Finanzen · Sparen & Anlegen
Gemeinschaftskonto bei Tagesgeld und Festgeld: Oder-Konto, Und-Konto und der Erbfall
Ein gemeinsames Sparkonto hat einen Vorteil, den viele nicht auf dem Schirm haben: Die Einlagensicherung gilt je Person, bei zwei Inhabern also doppelt. Es hat aber auch eine Konstruktion, die im Todesfall darüber entscheidet, ob der Überlebende weiter an das Geld kommt oder nicht. Diese Übersicht erklärt den Unterschied zwischen Oder-Konto und Und-Konto, was im Erbfall passiert und wie Freistellungsauftrag und Vollmacht dazu passen.
Beim Oder-Konto darf jeder Inhaber allein verfügen, beim Und-Konto nur alle gemeinsam. Die Einlagensicherung gilt je Einleger und richtet sich nach dem jeweiligen Anteil – ohne besondere Vereinbarung wird das Guthaben zu gleichen Teilen zugerechnet, bei zwei Inhabern ergeben sich so bis zu 200.000 Euro. Im Todesfall wird nur der Anteil des Verstorbenen vererbt, die Erben treten an seine Stelle. Beim Oder-Konto kann der Überlebende zunächst weiter verfügen, die Erben können das aber widerrufen. Ob eine Kontovollmacht über den Tod hinaus wirkt, richtet sich nach der Vollmacht selbst und dem zugrunde liegenden Rechtsverhältnis – sie endet nicht automatisch.
Oder-Konto und Und-Konto: der entscheidende Unterschied
Ein Gemeinschaftskonto läuft auf mehrere Personen – typischerweise Paare, aber ebenso Wohngemeinschaften, Geschäftspartner oder Erbengemeinschaften. Neben dem Girokonto bieten viele Banken auch Tagesgeld und Festgeld in dieser Form an.
Entscheidend ist, wer verfügen darf:
| Merkmal | Oder-Konto | Und-Konto |
|---|---|---|
| Verfügung | Jeder Inhaber allein | Nur alle gemeinsam |
| Alltagstauglich | Ja | Eher nicht |
| Schutz vor Missbrauch | Geringer | Höher |
| Typische Nutzer | Paare, Familien | Vereine, Organisationen, Erbengemeinschaften |
| Im Todesfall | Überlebender kann zunächst weiter verfügen | Zustimmung der Erben nötig |
In der Praxis wird das Gemeinschaftskonto meist als Oder-Konto geführt.
Zur Frage, wem das Guthaben gehört: Im Verhältnis der Inhaber untereinander steht es im Zweifel beiden zu gleichen Teilen zu – unabhängig davon, wer wie viel eingezahlt hat. Maßgeblich ist, was die Inhaber vereinbart haben. Bei sehr ungleichen Einzahlungen kann das auch schenkungsteuerlich eine Rolle spielen – und zwar unabhängig davon, ob die Inhaber verheiratet sind. Das ist ein Fall für eine Beratung, nicht für eine Faustregel.
Einlagensicherung Gemeinschaftskonto: in Deutschland doppelt geschützt
Die Einlagensicherung Gemeinschaftskonto ist das stärkste Argument für die gemeinsame Anlage. Die gesetzliche Einlagensicherung in Deutschland gilt je Einleger, nicht je Konto. Jeder Inhaber hat also einen eigenen Entschädigungsanspruch.
Maßgeblich ist dabei der Anteil, der dem jeweiligen Inhaber zusteht; ohne besondere Vereinbarung wird das Guthaben zu gleichen Teilen zugerechnet. Praktisch heißt das: Bei zwei Inhabern sind bis zu 200.000 Euro geschützt, bei drei bis zu 300.000 Euro. Für ein Paar macht es damit keinen Unterschied, ob es ein Gemeinschaftskonto oder zwei Einzelkonten bei derselben Bank führt – der Schutz ist derselbe.
Weitere Einlagen derselben Person bei derselben Bank zählen mit – Girokonto, Tagesgeld, Festgeld und Sparbuch werden zusammengerechnet. Wer ein Gemeinschaftskonto und daneben ein Einzelkonto beim selben Institut führt, hat also nicht zwei getrennte Grenzen. Wie die Systeme im Einzelnen funktionieren, steht unter Einlagensicherung.
Nicht jede Bank bietet Tagesgeld oder Festgeld als Gemeinschaftskonto an – das steht in den Bedingungen und ist vor der Eröffnung zu prüfen. Unsere Übersicht stellt die Anbieter nebeneinander, die wir geprüft haben.
Tagesgeld, Festgeld, Depot und Broker vergleichenAlle Anbieter auf einen Blick, sortiert nach AnlageformGemeinschaftskonto im Todesfall: Tagesgeld und Festgeldkonto nach Todesfall
Was mit einem Tagesgeld- oder Festgeldkonto nach dem Todesfall geschieht, liest kaum jemand vorher – und genau das entscheidet im Ernstfall, wie schnell der Überlebende an Geld kommt.
Vererbt wird nur der Anteil des Verstorbenen. Das Konto geht nicht als Ganzes an die Erben, und es geht auch nicht automatisch vollständig an den überlebenden Mitinhaber. An seine Stelle tritt der Alleinerbe; bei mehreren Erben rückt die Erbengemeinschaft gemeinsam in diese Rechtsstellung ein, nicht jeder Miterbe für sich.
Beim Oder-Konto kann der überlebende Inhaber zunächst weiter allein verfügen. Das Konto wird nicht gesperrt. Die Erben können diese Einzelverfügungsbefugnis allerdings widerrufen – dann wird aus dem Oder-Konto praktisch ein Und-Konto, und jede weitere Verfügung braucht die Zustimmung aller.
Beim Und-Konto ist der Überlebende von Anfang an auf die Zustimmung der Erben angewiesen. Erbt eine Witwe gemeinsam mit ihren Kindern, kann sie nicht mehr allein verfügen – und jeder einzelne Miterbe kann eine Transaktion blockieren.
Wer sicherstellen will, dass der Partner im Ernstfall handlungsfähig bleibt, klärt vorher zwei Dinge: die Kontoform – Oder-Konto statt Und-Konto – und eine Regelung, die über den Tod hinaus wirkt. Beides gehört zur Vorsorge und nicht in die Woche nach dem Trauerfall.
Ein Gemeinschaftskonto wird nach dem Tod eines Inhabers nicht automatisch in ein Nachlasskonto umgewandelt. Ob der überlebende Partner es allein auflösen oder umschreiben lassen kann, richtet sich nach Kontovertrag, Kontoform und den Bedingungen der Bank; bei einem Festgeld bleibt zusätzlich die Laufzeitbindung bestehen. Wie eine Kontoauflösung grundsätzlich abläuft, steht unter Konto eröffnen, kündigen und wechseln.
Bankvollmacht: was im Todesfall mit ihr geschieht
Eine Kontovollmacht endet nicht automatisch mit dem Tod des Vollmachtgebers. Ob sie fortbesteht, richtet sich nach der Vollmacht selbst und nach dem Rechtsverhältnis, das ihr zugrunde liegt – bei einem Auftragsverhältnis besteht dieses im Zweifel sogar fort.
Sicher ist das allerdings nur, wenn es ausdrücklich geregelt ist. Erben können eine Vollmacht zudem widerrufen. Wer möchte, dass eine Bevollmächtigung im Ernstfall verlässlich trägt, lässt sie deshalb ausdrücklich über den Tod hinaus erteilen – die Anforderungen unterscheiden sich je Bank und sind vorher zu klären.
Gemeinschaftskonto oder Vollmacht? Das Gemeinschaftskonto macht beide zu Inhabern mit eigenen Rechten und verdoppelt die Einlagensicherung. Eine Vollmacht lässt das Konto bei einer Person und räumt der anderen lediglich Zugriff ein. Für gemeinsames Sparen ist das Gemeinschaftskonto meist der klarere Weg; geht es nur um Zugriff im Notfall, kann die Vollmacht genügen.
Was Erben zum Sparkonto wissen sollten
Erbschein nicht zwingend. Liegt ein Testament vor, aus dem die Erbfolge klar hervorgeht, genügt häufig das Testament zusammen mit dem Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts. Auch ein Erbvertrag kommt als Nachweis in Betracht. Ein Erbschein kostet Gebühren und dauert – frag deshalb bei der Bank nach, was sie konkret verlangt.
Festgeld läuft weiter. Die Anlage endet nicht mit dem Todesfall; die Erben treten in den bestehenden Vertrag ein und können zum Laufzeitende verfügen. Ein Sonderkündigungsrecht aus wichtigem Grund kommt in Betracht, wenn die Fortsetzung nicht zumutbar ist – dazu ist die Bank anzusprechen. Die übrigen Regeln zur Bindung stehen unter Festgeld: Laufzeiten und Fallen.
Steuerlich ändert sich einiges. Beim Freistellungsauftrag im Todesfall wirkt der Auftrag des Verstorbenen nicht unbegrenzt fort; für das Sterbejahr und die Folgejahre gelten eigene Regeln, und die Erben müssen ihre Freibeträge neu ordnen. Wie der Freibetrag verteilt wird, steht unter Freistellungsauftrag und Sparerpauschbetrag. Und die Erbschaftsteuer richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad – mit den Verfügungsrechten am Konto hat sie nichts zu tun.
Freistellungsauftrag Gemeinschaftskonto und Zinsen versteuern
Beim Freistellungsauftrag Gemeinschaftskonto gilt: Zusammen veranlagte Ehepaare und eingetragene Partnerschaften können bei einem Institut einen gemeinsamen Freistellungsauftrag über bis zu 2.000 Euro erteilen. Dieser gilt dort nicht nur für das Gemeinschaftskonto, sondern auch für Konten, die nur auf einen der Partner laufen.
Für Gemeinschaftskonten von Paaren ohne Trauschein oder eingetragene Partnerschaft lässt sich dagegen grundsätzlich gar kein Freistellungsauftrag erteilen – auch die Einzelaufträge der Beteiligten greifen dort nicht. Die Bank behält auf diesem Konto also Steuer ein; der Sparerpauschbetrag lässt sich erst über die Steuererklärung geltend machen. Wer das vermeiden will, führt statt des Gemeinschaftskontos zwei Einzelkonten.
Wer Gemeinschaftskonto Zinsen versteuern muss, folgt den normalen Regeln: Sie sind Kapitalerträge wie alle anderen. Das gilt auch, wenn Zinsen aus einer Erbschaft zu versteuern sind. Liegt bei einem der Inhaber voraussichtlich überhaupt keine Steuer an, kommt statt des Freistellungsauftrags die Nichtveranlagungsbescheinigung in Betracht. Was Abgeltungsteuer und Anlage KAP bedeuten, steht unter Abgeltungsteuer und Anlage KAP.
Tagesgeld und Festgeld Gemeinschaftskonto: welche Bank es anbietet
Wer ein Festgeld Gemeinschaftskonto oder ein Tagesgeld Gemeinschaftskonto sucht, steht vor der Frage, welche Bank das überhaupt anbietet – längst nicht alle tun es, und ein Vergleich lohnt deshalb schon vor der Eröffnung. Diese Anbieter aus unserem Bestand haben wir geprüft; ob die gemeinschaftliche Führung möglich ist, steht jeweils in den Bedingungen:
Tagesgeld ohne Kündigungsfrist mit gesetzlicher und genossenschaftlicher Sicherung. Einordnung im BBBank-Test.
BBBank Tagesgeld beim Anbieter ansehenKonditionen und Kontoformen beim Anbieter prüfen · AnzeigeBeide Sparformen bei einem Institut – praktisch, wenn beweglicher und gebundener Teil gemeinsam verwaltet werden sollen. Grenzen des Angebots im IKB-Check.
IKB direkt beim Anbieter ansehenKonditionen und Kontoformen beim Anbieter prüfen · AnzeigeWer über deutsche Anbieter hinausschauen will, findet europäische Banken gebündelt über eine Zinsplattform. Ob dort eine gemeinschaftliche Kontoführung möglich ist, unterscheidet sich je Angebot – wie Steuer und Sicherung dabei funktionieren, steht unter Festgeld über eine Zinsplattform.
Tagesgeld europaweit vergleichenKonditionen direkt beim Anbieter prüfen · AnzeigeFestgeld europaweit vergleichenLaufzeiten und Konditionen direkt beim Anbieter prüfen · AnzeigeHäufige Fragen zum Gemeinschaftskonto
Was ist ein Gemeinschaftskonto?
Ein Konto, das auf mehrere Personen läuft – typischerweise Paare, aber auch Wohngemeinschaften, Geschäftspartner oder Erbengemeinschaften. Neben Girokonten bieten viele Banken auch Tagesgeld und Festgeld als Gemeinschaftskonto an.
Was ist der Unterschied zwischen Oder-Konto und Und-Konto?
Beim Oder-Konto ist jeder Inhaber einzelverfügungsberechtigt und kann allein über das Guthaben verfügen. Beim Und-Konto können alle Inhaber nur gemeinsam verfügen. Das Oder-Konto ist im Alltag praktischer, das Und-Konto schwerer zu missbrauchen.
Verdoppelt sich die Einlagensicherung bei einem Gemeinschaftskonto?
Im Grundsatz ja. Die gesetzliche Einlagensicherung gilt je Einleger, nicht je Konto, und richtet sich nach dem Anteil des jeweiligen Inhabers – ohne besondere Vereinbarung zu gleichen Teilen. Bei zwei Kontoinhabern ergeben sich so bis zu 200.000 Euro, bei drei bis zu 300.000 Euro. Weitere Einlagen derselben Personen bei derselben Bank werden allerdings hinzugerechnet.
Wem gehört das Guthaben auf einem Gemeinschaftskonto?
Im Verhältnis der Inhaber untereinander steht das Guthaben im Zweifel beiden zu gleichen Teilen zu. Wer welchen Anteil eingezahlt hat, ändert daran zunächst nichts – maßgeblich ist, was die Inhaber vereinbart haben.
Was passiert mit dem Gemeinschaftskonto im Todesfall?
Vererbt wird nur der Anteil, der dem Verstorbenen zustand. An seine Stelle tritt der Alleinerbe oder – bei mehreren Erben – die Erbengemeinschaft gemeinsam. Das Konto wird nicht automatisch gesperrt und auch nicht automatisch in ein Nachlasskonto umgewandelt.
Kann ich beim Oder-Konto nach dem Tod weiter verfügen?
Zunächst ja – die Einzelverfügungsbefugnis besteht fort. Die Erben können sie allerdings widerrufen. Geschieht das, wird aus dem Oder-Konto praktisch ein Und-Konto, und jede Verfügung braucht die Zustimmung aller.
Was gilt beim Und-Konto im Erbfall?
Der überlebende Mitinhaber kann nur mit Zustimmung der Erbenseite verfügen, weil der Alleinerbe beziehungsweise die Erbengemeinschaft an die Stelle des Verstorbenen tritt. Bei einer Erbengemeinschaft müssen alle Miterben zustimmen – einer allein kann jede Transaktion blockieren.
Erlischt eine Bankvollmacht mit dem Tod?
Nicht automatisch. Ob eine Kontovollmacht über den Tod hinaus wirkt, richtet sich nach der Vollmacht und dem zugrunde liegenden Rechtsverhältnis; bei einem Auftragsverhältnis besteht dieses im Zweifel fort. Erben können eine Vollmacht allerdings widerrufen. Verlässlich ist deshalb nur eine ausdrücklich über den Tod hinaus erteilte Vollmacht.
Brauche ich einen Erbschein für das Konto?
Nicht zwingend. Liegt ein Testament vor, aus dem die Erbfolge klar hervorgeht, genügt häufig das Testament zusammen mit dem Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts. Auch ein Erbvertrag kommt als Nachweis in Betracht.
Was passiert mit einem Festgeld im Todesfall?
Die Anlage läuft zunächst zu den vereinbarten Bedingungen weiter; die Erben treten in den Vertrag ein. Ein Sonderkündigungsrecht aus wichtigem Grund kommt in Betracht, wenn die Fortsetzung nicht zumutbar ist – das klärst du mit der Bank.
Wie funktioniert der Freistellungsauftrag bei einem Gemeinschaftskonto?
Zusammen veranlagte Paare können bei einem Institut einen gemeinsamen Freistellungsauftrag über bis zu 2.000 Euro erteilen. Er gilt dort auch für Einzelkonten beider Partner. Für Gemeinschaftskonten von Paaren ohne Trauschein lässt sich dagegen grundsätzlich kein Freistellungsauftrag erteilen – dort behält die Bank Steuer ein, und der Freibetrag wird erst über die Steuererklärung berücksichtigt.
Gemeinschaftskonto oder Vollmacht – was ist besser?
Das Gemeinschaftskonto macht beide zu Inhabern mit eigenen Rechten und verdoppelt die Einlagensicherung. Eine Vollmacht lässt das Konto bei einer Person und räumt der anderen nur Zugriff ein – ohne die Einlagensicherung zu verdoppeln. Für gemeinsames Sparen ist meist das Gemeinschaftskonto der klarere Weg, für reine Notfallvorsorge oft die Vollmacht.
Weiterlesen
Tagesgeld und Festgeld vergleichen – die Gegenüberstellung beider Sparformen mit der Frage, welcher Teil des gemeinsamen Geldes beweglich bleiben und welcher gebunden werden sollte. Sinnvoll, bevor ihr euch auf eine Anlageform festlegt.
Für dein Kind sparen – wer für die Kinder mitspart, sollte wissen, dass ein Konto auf deren Namen anderen Regeln folgt als das gemeinsame Konto der Eltern. Der Beitrag erklärt Freibetrag, Verfügung und die Hürde mit dem Volljährigkeitsalter.
Notgroschen: wie viel Reserve du brauchst – bevor es an gemeinsame Anlagen geht, steht die Frage, wie viel jederzeit verfügbar bleiben muss. Der Beitrag rechnet vor, welche Reserve zu welcher Lebenssituation passt.
Kündigungsgeld und Flexgeld – die Zwischenstufe zwischen täglich verfügbar und fest gebunden. Interessant, wenn ihr mehr Zins wollt, ohne euch auf ein Enddatum festzulegen.
Zinsentwicklung und Leitzins – warum sich Sparzinsen bewegen und weshalb Festgeldzinsen der Zentralbank vorauslaufen können – hilfreich, um den richtigen Zeitpunkt für eine gemeinsame Anlage einzuschätzen.