Privatinsolvenz: Was darf ich behalten? Tabelle, Freibeträge und Kinder
Die Angst, alles zu verlieren, hält viele Jahre lang von der Insolvenz ab. Tatsächlich bleibt weit mehr, als die meisten denken: dein Einkommen bis zur Pfändungsgrenze, alles zum Leben und Arbeiten Notwendige – und jede berücksichtigte gesetzliche Unterhaltspflicht, für die du tatsächlich Unterhalt gewährst, hebt den unpfändbaren Betrag.
Kurz beantwortet: Behalten darfst du dein Einkommen bis zum pfändungsfreien Betrag (er steigt mit jeder berücksichtigten gesetzlichen Unterhaltspflicht, für die du tatsächlich Unterhalt gewährst), deinen Hausrat, Kleidung, alles für die Berufsausübung Notwendige – und in aller Regel auch ein Auto, wenn du es für den Weg zur Arbeit brauchst und sein Wert im Rahmen bleibt. Verwertet wird, was darüber hinausgeht: nennenswertes Vermögen, Wertgegenstände, ein zweites Fahrzeug, Lebensversicherungen mit Rückkaufswert. Bei einer Erbschaft entscheidet der Zeitpunkt: im laufenden Verfahren fällt sie ganz in die Masse, in der Wohlverhaltensphase nur zur Hälfte. Wie viel vom Arbeitseinkommen geschützt ist, richtet sich grundsätzlich nach der Pfändungstabelle und den berücksichtigten Unterhaltspflichten. Gesetzliche Sonderregeln und gerichtliche Entscheidungen im Einzelfall können den Betrag verändern.
Der entscheidende Punkt dabei: Der geschützte Betrag ergibt sich nicht aus Verhandlungsgeschick, sondern aus der Pfändungstabelle und deinen tatsächlichen Unterhaltspflichten. Gesetzliche Sonderregeln und gerichtliche Entscheidungen im Einzelfall können ihn verändern. Wer diese Zahl einmal kennt, kann die ganze Entscheidung nüchtern durchrechnen – und stellt oft fest, dass der Alltag mit Verfahren ruhiger aussieht als der Alltag mit Mahnungen, Pfändung und ständiger Angst vor dem Briefkasten. Wichtig ist nur, die eigene Lage vorher sauber durchrechnen zu lassen, statt sich auf Schätzungen aus dem Netz zu verlassen.
Vor dem Verfahren: den Engpass ohne neue Schulden überbrücken
Solange das Verfahren noch nicht läuft, ist die Frage meist eine andere: Wie kommt man über den nächsten Monat, ohne die Lage zu verschlimmern? Ein Gehaltsvorschuss greift auf bereits erarbeiteten Lohn vor und ist kein neuer Kredit. Kreditvermittler sind dagegen erst wieder nach der Restschuldbefreiung ein Thema.
Im laufenden Verfahren vorher mit Insolvenzverwalter beziehungsweise Treuhänder oder der Schuldnerberatung abstimmen.
Privatinsolvenz was darf ich behalten: Tabelle
| Was | Darfst du behalten? |
|---|---|
| Einkommen bis zur Pfändungsfreigrenze | Ja – vollständig |
| Hausrat, Möbel, Kleidung, Küche | Ja – alles, was zu einer bescheidenen Lebensführung gehört |
| Werkzeug und Geräte für den Beruf | Ja |
| Auto | Meist ja, wenn für den Arbeitsweg nötig und der Wert angemessen ist |
| Zweitwagen, Wohnmobil, Wertsachen | In der Regel nein – ein zweites Fahrzeug nur ausnahmsweise, wenn es zwingend für Arbeit oder Gesundheit gebraucht wird |
| Lebensversicherung mit Rückkaufswert | In der Regel nein (Ausnahmen bei Altersvorsorge mit Verwertungsschutz) |
| Eigenheim | Nur, wenn es keinen verwertbaren Überschuss gibt – sonst wird es verwertet |
| Erbschaft im eröffneten Verfahren | Nein – fällt vollständig in die Masse |
| Erbschaft in der Wohlverhaltensphase | Zur Hälfte – die andere Hälfte bleibt dir |
| Lottogewinn und andere Spielgewinne | Im eröffneten Verfahren vollständig; in der Wohlverhaltensphase grundsätzlich ebenfalls vollständig, ausgenommen Gewinne von geringem Wert |
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Privatinsolvenz Freibetrag 2026: vollständig unpfändbares Nettoeinkommen
| Berücksichtigte Unterhaltspflichten | Netto vollständig unpfändbar bis |
|---|---|
| keine | 1.589,99 Euro |
| 1 Person | 2.189,99 Euro |
| 2 Personen | 2.519,99 Euro |
| 3 Personen | 2.859,99 Euro |
| 4 Personen | 3.189,99 Euro |
| 5 oder mehr | 3.519,99 Euro |
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Diese Werte gelten seit dem 1. Juli 2026. Liegt dein Netto darüber, ist nicht automatisch der gesamte Mehrbetrag pfändbar – gepfändet wird gestaffelt. Die vollständige Staffelung steht in unserer Pfändungstabelle 2026/2027.
Was mit einem laufenden Kredit bei Privatinsolvenz passiert – die Freibeträge sagen dir, was dir vom Einkommen bleibt, aber nicht, was aus den Verträgen wird, die weiterlaufen. Genau daran hängt die Frage, ob das finanzierte Auto bleibt und ob die Rate weiter abgebucht werden darf. Entscheidend ist, ob eine Sicherheit bestellt wurde und ob noch jemand mitunterschrieben hat. Beides steht im Kreditvertrag und sollte geklärt sein, bevor die nächste Abbuchung fällig ist.
Privatinsolvenz was darf ich an Geld behalten?
Bis zur jeweils geltenden Grenze ist dein Nettoeinkommen vollständig unpfändbar. Liegt es darüber, wird nicht automatisch jeder weitere Euro einbehalten – gepfändet wird zunächst nur ein gestaffelter Anteil. Wie viel dir genau bleibt, richtet sich grundsätzlich nach der aktuellen Pfändungstabelle und der Zahl der berücksichtigten Unterhaltspflichten. Gesetzliche Sonderregeln und gerichtliche Entscheidungen im Einzelfall können den Betrag verändern.
Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Einkommen und Guthaben. Der Pfändungsschutz beim Lohn wirkt auf das, was der Arbeitgeber auszahlt. Sobald das Geld auf dem Konto liegt, ist es nur dann geschützt, wenn das Konto als Pfändungsschutzkonto geführt wird. Genau an dieser Lücke scheitern viele: Der Lohn ist unpfändbar, das Konto aber gepfändet – und plötzlich kommt die Miete nicht mehr durch.
Droht eine Kontopfändung oder ist dein Konto bereits gepfändet, solltest du dein Girokonto in ein P-Konto umwandeln. Nur so ist das Guthaben automatisch bis zum geltenden Freibetrag geschützt. Ist das Konto bereits gepfändet, kannst du die Umwandlung verlangen; die Bank muss das Konto spätestens zum Beginn des vierten auf dein Verlangen folgenden Geschäftstags als P-Konto führen. Für die rückwirkende Schutzwirkung gelten zusätzliche Fristen.
Für höhere Freibeträge – etwa wegen Unterhaltspflichten oder bestimmter Sozialleistungen – braucht die Bank eine Bescheinigung. Ausstellen dürfen sie unter anderem Schuldnerberatungsstellen, Arbeitgeber, Sozialleistungsträger und Familienkassen. Ohne diesen Nachweis gilt nur der Grundfreibetrag, und der Rest bleibt gesperrt, obwohl er dir zusteht. Deshalb gehört die Bescheinigung zu den ersten Dingen, die erledigt werden, wenn eine Pfändung im Raum steht.
Privatinsolvenz was darf ich behalten: verheiratet und mit Kindern
Die häufigste Frage in diesem Feld lautet, was mit einem Kind, mit zwei Kindern oder mit drei Kindern übrig bleibt. Die Antwort folgt in allen Fällen derselben Mechanik: Jede berücksichtigte gesetzliche Unterhaltspflicht, für die du tatsächlich Unterhalt gewährst, hebt den unpfändbaren Betrag. Verfügt die unterhaltsberechtigte Person über eigenes Einkommen, kann sie bei der Berechnung ganz oder teilweise unberücksichtigt bleiben.
Das gilt für den Ehepartner ohne eigenes Einkommen ebenso wie für jedes Kind, dem du tatsächlich Unterhalt gewährst. Bei mehreren Kindern bleibt dadurch oft gar nichts mehr pfändbar – das Verfahren läuft dann trotzdem und endet im Regelfall nach drei Jahren mit der Restschuldbefreiung.
Wichtig für Verheiratete: Das Einkommen deines Ehepartners gehört ihm. Es wird nicht gepfändet – es kann aber dazu führen, dass er bei der Berechnung nicht mehr als unterhaltsberechtigt gilt und dein Freibetrag entsprechend niedriger ausfällt. Das rechnet die Beratungsstelle für deinen Fall durch.
Ein verbreiteter Irrtum betrifft das gemeinsame Konto. Ein Gemeinschaftskonto lässt sich nicht als Pfändungsschutzkonto führen. Steht eine Pfändung im Raum, führt der Weg deshalb über getrennte Einzelkonten, von denen deins als P-Konto geführt wird. Das ist keine Formalie: Auf einem gepfändeten Gemeinschaftskonto wird auch das Geld deines Partners blockiert, obwohl er mit dem Verfahren nichts zu tun hat.
Privatinsolvenz Freibetrag: die Zahl, die alles entscheidet
Der Privatinsolvenz Freibetrag ist der Betrag, den dir niemand nehmen darf. Er ergibt sich aus der Pfändungstabelle und steigt mit jeder berücksichtigten gesetzlichen Unterhaltspflicht, für die tatsächlich Unterhalt gewährt wird. Der Pfändungsfreibetrag bezeichnet den vor einer Lohnpfändung geschützten Betrag. Die Pfändungstabelle zeigt, welcher Einkommensanteil bei den jeweiligen Unterhaltspflichten pfändbar ist. Der Begriff Selbstbehalt stammt dagegen vor allem aus dem Unterhaltsrecht und ist nicht mit der Pfändungsfreigrenze gleichzusetzen.
Freibetrag mit einem Kind, mit zwei Kindern, mit drei Kindern
Jede berücksichtigte gesetzliche Unterhaltspflicht, für die du tatsächlich Unterhalt gewährst, hebt den unpfändbaren Betrag; hat die Person eigene Einkünfte, kann sie ganz oder teilweise unberücksichtigt bleiben. Der Freibetrag mit zwei Kindern liegt deutlich über dem für Alleinstehende, mit drei Kindern und Ehepartner noch einmal darüber. Bei mehreren Kindern bleibt oft gar nichts pfändbar – das Verfahren läuft trotzdem und endet im Regelfall nach drei Jahren mit der Restschuldbefreiung. Bei einem echten Wechselmodell oder einer nur teilweise bestehenden Unterhaltsbelastung kann eine anteilige Berücksichtigung in Betracht kommen. Automatisch geschieht das allein wegen gemeinsamen Sorgerechts aber nicht – das gehört im Einzelfall geprüft.
Freibetrag-Rechner, Selbstbehalt-Rechner, Pfändungstabelle
Ein Freibetrags- oder Pfändungstabellen-Rechner im Netz gibt dir nur eine Schätzung. Maßgeblich sind die amtliche Pfändungstabelle, deine berücksichtigten Unterhaltspflichten und gegebenenfalls gesetzliche Sonderregeln oder gerichtliche Entscheidungen. Eine anerkannte Schuldnerberatung kann den konkreten Betrag mit dir prüfen. Ein Selbstbehalt-Rechner ersetzt kein Gespräch.
Zählt eine hohe Miete beim Freibetrag mit?
Die Miete ist im Freibetrag pauschal enthalten; einen gesonderten Freibetrag für Wohnkosten gibt es nicht. Ist deine Wohnkostenbelastung außergewöhnlich hoch, kann das Vollstreckungsgericht auf Antrag den Freibetrag anheben. Diesen Antrag stellst du – von allein passiert es nicht.
Was passiert, wenn sich deine Lage ändert?
Der Freibetrag ist keine einmalige Festlegung. Kommt ein Kind dazu, fällt eine Unterhaltspflicht weg, ändert sich das Einkommen oder wechselst du den Arbeitgeber, ändert sich auch der geschützte Betrag. Solche Änderungen musst du von dir aus melden – gegenüber dem Insolvenzverwalter beziehungsweise Treuhänder und, wenn es um das Konto geht, gegenüber der Bank mit einer neuen Bescheinigung. Wer das versäumt, verschenkt entweder Geld oder riskiert eine Rückforderung.
Privatinsolvenz Gehalt und Einkommen: wie viel darf ich verdienen?
Wie viel darf ich verdienen, wie viel Geld bleibt mir?
Wie viel du verdienen darfst: so viel du willst. Es gibt keine Obergrenze. Bis zur Pfändungsfreigrenze bleibt dein Netto vollständig bei dir; oberhalb davon wird gestaffelt gepfändet, nicht der volle Mehrbetrag. Dazu kommt alles, was ohnehin unpfändbar ist: Hausrat, Arbeitsmittel, in der Regel das Auto für den Arbeitsweg.
Das ist auch der Grund, warum sich Mehrarbeit trotz Verfahren lohnen kann: Vom zusätzlichen Verdienst bleibt dir ein Teil, und gleichzeitig erfüllst du die Erwerbsobliegenheit, an der das ganze Verfahren hängt. Wer arbeitslos ist, muss sich nachweisbar bemühen und darf keine zumutbare Tätigkeit ablehnen – das ist eine besonders wichtige Obliegenheit.
Nebenjob und Minijob während der Privatinsolvenz: 603-Euro-Minijob 2026 statt früher 520 Euro
Ein Nebenjob ist erlaubt und oft sogar sinnvoll. Der früher häufig als 520-Euro-Job bezeichnete Minijob hat seit dem 1. Januar 2026 eine regelmäßige Verdienstgrenze von 603 Euro im Monat. Pfändungsrechtlich ist der Minijob nicht automatisch zusätzlich geschützt. Auf Antrag können mehrere Arbeitseinkommen vom Vollstreckungsgericht zusammengerechnet werden. Der unpfändbare Grundbetrag wird dabei grundsätzlich dem Einkommen entnommen, das deine wesentliche Lebensgrundlage bildet. Es gibt trotzdem einen guten Grund zu arbeiten: Wer sich nachweislich bemüht, erfüllt seine Obliegenheiten. Ob und in welchem Umfang ein zusätzlicher Verdienst im Einzelfall unberücksichtigt bleiben kann, hängt von den konkreten Umständen ab und wird im Verfahren geprüft – sprich vorher mit dem Insolvenzverwalter beziehungsweise Treuhänder oder der Schuldnerberatung.
13. Monatsgehalt, Zuschläge, Urlaubsgeld, Steuererstattung
Ein echtes 13. Monatsgehalt wird grundsätzlich wie normales Arbeitseinkommen behandelt und nach der Pfändungstabelle berechnet. Handelt es sich dagegen um ausdrücklich gezahltes Weihnachtsgeld, gilt dafür ein besonderer gesetzlicher Pfändungsschutz. Bei den Zuschlägen wird unterschieden: Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge sind vielfach geschützt, Überstundenvergütung nur zur Hälfte. Steuererstattungen können während des eröffneten Insolvenzverfahrens zur Masse gehören; entscheidend sind der Veranlagungszeitraum, der Zeitpunkt der Anspruchsbegründung und die Verfahrensphase. In der Wohlverhaltensphase gelten andere Regeln, und das Finanzamt kann unter Umständen mit alten Steuerschulden aufrechnen. Die Steuererklärung musst du in jedem Fall weiter abgeben. Die Steuerklasse 5 kann dich schlechter stellen als nötig: Wer verheiratet ist, sollte die Steuerklassenwahl mit der Beratung durchsprechen.
Selbstständig, in Elternzeit, krank oder in Rente
Bei Krankengeld, Elterngeld, Renten und anderen laufenden Geldleistungen kommt es darauf an, ob und in welchem Umfang die jeweilige Leistung überhaupt pfändbar ist – bei einigen Leistungen besteht besonderer Schutz.
Für Selbstständige gelten eigene Regeln, die sich nicht einfach aus der Pfändungstabelle ableiten lassen. Im eröffneten Verfahren richtet sich die Behandlung der selbstständigen Tätigkeit nach § 35 Abs. 2 InsO. Für die Abtretungsphase stellt § 295a InsO darauf ab, was die Gläubiger erhalten würden, wenn du ein angemessenes Dienstverhältnis eingegangen wärst. Auf Antrag kann das Gericht den maßgeblichen Betrag feststellen. In all diesen Fällen ist die Auskunft der Beratungsstelle wichtiger als jede Faustregel.
Privatinsolvenz Auto, Haus und Vermögen
Auto behalten – und was gilt bei zwei Autos?
Das Auto behalten funktioniert, wenn du es für den Weg zur Arbeit brauchst und der Wert angemessen ist. Bei zwei Autos wird das zweite in der Regel verwertet – geschützt bleibt es nur ausnahmsweise, wenn du oder eine Person im gemeinsamen Haushalt es zwingend für Arbeit oder Gesundheit braucht. Bei einem finanzierten Fahrzeug entscheidet der Kreditvertrag: Wurde das Auto der Bank zur Sicherheit übereignet, hat sie ein eigenes Zugriffsrecht, und die berufliche Notwendigkeit schützt das Fahrzeug dann nicht automatisch. Bei einem Leasingfahrzeug hängt es vom Vertrag und seiner insolvenzrechtlichen Behandlung ab, ob das Fahrzeug bleiben kann. Die bloße Weiterzahlung der Leasingraten garantiert den Fortbestand des Vertrags nicht.
Eigenheim, finanziertes Haus, Immobilie des Ehepartners
Das Haus behalten geht nur, wenn die Verwertung keinen Überschuss brächte – also bei hoch belasteten Immobilien. Gibt es Wert, wird verwertet. Bei einem finanzierten Haus hat die Bank die Grundschuld und verwertet unabhängig vom Verfahren. Gehört die Immobilie dem Ehepartner allein, bleibt sie unangetastet; bei Miteigentum wird dein Anteil verwertet. Auch ein Erbanteil an einem Haus ist Vermögen und fällt in die Masse.
Lebensversicherung und ihre Auszahlung
Eine Lebensversicherung mit Rückkaufswert wird in aller Regel verwertet. Geschützt sind bestimmte Formen der Altersvorsorge mit Verwertungsschutz. Steht die Auszahlung während des Verfahrens an, geht sie in die Masse – ob eine Umwandlung in eine geschützte Form in Betracht kommt, lässt sich nur vor dem Antrag klären – und zwar mit fachlicher Beratung. Nimm solche Änderungen nie eigenmächtig vor: Umschichtungen kurz vor dem Verfahren können angefochten werden und die Restschuldbefreiung gefährden.
Erbe, Pflichtteil, Schenkung, Lottogewinn
Hier entscheidet der Zeitpunkt, und der Unterschied ist erheblich. Die Privatinsolvenz besteht aus zwei Abschnitten: dem eröffneten Insolvenzverfahren und der anschließenden Wohlverhaltensphase.
Im eröffneten Verfahren fällt eine Erbschaft vollständig in die Insolvenzmasse – der Verwalter verfügt darüber. In der Wohlverhaltensphase musst du nur die Hälfte des Werts an den Treuhänder herausgeben, die andere Hälfte bleibt dir. Für den Pflichtteil gilt dasselbe. Ausschlagen darfst du eine Erbschaft grundsätzlich selbst – diese Entscheidung ist höchstpersönlich. Da Erbfälle und Ausschlagungen insolvenzrechtlich kompliziert sein können, solltest du den Insolvenzverwalter oder Treuhänder dennoch unverzüglich informieren und die Ausschlagung vorab rechtlich prüfen lassen.
Ein Lottogewinn folgt dagegen NICHT der Halbteilung: Im eröffneten Verfahren fällt er vollständig in die Insolvenzmasse, und auch in der Wohlverhaltensphase ist ein Spielgewinn nach § 295 Absatz 1 Nummer 2 InsO in voller Höhe an den Treuhänder herauszugeben. Nur in der Wohlverhaltensphase sind Gewinne von geringem Wert davon ausgenommen; im eröffneten Verfahren erfasst die Masse grundsätzlich das gesamte neu erworbene Vermögen.
Erhältst du selbst eine Schenkung – ein Geldgeschenk während der Privatinsolvenz etwa –, gilt in der Wohlverhaltensphase dieselbe Halbteilung wie beim Erbe: Die Hälfte des Wertes geht an den Treuhänder, gebräuchliche Gelegenheitsgeschenke geringen Werts bleiben ausgenommen. Im eröffneten Verfahren fällt eine Schenkung dagegen in die Masse. Davon zu unterscheiden sind frühere Schenkungen des Schuldners: Die kann der Verwalter anfechten und zurückholen – auch von Angehörigen.
Privatinsolvenz und Familie: Ehepartner, Kinder, Unterhalt
Ehepartner, Gütergemeinschaft und gemeinsames Vermögen
Die Insolvenz trifft nur dich. Das Vermögen des Ehepartners bleibt unangetastet, solange er nicht mitunterschrieben hat und ihr keine Gütergemeinschaft vereinbart habt. Verheiratet mit zwei Kindern heißt: Dein Freibetrag steigt durch die Unterhaltspflichten. Wie viel der Ehepartner verdienen darf – so viel er will; sein Einkommen wird nicht gepfändet, kann aber dazu führen, dass er nicht mehr als unterhaltsberechtigt zählt.
Anders sieht es aus, sobald der Partner mitunterschrieben oder gebürgt hat. Dann ist er selbst Schuldner der Bank, und deine Restschuldbefreiung befreit ihn nicht. Was in diesem Fall auf ihn zukommt und warum das Gespräch vor dem Antrag geführt werden sollte, steht ausführlich unter dem oben verlinkten Beitrag zum laufenden Kredit. Wer im gesetzlichen Güterstand lebt, muss dagegen nichts befürchten: Die Zugewinngemeinschaft macht aus zwei Vermögen kein gemeinsames.
Kindesunterhalt, laufender Unterhalt, Unterhaltsvorschuss
Laufender Kindesunterhalt ist weiter zu zahlen und wird bei der Freibetragsberechnung berücksichtigt. Unterhaltsschulden aus der Vergangenheit können von der Restschuldbefreiung ausgenommen sein – welche Forderungen das Verfahren sonst noch überstehen, steht unter Welche Schulden bleiben trotz Restschuldbefreiung. Das gilt, wenn du die Zahlung vorsätzlich pflichtwidrig unterlassen hast. Der Unterhaltsvorschuss entlastet den unterhaltspflichtigen Elternteil nicht. Die Unterhaltsvorschussstelle kann die gezahlten Beträge von ihm zurückfordern, soweit er leistungsfähig war und seiner Unterhaltspflicht nicht nachgekommen ist.
Folgen für Kinder und Angehörige
Rechtliche Folgen für die Kinder gibt es nicht: Kinder haften nicht für Schulden der Eltern, ihre Bonität bleibt unberührt. Auch die Folgen für Angehörige sind begrenzt – betroffen ist nur, wer mitunterschrieben oder gebürgt hat. Kindergeld ist grundsätzlich geschützt, solange es dem Kind zugutekommt.
Privatinsolvenz wieviel Weihnachtsgeld darf ich behalten?
Weihnachtsgeld ist bis zur gesetzlichen Schutzgrenze vollständig unpfändbar. Der darüber hinausgehende Teil ist nicht besonders geschützt und wird bei der Berechnung des pfändbaren Arbeitseinkommens berücksichtigt. Urlaubsgeld ist im üblichen Rahmen grundsätzlich unpfändbar. Andere Zuschläge werden unterschiedlich behandelt: Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit sind vielfach geschützt, Überstundenvergütung dagegen nur zur Hälfte. Frag deine Beratungsstelle nach der aktuellen Grenze – die Beträge werden angepasst.
Auch hier gilt der Unterschied zwischen Lohn und Konto: Selbst geschützte Sonderzahlungen verlieren ihren Schutz nicht, wenn sie auf einem P-Konto eingehen – sie können aber den monatlichen Kontofreibetrag übersteigen. In dem Fall lässt sich der Betrag über eine Bescheinigung oder einen Antrag beim Vollstreckungsgericht freigeben. Wer das vorher weiß, ärgert sich im November nicht über ein blockiertes Guthaben.
Privatinsolvenz was wird gepfändet – und was ist nicht pfändbar?
Nicht pfändbar sind: Einkommen bis zum Freibetrag, Hausrat, Kleidung, Arbeitsmittel, das Auto für den Arbeitsweg und geschützte Sozialleistungen. Gepfändet wird alles darüber – Vermögen, Wertgegenstände und der pfändbare Einkommensanteil. Maßgeblich ist die amtliche Pfändungstabelle; ihre Werte werden regelmäßig angepasst, weshalb du immer die aktuelle Fassung für 2026 brauchst.
Mit einem Kind, mit zwei Kindern oder mit vier Kindern: der Pfändungsfreibetrag
Mit Kind heißt vor allem: höherer unpfändbarer Betrag. Mit zwei oder vier Kindern steigt er weiter – der Pfändungsfreibetrag bei vier Kindern liegt deutlich über dem eines Alleinstehenden, bei fünf Kindern noch darüber. Auch verheiratet mit zwei Kindern werden beide Unterhaltspflichten berücksichtigt, sofern du tatsächlich Unterhalt gewährst. Jede dieser Konstellationen wirkt sich direkt auf die Zahl aus, die dir monatlich bleibt.
Kind in Ausbildung, Unterhalt für Kind und Ehefrau
Ein Kind in Ausbildung bleibt unterhaltsberechtigt, solange es sich in der ersten Ausbildung befindet und kein ausreichendes eigenes Einkommen hat. Unterhalt für Kind und Ehefrau erhöht den Freibetrag – laufender Unterhalt ist außerdem weiter zu zahlen und wird nicht vom Verfahren erfasst.
Ohne Ehepartner und beim gemeinsamen Haus ohne Trauschein
Ohne Ehepartner ist der Normalfall: Nur du beantragst, nur du bist betroffen. Beim gemeinsamen Haus ohne Trauschein gilt: Dein Miteigentumsanteil fällt in die Masse, der Anteil deines Partners nicht. Das führt in der Praxis oft dazu, dass der Partner den Anteil ablöst – sonst droht die Teilungsversteigerung.
Immobilie, Hauskredit und Eigenheim im Verfahren
Ob du mit Eigenheim oder trotz Immobilie durch das Verfahren kommst, hängt an einer Rechnung: Bringt die Verwertung mehr, als die Grundschulden aufzehren? Wenn ja, wird verwertet. Beim Hauskredit bedient sich die Bank ohnehin aus ihrer Sicherheit, unabhängig vom Verfahren. Eine hoch belastete Immobilie bleibt dagegen oft unangetastet, weil sie für die Gläubiger wertlos ist.
Lohnpfändung, Kontopfändung, Bürgergeld und Pflegegeld
Mit der Verfahrenseröffnung sind Einzelvollstreckungen der Insolvenzgläubiger grundsätzlich unzulässig; für bestimmte Unterhalts- und Deliktsforderungen gelten Sonderregeln. Der pfändbare Teil des Einkommens wird im eröffneten Verfahren an den Insolvenzverwalter und nach Beendigung des Insolvenzverfahrens während der verbleibenden Abtretungsfrist an den Treuhänder abgeführt. Bürgergeld ist grundsätzlich geschützt, Pflegegeld ist zweckgebunden und in der Regel unpfändbar. Urlaubsgeld ist in aller Regel ebenfalls unpfändbar. Was bei laufender Pfändung sonst noch geht, steht unter Kredit trotz Lohnpfändung.
Steuerschulden und Kleingewerbe
Steuerschulden werden grundsätzlich wie andere Forderungen behandelt. Von der Restschuldbefreiung ausgenommen sind sie insbesondere, wenn im Zusammenhang damit eine rechtskräftige Verurteilung wegen einer Steuerstraftat nach §§ 370, 373 oder 374 AO vorliegt und die Forderung mit diesem Rechtsgrund angemeldet wurde. Wer aktuell selbstständig tätig ist, durchläuft grundsätzlich die Regelinsolvenz. Ehemals Selbstständige können die Verbraucherinsolvenz nutzen, wenn sie beim Antrag weniger als 20 Gläubiger haben und keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen bestehen.
Die Fehler, die dich am Ende alles kosten
Zu wenig Einkommen allein ist kein Versagungsgrund. Entscheidend ist, die gesetzlichen Mitwirkungs- und Obliegenheitspflichten einzuhalten. Riskant sind dagegen Handlungen, die im Moment vernünftig wirken, aber gegen die Grundregel verstoßen, dass alle Gläubiger gleich behandelt werden und der Schuldner offen mitwirkt. Typische Fehler sind:
- Vermögen verschieben. Auto überschreiben, Ersparnisse aufs Konto der Schwester, Wertsachen „zur Aufbewahrung“ weggeben. Solche Vorgänge kann der Verwalter anfechten und zurückholen.
- Einen Gläubiger bevorzugt bedienen. Die Rate an die Hausbank, die Rückzahlung an die Eltern kurz vor dem Antrag. Auch das ist anfechtbar – und es trifft dann die Person, die das Geld bekommen hat.
- Gläubiger vergessen. Der alte Ratenkauf, das private Darlehen, die offene Handyrechnung. Vollständigkeit ist wichtiger als ein ordentliches Bild.
- Änderungen nicht melden. Umzug, neuer Arbeitgeber, weggefallene Unterhaltspflicht, Erbfall. Das sind Auskunfts- und Mitwirkungspflichten, keine Höflichkeiten.
- Die Erwerbsobliegenheit vernachlässigen. Wer arbeitslos ist, muss sich nachweisbar bewerben und darf keine zumutbare Arbeit ablehnen.
- Neue unangemessene Verbindlichkeiten eingehen. Ein neuer Kredit im laufenden Verfahren wird von der Restschuldbefreiung nicht erfasst und kann sie zusätzlich gefährden.
Umgekehrt gilt: Wer offen mitwirkt, Änderungen von sich aus meldet und im Zweifel nachfragt, kommt durch dieses Verfahren. Es ist kein Wettbewerb, sondern ein Ablauf mit klaren Regeln – und die stehen alle im Gesetz, nicht im Ermessen einer einzelnen Person.
So bereitest du dich vor: die Reihenfolge, die funktioniert
- Einkommen und Unterhaltspflichten aufschreiben. Netto, Zuschläge, Nebenjob, wem du tatsächlich Unterhalt gewährst. Daraus ergibt sich dein Freibetrag.
- Vermögen ehrlich auflisten. Fahrzeuge, Versicherungen mit Rückkaufswert, Immobilienanteile, Sparguthaben. Auch das, wovon du hoffst, dass es niemandem auffällt.
- Alle Gläubiger sammeln. Kredite, Ratenkäufe, Karten, Inkassoschreiben, private Darlehen. Lieber einen zu viel als einen zu wenig.
- Konto sortieren. Gemeinschaftskonto trennen, eigenes Konto als P-Konto führen lassen, Bescheinigung für höhere Freibeträge besorgen.
- Termin bei einer anerkannten Schuldnerberatung machen. Wartezeiten einplanen und früh anmelden. Dort wird der Fall gerechnet und der außergerichtliche Einigungsversuch vorbereitet.
- Nichts verändern, bis das Gespräch war. Keine Versicherung kündigen, kein Fahrzeug überschreiben, keine Sonderzahlung an einen einzelnen Gläubiger.
Diese Schritte schaffen eine belastbare Vorbereitung. Der wichtigste ist der erste: Ohne die eigene Zahl bleibt jede Entscheidung ein Ratespiel. In dieser Unsicherheit kann unnötig Zeit vergehen, in der das Verfahren längst hätte vorbereitet werden können.
Nach dem Verfahren: so sieht der Neustart aus
Am Ende steht ein Beschluss, und mit ihm ändert sich der Alltag spürbar. Nach Ende der Abtretungsfrist wird aus dem Verfahren kein pfändbarer Einkommensanteil mehr abgeführt. Für die von der Restschuldbefreiung erfassten alten Forderungen endet der bisherige Druck durch Mahnungen und Inkasso. Von der Restschuldbefreiung ausgenommene Forderungen, neue Schulden und bestimmte Sicherungsrechte können jedoch fortbestehen. Und die Frage, ob eine unerwartete Rechnung das ganze Gebäude zum Einsturz bringt, stellt sich nicht mehr in derselben Schärfe. Genau dafür ist die Abtretungsfrist gedacht, die im Regelfall drei Jahre ab Verfahrenseröffnung beträgt; in bestimmten Wiederholungsfällen sind es fünf Jahre.
Mit der Restschuldbefreiung ist der schwierigste Teil vorbei – aber die SCHUFA-Einträge bleiben zunächst bestehen. Wie lange und wie du die Löschung betreibst, steht unter SCHUFA-Eintrag löschen nach Privatinsolvenz. Erst danach normalisieren sich die Konditionen wieder.
Wann eine Finanzierung wieder möglich wird und worauf Banken dann achten, behandelt Kredit nach der Privatinsolvenz. Wichtig dabei: Ein generelles Kreditverbot gibt es zwar nicht, unangemessene neue Verbindlichkeiten während des Verfahrens können die Restschuldbefreiung aber gefährden – warte den Beschluss ab oder sprich vorher mit dem Insolvenzverwalter beziehungsweise Treuhänder.
Für den ersten Vergleich danach ist die Anfrageart entscheidend: Eine schufaneutrale Konditionsanfrage beeinflusst den Score nicht und wird nur zu Dokumentationszwecken gespeichert. Eine verbindliche Kreditanfrage ist davon zu unterscheiden. Wer das kennt, sammelt sich nicht in den ersten Wochen nach dem Beschluss unnötig Spuren in der Auskunft ein.
Nach der Restschuldbefreiung den Markt prüfen
Ist der Beschluss da, entscheidet wieder die aktuelle Situation: Einkommen, Haushaltsrechnung, Sicherheiten. Ein Vermittler fragt mehrere Partnerbanken gleichzeitig an, statt dass du dir bei jeder Bank einzeln eine Absage holst. Eine Zusage ist damit nicht verbunden. Eine Vermittlungsvergütung wird bei Verbraucherdarlehen grundsätzlich erst bei erfolgreicher Vermittlung und unter den gesetzlichen Voraussetzungen fällig. Ausdrücklich nicht während des laufenden Verfahrens.
Nicht mehrere Vermittler gleichzeitig beauftragen: Da sich die Bankennetzwerke überschneiden können, eine weitere Anfrage erst stellen, wenn die erste Prüfung abgeschlossen oder beendet ist.
Begriffe kurz erklärt
Die Wörter, die in Beschlüssen und Anschreiben immer wieder auftauchen – in einfacher Sprache. Ausführlicher, mit allen Nebenbegriffen, steht das im Glossar zu Privatinsolvenz, Restschuldbefreiung und Umschuldung.
Pfändungsfreigrenze
Der Betrag deines Nettoeinkommens, der vollständig unpfändbar ist. Er steht in der amtlichen Pfändungstabelle und steigt mit jeder berücksichtigten Unterhaltspflicht.
Pfändungstabelle
Die amtliche Übersicht, aus der sich ergibt, welcher Teil des Einkommens bei welchem Verdienst und welcher Zahl von Unterhaltspflichten pfändbar ist. Sie wird regelmäßig angepasst.
P-Konto
Ein Girokonto, das als Pfändungsschutzkonto geführt wird. Es schützt Guthaben bis zu bestimmten Freibeträgen und wird auf Guthabenbasis geführt. Jede Person darf nur eines unterhalten.
Insolvenzmasse
Das Vermögen, das im Verfahren verwertet wird, zusammen mit dem pfändbaren Teil des Einkommens. Unpfändbare Gegenstände gehören nicht dazu.
Wohlverhaltensphase
Der Abschnitt nach dem eröffneten Verfahren, in dem du deine Obliegenheiten erfüllst und der pfändbare Einkommensanteil an den Treuhänder geht. Erbschaften sind hier nur zur Hälfte herauszugeben.
Obliegenheiten
Deine Mitwirkungspflichten: eine zumutbare Arbeit ausüben oder sich nachweisbar bemühen, Wohnungs- und Arbeitsplatzwechsel anzeigen, Auskunft geben, keine unangemessenen neuen Verbindlichkeiten eingehen.
Insolvenzanfechtung
Das Recht des Verwalters, bestimmte Zahlungen und Übertragungen aus der Zeit vor dem Verfahren rückgängig zu machen – vor allem, wenn ein einzelner Gläubiger bevorzugt oder Vermögen verschoben wurde.
Sicherungsübereignung
Das Eigentum an einer beweglichen Sache geht auf die Bank über, während du sie weiter nutzt. Typisch beim Autokredit. Erst mit vollständiger Rückzahlung fällt das Eigentum zurück.
Restschuldbefreiung
Der gerichtliche Beschluss, mit dem du von den erfassten Insolvenzforderungen befreit wirst. Ausgenommen bleiben die gesetzlichen Sonderfälle und die Rechte aus Sicherheiten.
Treuhänder
Die Person, an die in der Wohlverhaltensphase der pfändbare Einkommensanteil abgeführt wird und die ihn an die Gläubiger verteilt.
Häufige Fragen
Darf ich mein Auto in der Privatinsolvenz behalten?
In der Regel ja, wenn du es für den Weg zur Arbeit brauchst und der Wert angemessen ist. Bei einem finanzierten Fahrzeug kommt es auf den Vertrag an: Ob Bank oder Verkäufer ein Sicherungsrecht haben, steht dort und entscheidet über die Verwertung.
Was darf ich an Geld behalten?
Bis zur Pfändungsfreigrenze bleibt dein Nettoeinkommen vollständig geschützt. Liegt es darüber, wird nur der nach der Pfändungstabelle berechnete Anteil gepfändet – auch vom Einkommen oberhalb der Grundgrenze bleibt dir daher zunächst ein Teil. Droht eine Kontopfändung oder besteht sie bereits, schützt ein P-Konto dein Guthaben bis zum geltenden Freibetrag.
Wie bekomme ich einen höheren Freibetrag auf dem Konto?
Über eine Bescheinigung, die du bei der Bank vorlegst. Ausstellen dürfen sie unter anderem Schuldnerberatungsstellen, Arbeitgeber, Sozialleistungsträger und Familienkassen. Ohne diesen Nachweis gilt nur der Grundfreibetrag, auch wenn dir mehr zusteht.
Kann ein Gemeinschaftskonto als P-Konto geführt werden?
Nein. Ein Pfändungsschutzkonto ist immer ein Einzelkonto. Steht eine Pfändung im Raum, sollte das Gemeinschaftskonto deshalb rechtzeitig in getrennte Einzelkonten überführt werden – sonst wird auch das Guthaben des Partners blockiert.
Was passiert mit dem Eigenheim?
Ist die Immobilie hoch belastet und gäbe eine Verwertung keinen Überschuss, bleibt sie oft unangetastet. Gibt es Wert, wird verwertet.
Was ist mit Erbschaft und Lottogewinn?
Im eröffneten Insolvenzverfahren fallen Erbschaft und Lottogewinn grundsätzlich vollständig in die Insolvenzmasse. In der anschließenden Wohlverhaltensphase musst du von einer Erbschaft grundsätzlich die Hälfte, von einem Lottogewinn dagegen grundsätzlich den vollen Wert herausgeben. Gewinne von geringem Wert sind ausgenommen.
Darf ich eine Erbschaft ausschlagen?
Ja, diese Entscheidung ist höchstpersönlich und bleibt bei dir. Informiere den Insolvenzverwalter oder Treuhänder trotzdem unverzüglich und lass die Ausschlagung vorher rechtlich prüfen – Erbfälle sind insolvenzrechtlich häufig komplizierter, als sie zunächst wirken.
Bleibt mir mehr, wenn ich Kinder habe?
Ja. Jede berücksichtigte gesetzliche Unterhaltspflicht, für die du tatsächlich Unterhalt gewährst, erhöht den unpfändbaren Betrag spürbar. Hat die unterhaltsberechtigte Person eigenes Einkommen, kann sie bei der Berechnung ganz oder teilweise unberücksichtigt bleiben.
Haftet mein Ehepartner für meine Schulden?
Nur, wenn er mitunterschrieben, mitgehaftet oder gebürgt hat. Allein die Ehe macht niemanden zum Schuldner, und im gesetzlichen Güterstand bleibt das Vermögen getrennt. Sein Einkommen wird nicht gepfändet.
Darf ich während der Privatinsolvenz einen Nebenjob annehmen?
Ja. Ein Nebenjob ist erlaubt. Sein Verdienst ist aber nicht automatisch zusätzlich geschützt: Auf Antrag können Haupt- und Nebeneinkommen für die Pfändungsberechnung zusammengerechnet werden.
Was passiert mit meiner Steuererstattung?
Steuererstattungen können während des eröffneten Insolvenzverfahrens zur Insolvenzmasse gehören. Entscheidend sind der Veranlagungszeitraum, der Zeitpunkt, in dem der Anspruch begründet wurde, und die aktuelle Verfahrensphase. In der Wohlverhaltensphase gelten andere Regeln; außerdem kann das Finanzamt unter Umständen mit alten Steuerschulden aufrechnen.
Was muss ich während des Verfahrens von mir aus melden?
Jede Änderung, die für die Berechnung wichtig ist: Umzug, Arbeitsplatzwechsel, Aufnahme oder Ende einer Beschäftigung, geänderte Unterhaltspflichten sowie Erbschaften und größere Zuwendungen. Diese Auskunfts- und Mitwirkungspflichten gehören zu den Obliegenheiten.
Bekomme ich während des Verfahrens einen Kredit?
Ein generelles gesetzliches Kreditverbot gibt es nicht. Praktisch ist während des laufenden Verfahrens aber kaum eine Finanzierung zu bekommen – und unangemessene neue Verbindlichkeiten können die Restschuldbefreiung gefährden, weil sie Gläubigerinteressen beeinträchtigen. Sprich vor jeder Finanzierung mit der Schuldnerberatung, dem Insolvenzverwalter beziehungsweise Treuhänder oder einem Fachanwalt. Nach dem Beschluss ist eine Finanzierung wieder möglich, zunächst zu schlechteren Konditionen.
Muss ich das Verfahren meinem Arbeitgeber melden?
Eine allgemeine Pflicht, deinen Arbeitgeber selbst zu informieren, besteht nicht. Er kann jedoch durch Insolvenzverwalter oder Treuhänder davon erfahren, wenn die Lohnabrechnung über die Abtretung informiert oder zur Berechnung des pfändbaren Einkommens aufgefordert wird – auch dann, wenn momentan gar kein pfändbarer Betrag entsteht.
Mehr zum Verfahren
Wie das Verfahren zeitlich abläuft – die vier Phasen, die drei Jahre und der Punkt, an dem du wirklich schuldenfrei bist – steht in Privatinsolvenz: Ablauf, Dauer und die Phasen. Dort wird auch aufgeräumt mit den widersprüchlichen Zahlen im Netz: Fünf oder sechs Jahre stammen aus der alten Rechtslage; heute sind es im Regelfall drei Jahre ab Verfahrenseröffnung, in bestimmten Wiederholungsfällen fünf. Wer den Ablauf einmal im Kopf hat, weiß bei jedem Schreiben vom Gericht, an welcher Stelle er gerade steht.
Die Angst vor den Kosten hält viele jahrelang vom Verfahren ab – meist ohne Grund. Was Gericht und Treuhänder verlangen, warum das gestundet wird und wie du kostenlos an die Beratung kommst, steht in Privatinsolvenz Kosten: was das Verfahren kostet. Dort steht auch, woran du gewerbliche Anbieter mit hohen oder intransparenten Vorauszahlungen und unnötigen Zusatzverträgen erkennst.
Ist der Beschluss da, beginnt der zweite Teil, den viele unterschätzen: Restschuldbefreiung erteilt – was nun erklärt, wann er rechtskräftig wird, warum das Insolvenzverfahren danach noch weiterlaufen kann und welche drei Schritte jetzt anstehen. Wer sie in der falschen Reihenfolge geht, verschenkt Monate.
Die Sorge, dass „alle“ davon erfahren, ist größer als die tatsächliche Öffentlichkeit des Verfahrens. Wer erfährt von meiner Privatinsolvenz zeigt, wo die Bekanntmachung steht, wie lange sie dort bleibt – nämlich nicht dauerhaft – und wann dein Arbeitgeber tatsächlich etwas mitbekommt. Für viele nimmt genau das den größten Druck aus der Entscheidung.
Und wer noch überlegt, ob es überhaupt so weit kommen muss: Umschuldung oder Privatinsolvenz stellt beide Wege gegenüber. Solange die Raten tragbar wären und die Bonität es hergibt, ist die Umschuldung der schnellere Weg – entscheidend ist aber nicht eine bestimmte Schuldenhöhe, sondern ob du deine fälligen Verpflichtungen dauerhaft erfüllen kannst.
Fazit
Du behältst mehr, als die Angst vermuten lässt: dein Einkommen bis zur Pfändungsfreigrenze, deinen Hausrat, deine Arbeitsmittel und in aller Regel das Auto für den Weg zur Arbeit. Der Freibetrag ist keine Verhandlungssache, sondern eine Zahl aus der Pfändungstabelle – und jede berücksichtigte gesetzliche Unterhaltspflicht, für die tatsächlich Unterhalt gewährt wird, hebt sie an – eigene Einkünfte der unterhaltenen Person können zu einer teilweisen oder vollständigen Nichtberücksichtigung führen. Verwertet wird, was darüber hinausgeht. Die beiden Dinge, die du selbst in der Hand hast: ein P-Konto einrichten, bevor eine Pfändung kommt, und nichts verschweigen. Rechne deinen Fall vor dem Antrag mit einer anerkannten Schuldnerberatung durch – viele Stellen beraten kostenlos oder gegen einen geringen Eigenanteil, und das ersetzt jede Schätzung aus dem Netz.
Über den Autor: Michael Radtke schreibt auf alarm.de über Finanzen, Kredit und digitale Sicherheit. Der Anspruch: keine Versprechen, die niemand halten kann – sondern die Wege benennen, die es wirklich gibt, und die Fallen, die dabei lauern.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts-, Schuldner- oder Insolvenzberatung. Ob eine Finanzierung möglich ist, entscheidet der jeweilige Anbieter im Einzelfall. Einzelne Links auf dieser Seite sind Werbelinks – klickst du darauf und schließt ab, erhalten wir eine Provision. Für dich ändert sich am Preis nichts.