eröffneten Insolvenzverfahrens gilt für Insolvenzgläubiger das Vollstreckungsverbot des § 89 InsO; nach Beendigung des Verfahrens bis zum Ende der Abtretungsfrist schließt sich grundsätzlich § 294 Absatz 1 InsO an. Nach Erteilung der Restschuldbefreiung bleibt eine Vollstreckung nur möglich, soweit die betreffende Forderung von deren Wirkung nicht erfasst wird. Ob und ab wann die Verjährungsfrist läuft und welche Nebenforderungen gesondert verjähren, hängt vom Titel und vom konkreten Anspruch ab. Bleiben Zweifel am Rechtsgrund, kommt je nach Verfahrenslage eine Vollstreckungsgegenklage in Betracht.

Davon unabhängig ist die Frage, wann ein Kredit nach Restschuldbefreiung wieder möglich wird. Dafür zählen Einkommen, Haushaltsrechnung, weiterhin gespeicherte Auskunfteimerkmale und die gewählte Anfrageart – nicht der Beschluss allein. Eine noch laufende Vollstreckung aus einer ausgenommenen Forderung wirkt zusätzlich belastend, weil sie den verfügbaren Betrag in der Haushaltsrechnung verringert.

Schulden nach Privatinsolvenz prüfen: was du konkret tun kannst

  1. Insolvenztabelle und Anmeldungen prüfen. Suche nach den Rechtsgründen „vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung“, „vorsätzlich pflichtwidrig nicht gewährter Unterhalt“ und „Steuerstraftat“.
  2. Betrag und Rechtsgrund getrennt bewerten. Eine Forderung kann der Höhe nach richtig sein, ohne dass der behauptete besondere Rechtsgrund zutrifft.
  3. Fristen nicht verstreichen lassen. Besonders bei bereits titulierten Forderungen kann nach § 184 Absatz 2 InsO eine Monatsfrist für die Weiterverfolgung des Widerspruchs gelten.
  4. Unterlagen sichern. Forderungsanmeldung, Tabellenblatt, gerichtliche Hinweise, Urteile, Vollstreckungsbescheide, Zahlungsbelege sowie Nachweise zur damaligen Leistungsfähigkeit gehören zusammen.
  5. Beratung passend zum Streit wählen. Eine anerkannte Schuldner- oder Insolvenzberatung kann die Unterlagen vorsortieren. Bei streitigen Rechtsgründen, Steuerforderungen oder laufender Vollstreckung kann anwaltliche oder steuerrechtliche Beratung erforderlich sein.
  6. P-Konto nur passend zur Vollstreckung einsetzen. Bei bestehender oder drohender Kontopfändung schützt es Guthaben innerhalb der Freibeträge. Eine ausgenommene Forderung wird dadurch nicht beseitigt.
  7. Auskunfteidaten nach dem Verfahren kontrollieren. Falsche oder veraltete Angaben berichtigen lassen; korrekte Daten bleiben bis zum Ablauf der jeweiligen Speicherfrist. Für einen Angebotsvergleich ist eine Konditionsanfrage einer Kreditanfrage vorzuziehen.

Häufige Fragen

Welche Forderungen bleiben trotz Restschuldbefreiung bestehen?

Von der Restschuldbefreiung ausgenommen sind insbesondere Forderungen aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung, vorsätzlich pflichtwidrig nicht gezahlter gesetzlicher Unterhalt, bestimmte Verbindlichkeiten aus einem Steuerschuldverhältnis nach rechtskräftiger Verurteilung wegen einer Steuerstraftat, Geldstrafen und gleichgestellte Verbindlichkeiten sowie zinslose Darlehen zur Begleichung der Verfahrenskosten. Daneben bleiben Forderungen bestehen, die gar keine Insolvenzforderungen sind, etwa neue Schulden nach der Verfahrenseröffnung.

Was regelt die Restschuldbefreiung gemäß § 302 InsO genau?

§ 302 InsO nennt in drei Nummern die ausgenommenen Forderungen. Nummer 1 umfasst drei Fallgruppen mit besonderer Anmeldepflicht: vorsätzliche unerlaubte Handlung, vorsätzlich pflichtwidrig nicht gezahlter gesetzlicher Unterhalt und bestimmte Steuerverbindlichkeiten nach rechtskräftiger Verurteilung wegen einer Steuerstraftat. Nummer 2 betrifft Geldstrafen und gleichgestellte Verbindlichkeiten, Nummer 3 bestimmte zinslose Darlehen für die Kosten des Insolvenzverfahrens.

Muss ich einer Anmeldung als deliktische Forderung widersprechen?

Wenn der behauptete Rechtsgrund nicht stimmt oder unklar ist, sollte der Widerspruch unverzüglich geprüft werden. Er wird im Prüfungstermin oder im angeordneten schriftlichen Verfahren erklärt. Wer anschließend den Rechtsstreit führen muss, hängt unter anderem davon ab, ob bereits ein vollstreckbarer Titel oder ein Endurteil vorliegt. Wegen der kurzen Fristen ist rechtliche Beratung sinnvoll.

Was passiert, wenn ich den Widerspruch verpasst habe?

Wurde ein besonderer Rechtsgrund nach § 302 Nummer 1 InsO angemeldet und nicht bestritten, kann der Tabellenvermerk erhebliche Bindungswirkung entfalten. Insbesondere bei einer als vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung angemeldeten Forderung kann der fehlende Widerspruch dazu führen, dass sie trotz Restschuldbefreiung weiter durchsetzbar bleibt. Ein nicht erhobener Widerspruch lässt sich grundsätzlich nicht beliebig später nachholen. Hat der Schuldner allerdings den Prüfungstermin versäumt, kommt unter den Voraussetzungen des § 186 InsO auf Antrag eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in Betracht. Davon zu unterscheiden ist die Monatsfrist des § 184 Absatz 2 InsO zur Weiterverfolgung eines bereits erhobenen Widerspruchs bei vorhandenem Titel. Welche Möglichkeiten noch bestehen, hängt deshalb davon ab, an welcher Stelle und aus welchem Grund eine Frist versäumt wurde.

Was ist mit Schulden beim Finanzamt?

Normale Steuerforderungen, die Insolvenzforderungen sind, werden grundsätzlich von der Restschuldbefreiung erfasst. Ausgenommen sind Verbindlichkeiten aus einem Steuerschuldverhältnis, wenn im Zusammenhang damit eine rechtskräftige Verurteilung wegen einer Steuerstraftat nach den in § 302 InsO genannten Vorschriften vorliegt und die Forderung mit diesem Rechtsgrund angemeldet wurde. Dazu können auch steuerliche Nebenleistungen wie Hinterziehungszinsen gehören.

Bleibt rückständiger Kindesunterhalt bestehen?

Rückständiger gesetzlicher Unterhalt bleibt nur dann nach § 302 InsO bestehen, wenn er vorsätzlich pflichtwidrig nicht gewährt wurde und der Gläubiger die Forderung mit diesem Rechtsgrund angemeldet hat. Fehlende Leistungsfähigkeit kann gegen den erforderlichen Vorsatz sprechen. Laufender Unterhalt und Rückstände, die erst nach der Verfahrenseröffnung entstehen, sind keine alten Insolvenzforderungen.

Werden Krankenkassenbeiträge erlassen?

Eigene rückständige Beiträge, die vor der Verfahrenseröffnung entstanden sind, sind grundsätzlich gewöhnliche Insolvenzforderungen, sofern kein besonderer Ausnahmetatbestand greift. Anders können vorenthaltene Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung zu beurteilen sein: Erfüllen sie die Voraussetzungen einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung und werden sie entsprechend angemeldet, können sie von der Restschuldbefreiung ausgenommen sein.

Was gilt für eine Forderung, die ein Gläubiger nicht angemeldet hat?

Die Restschuldbefreiung wirkt grundsätzlich auch gegenüber Insolvenzgläubigern, die ihre Forderung nicht angemeldet haben. Bei den drei Fallgruppen des § 302 Nummer 1 ist die Anmeldung unter Angabe des besonderen Rechtsgrundes jedoch Voraussetzung dafür, dass die Forderung von der Restschuldbefreiung ausgenommen wird.

Was ist mit neuen Schulden nach der Verfahrenseröffnung?

Neue Schulden, deren Anspruch erst nach der Eröffnung begründet wird, sind keine Insolvenzforderungen und werden von der Restschuldbefreiung nicht erfasst. Sie führen nicht automatisch zur Versagung. Während des laufenden Verfahrens kann das vorsätzliche oder grob fahrlässige Begründen unangemessener Verbindlichkeiten unter den Voraussetzungen des § 290 Absatz 1 Nummer 4 InsO ein Versagungsgrund sein. Nach Beendigung des Verfahrens bis zum Ende der Abtretungsfrist gilt die Obliegenheit des § 295 Satz 1 Nummer 5 InsO; eine relevante Verletzung kann nach § 296 InsO zur Versagung führen. In beiden Fällen ist ein zulässiger Gläubigerantrag erforderlich.

Haftet mein Bürge oder Mitschuldner weiter?

Ja. Die Rechte des Gläubigers gegen Bürgen, Mitschuldner und andere Mitverpflichtete werden durch deine Restschuldbefreiung nicht berührt. Du selbst wirst gegenüber deren späteren Rückgriffsansprüchen grundsätzlich in derselben Weise befreit wie gegenüber den Insolvenzgläubigern.

Was passiert mit einer Grundschuld oder Zwangssicherungshypothek?

Die Restschuldbefreiung beseitigt grundsätzlich die persönliche Durchsetzbarkeit der erfassten Forderung gegen dich, nicht aber ein wirksames Recht auf abgesonderte Befriedigung. Eine Grundschuld oder Hypothek kann deshalb am Grundstück bestehen bleiben und verwertet werden. Bei einer Zwangssicherungshypothek kommt es zusätzlich darauf an, ob sie wirksam ist: Eine im Rückschlagszeitraum des § 88 InsO durch Zwangsvollstreckung erlangte Sicherung wird mit Verfahrenseröffnung unwirksam – bei Verbraucherinsolvenz betrifft dies insbesondere die drei Monate vor dem Insolvenzantrag sowie den Zeitraum zwischen Antragstellung und Verfahrenseröffnung.

Kann trotz Restschuldbefreiung weiter gepfändet werden?

Ja, insbesondere wegen Forderungen, die nach § 302 InsO ausgenommen sind, wegen neuer Schulden oder wegen anderer nicht von der Restschuldbefreiung erfasster Ansprüche. Ein P-Konto ist sinnvoll, wenn eine Kontopfändung besteht oder konkret droht; es schützt Guthaben innerhalb der gesetzlichen Freibeträge, beendet die Forderung aber nicht.

Wie lange kann aus einer ausgenommenen Forderung vollstreckt werden?

Rechtskräftig festgestellte Ansprüche verjähren grundsätzlich nach dreißig Jahren. Ob und ab wann diese Frist läuft und welche Nebenforderungen gesondert verjähren, hängt vom vorhandenen Titel und dem konkreten Anspruch ab.

Muss ich gestundete Verfahrenskosten oder ein Darlehen für Verfahrenskosten zurückzahlen?

§ 302 Nummer 3 InsO betrifft ein zinsloses Darlehen, das zur Begleichung der Kosten des Insolvenzverfahrens gewährt wurde. Davon zu unterscheiden ist die gerichtliche Stundung der Verfahrenskosten nach §§ 4a und 4b InsO. Nach der Restschuldbefreiung kann das Gericht die Stundung verlängern und Monatsraten festsetzen. Welche Zahlungspflicht besteht, ergibt sich aus der gerichtlichen Entscheidung.

Bleiben GEZ- beziehungsweise Rundfunkbeitrags-Schulden nach der Restschuldbefreiung bestehen?

Rückständige Rundfunkbeiträge aus der Zeit vor der Verfahrenseröffnung sind gewöhnliche Insolvenzforderungen und werden von der Restschuldbefreiung grundsätzlich erfasst; festgesetzte Säumniszuschläge folgen der Hauptforderung. Der laufende Beitrag ab der Eröffnung ist davon zu unterscheiden und weiterhin zu zahlen.

Muss ich BAföG nach der Privatinsolvenz zurückzahlen?

Beim unverzinslichen BAföG-Staatsdarlehen kommt es nicht nur auf bereits fällige Raten an. Der Rückforderungsanspruch des Bundesverwaltungsamts entsteht mit Auszahlung der Darlehensbeträge. Wurden die Beträge vor der Verfahrenseröffnung ausgezahlt, kann deshalb auch die noch nicht fällige Darlehensschuld eine Insolvenzforderung sein und von der Restschuldbefreiung erfasst werden. Für Bankdarlehen nach § 18c BAföG ist der jeweilige Kreditgeber gesondert zu berücksichtigen.

Was ist mit einer Jobcenter-Rückforderung – muss ich Sozialleistungen zurückzahlen?

Eine Erstattungsforderung wegen zu viel gezahlter Leistungen ist grundsätzlich eine gewöhnliche Insolvenzforderung und wird erfasst. Etwas anderes kann gelten, wenn die Behörde die Forderung als Anspruch aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung anmeldet – etwa bei vorsätzlich falschen Angaben – und dieser Rechtsgrund festgestellt wird.

Bleibt ein Bußgeld aus dem Straßenverkehr nach der Restschuldbefreiung bestehen?

Ja. Geldbußen gehören zu den Verbindlichkeiten, die § 302 Nummer 2 InsO ausdrücklich ausnimmt – ebenso wie Geldstrafen, Ordnungsgelder und Zwangsgelder. Eine Anmeldung mit besonderem Rechtsgrund ist dafür nicht erforderlich.

Was gilt für Gerichts- und Anwaltskosten?

Kosten aus einem Zivilverfahren und Honorarforderungen aus der Zeit vor der Eröffnung sind gewöhnliche Insolvenzforderungen und werden erfasst. Kosten eines Strafverfahrens sind davon zu unterscheiden: Sie sind nicht allein aufgrund von § 302 Nummer 2 ausgenommen, anders als die Geldstrafe selbst.

Bleiben Sozialversicherungsbeiträge aus Schwarzarbeit bestehen?

Das ist möglich. Vorenthaltene Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung können einen Anspruch aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung begründen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und die Forderung mit diesem Rechtsgrund angemeldet wird. Eigene rückständige Beiträge sind davon zu unterscheiden.

Kann ein Inkassobüro nach der Restschuldbefreiung noch etwas fordern?

Ein Inkassounternehmen erwirbt keine stärkere Rechtsposition als der ursprüngliche Gläubiger. Handelt es sich um eine gewöhnliche Insolvenzforderung aus der Zeit vor der Eröffnung, ist sie erfasst – auch dann, wenn sie nie angemeldet wurde. Fordert jemand trotzdem, sollte zuerst geklärt werden, wann die Forderung entstanden ist und ob ein Ausnahmetatbestand angemeldet wurde.

Was passiert mit meinem SCHUFA-Eintrag nach der Restschuldbefreiung?

Die Restschuldbefreiung und die Speicherung bei einer Auskunftei sind zwei getrennte Dinge. Für die Löschung der Insolvenzangaben gelten eigene Fristen, die unabhängig von § 302 InsO laufen. Sinnvoll ist, nach dem Verfahren die eigene Datenkopie zu prüfen und nur falsche oder überfällige Angaben zu beanstanden.

Mehr zum Verfahren

Ist der Beschluss ergangen, erklärt Restschuldbefreiung erteilt – was nun, wann die Entscheidung rechtskräftig wird, warum das Insolvenzverfahren danach noch weiterlaufen kann und welche nächsten Schritte anstehen.

Welche gesetzlichen Gründe zu einer Ablehnung führen können und welche Rechtsmittel geprüft werden müssen, steht im Beitrag Restschuldbefreiung versagt. Neue Schulden allein reichen nicht automatisch; maßgeblich sind die gesetzlichen Versagungsgründe und ein zulässiger Antrag.

Die spätere Kreditprüfung behandelt der Ratgeber Welche Bank gibt Kredit nach der Restschuldbefreiung. Entscheidend sind Einkommen, Haushaltsrechnung, weiterhin gespeicherte Merkmale und die Anfrageart.

Was während des Verfahrens pfändbar ist, zeigt Privatinsolvenz – was darf ich behalten. Dort werden Einkommen, Unterhaltspflichten, Auto, Immobilie, Versicherungen und Sonderzahlungen getrennt eingeordnet.

Weiterlesen und Rechtsgrundlagen

Wenn eine ausgenommene Forderung weiter vollstreckt wird, sind die aktuellen Pfändungsfreigrenzen und der Schutz eines P-Kontos relevant. Ein P-Konto sollte bei einer bestehenden oder konkret drohenden Kontopfändung eingerichtet beziehungsweise beibehalten werden.

Eine anerkannte Schuldnerberatung kann Forderungsanmeldungen, alte Mietschulden, Gerichtskosten und die Gesamtlage prüfen. Ob die Beratung kostenlos ist, wie lang die Wartezeit ausfällt und ob eine Rechtsvertretung übernommen wird, hängt von der jeweiligen Stelle ab.

Was mit laufenden Verträgen, Mitschuldnern und Sicherheiten geschieht, steht in Was passiert mit meinem laufenden Kredit bei Privatinsolvenz. Weitere Begriffe erklärt das Glossar zur Privatinsolvenz und Restschuldbefreiung.

Rechtsgrundlagen: Insolvenzordnung, insbesondere § 38 (Begriff der Insolvenzgläubiger), § 88 (Rückschlagsperre bei durch Zwangsvollstreckung erlangten Sicherungen), § 89 (Vollstreckungsverbot im eröffneten Verfahren), § 174 Absatz 2 (Anmeldung mit besonderem Rechtsgrund), § 184 Absatz 2 (Weiterverfolgung des Widerspruchs bei vorhandenem Titel), § 186 (Wiedereinsetzung bei versäumtem Prüfungstermin), § 201 (Vollstreckung aus dem Tabellenauszug), § 294 Absatz 1 (Vollstreckungsverbot bis zum Ende der Abtretungsfrist), § 289 (Restschuldbefreiung bei eingestelltem Verfahren), § 290 Absatz 1 Nummer 4 (Versagungsgrund im eröffneten Verfahren), § 295 Satz 1 Nummer 5 und § 296 (Obliegenheit und Versagung nach Beendigung des Verfahrens), § 301 (Wirkung der Restschuldbefreiung) und § 302 (ausgenommene Forderungen). Den Wortlaut findest du im amtlichen Gesetzestext der Insolvenzordnung.

Über den Autor: Michael Radtke schreibt auf alarm.de über Finanzen, Kredit und digitale Sicherheit. Der Anspruch: keine Versprechen, die niemand halten kann – sondern die Wege benennen, die es wirklich gibt, und die Fallen, die dabei lauern.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts-, Schuldner-, Steuer- oder Insolvenzberatung. Ob eine Forderung von der Restschuldbefreiung erfasst wird, hängt von ihrer Entstehung, Anmeldung, Titulierung und dem konkreten Verfahrensstand ab. Einzelne Links sind Werbelinks; kommt über sie ein Abschluss zustande, kann alarm.de eine Vergütung erhalten. Für dich ändert sich der vereinbarte Preis dadurch nicht.

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